19.12.2023
Für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts zentrales Anliegen. Dabei geht es auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im System des SGB VIII. Mit Blick auf die UN-BRK ist Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Dafür sind insbesondere, die Regelungen in Buchstabe r) der Präambel, Artikel 1 und Artikel 7 des Abkommens umzusetzen. Ein inklusives SGB VIII setzt daher wesentlich die dritte Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) voraus. Denn nur eine Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung, unter dem Dach des SGB VIII wird dem
Inklusionsgedanken gerecht.