Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt grundsätzlich die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Dies ist konsequent im Anschluss an die Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Das Nebeneinander von Eingliederungshilfe und Pflege muss bestehen bleiben. Anerkennung der Häuslichkeit als Folge der Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe. Wirkungen und Kosten.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung verbindet eine Vielzahl von Interessen und Zielsetzungen, die sie miteinander verfolgen. Gemeinsam ist ihnen insbesondere der Gedanke der Anwaltschaft, der ihre Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung prägt. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschen würde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.
Viele Menschen mit Behinderung sind auf Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen. Darunter fallen ebenso junge Pflegebedürftige mit Behinderung und/oder Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz aufgrund einer kognitiven Behinderung. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe weist darauf hin, dass der Personenkreis der pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung bei allen Reformen der sozialen Pflegeversicherung nicht vergessen werden darf.
Die freie Wohlfahrtspflege befürwortet das grundsätzliche Ziel der Inklusion. Sie setzt sich für eine wohnortnahe und am Kind orientierte Förderung ein. Sie unterstützt die Entwicklung eines inklusiven Betreuungssystems, dass das einzelne Kind und seine Bedarfe in den Mittelpunkt stellt.
Bei den Paritätischen Trägern der Sozialpsychiatrie in Nordrhein-Westfalen liegt der Schwerpunkt der Wohnhilfen für psychisch kranke Menschen deutlicher als bei dem oben genannten Verhältnis von 3:1 im ambulanten Bereich. In diesem Bewusstsein und mit dem Anspruch die Versorgung psychisch kranker Menschen gerade auch der „Schwierigsten“ im ambulanten Bereich zu sichern und weiterzuentwickeln, würdigt der Facharbeitskreis Sozialpsychiatrie die aktuelle Situation kritisch. Eine Reihe von Forderungen wird im Folgenden daraus abgeleitet.
Der Landesverband der Lebenshilfe mit seinen angeschlossenen 78 Orts- und Kreisvereinigungen begrüßt als Selbsthilfeverband der Menschen mit geistiger Behinderung und deren Eltern und Angehörigen den vorliegenden Gesetzentwurf, in dem Menschen mit Behinderung nicht nur als pfelgebedürftig und krank betrachtet werden, sondern das "selbstbestimmte Leben der Bewohner/- innen und deren Mitwirkung und Mitbestimmung in der Betreuungseinrichtung" in den Mittelpunkt rückt.