Stellungnahme der Fachverbände zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV): Kritische Bewertung der ICF-Bezugnahme, GdB-Feststellung, Heilungsbewährung und Forderung nach fairen Regelungen für Menschen mit Behinderung.
Die überlange Umsetzungszeit stellt aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ein Problem dar. Es ist zwar richtig, dass grundlegende Reformen eine gewisse Dauer an Umsetzung erfordern und die pandemiebedingte Ausnahmesituation zu erheblichen Verzögerungen geführt hat. Dennoch ist die Zeit von nun insgesamt acht Jahren zur Umsetzung einer Sozialreform unangemessen lang, hat unnötig hohe personelle Ressourcen gebunden und tut dies jetzt noch.
Stellungnahme zur Betreuung von Kindern mit hohem Unterstützungsbedarf in NRW-Kitas: Herausforderungen durch Fachkräftemangel, unzureichende gesetzliche Rahmenbedingungen und Forderungen nach strukturellen Verbesserungen für inklusive Bildung.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt die mit dem Gesetz verfolgten Ziele:
• Durchschnittliche Anhebung der Betreuer*innenvergütung um 12,7%,
• Anpassung der Betreuer*innenvergütung an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten sowie die Einkommensentwicklung,
• Gewährleistung einer existenzsichernden Finanzierung der Betreuungsvereine,
• Vermeidung eines Zurückfallens des Vergütungsniveaus ab Januar 2026 auf die Vergütung vor Inkrafttreten der Betreuer*inneninflationsausgleichs-Sonderzahlung.
Allerdings hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. den vorliegenden Entwurf weder für geeignet, diese Ziele zu erreichen, noch dafür, die zum 1. Januar 2023 durch die Betreuungsrechtsreform richtigen und wichtigen Zielsetzungen zu fördern oder gar weiterhin umsetzen zu können, wonach der Wille und die Wünsche der rechtlich betreuten Personen im Vordergrund stehen und ihr Recht auf Selbstbestimmung gestärkt werden sollen.
Gerade in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Frage der Akzeptanz eines Lebens mit Behinderung zentral, die möglicherweise durch die aktuelle Praxis einer fast flächendeckenden Anwendung von NIPT auf Trisomien gefährdet wird. Gerade Menschen mit Trisomie 21 formulieren selbst, wie ausgrenzend und diskriminierend sie die Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik empfinden.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung halten vor diesem Hintergrund die vorgeschlagene Regelung des § 15a SGB V-neu für höchst problematisch. Denn nach dem Wortlaut der Regelung dürfte die Erbringung von Pflegeleistungen künftig ausschließlich durch Pflegefachpersonen erlaubt sein. Würde dies Gesetz werden, könnte eine Vielzahl an pflegerischen Angeboten, die bspw. auf die Erbringung von Pflege durch Pflegehelfer*innen elementar angewiesen sind, in Zukunft nicht mehr erbracht werden.
Position der verbandlich organisierten Zivilgesellschaft und Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland. Freiwilligendienste 2030. Vision für eine Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit.
In diesem Sinne appellieren wir an die entsprechende Beteiligung und Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderung und der entsprechenden Verankerung im Gesetz und in der Umsetzung eines, wie wir meinen, insgesamt sehr zu begrüßenden Gesetzesvorhaben. Ab Seite 4 auch in Leichter Sprache.