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© Frank Lösing / Lebenshilfe NRW

Häufige Fragen und Antworten

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Einsatzstellen & Bewerbung

Wie finde ich eine Einsatzstelle?

Es gibt sehr viele Lebenshilfen in ganz NRW, sicherlich auch in deiner Nähe. Um eine der über 300 Einsatzstellen zu finden, benutze unseren Einsatzstellenfinder.

Wie bewerbe ich mich?

Schau mal im Bereich Bewerbungsverfahren vorbei.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein FSJ oder BFD mitbringen?

Du musst die Schulpflicht abgeschlossen haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Alles weitere findest du bei Details und Infos zum Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe.

Ich weiß nicht, welcher Einsatzbereich der richtige für mich ist?

Wir arbeiten mit ca. 300 Einsatzstellen in ganz NRW zusammen. Finde heraus, in welchem Aufgabenbereich du dich gerne einbringen und dazulernen möchtest: Welche Zielgruppe interessiert dich am meisten? Möchtest du gerne mit Kindern arbeiten oder lieber mit Erwachsenen? Würdest du lieber in einer Werkstatt oder einem Wohnheim eingesetzt werden?  Lass dich von unserem Team beraten und kontaktiere uns, wenn du Fragen hast. Wir vermitteln dich gerne an eine Lebenshilfe vor Ort und ermöglichen eine Hospitation oder ähnliches.

Gibt es eine Lebenshilfe auch bei mir in der Nähe?

Bestimmt! Schau mal in unseren Einsatzstellenfinder.

Ich komme aus dem Ausland. Kann ich trotzdem ein FSJ / BFD machen?

Ich habe schon einen Freiwilligendienst gemacht. Kann ich noch einen Freiwilligendienst machen?

Ja, solange du insgesamt – also mit beiden Freiwilligendiensten – eine Gesamtdauer von 18 Monaten nicht überschreitest.

Arbeit

Wie viel muss ich während meines FSJs / BFDs arbeiten?

Maximal musst du 40 Stunden pro Woche arbeiten. Generell sind Freiwilligendienstleistende beim Thema Arbeitszeiten und Arbeitsschutz „normalen“ Arbeitnehmern gleich- und bessergestellt. Das heißt, dass für dich die gleichen Arbeitszeitregelungen gelten.

Kann ich mein FSJ / BFD auch vorzeitig kündigen?

Ja! Mit einer Frist von vier Wochen kannst du regulär kündigen. Unter vier Wochen muss eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben werden, der auch deine Einsatzstelle zustimmt.

Wie viel Urlaub habe ich?

Du hast 26 Tage Urlaub. Beachte allerdings, dass du während deiner Seminare keinen Urlaub nehmen darfst.

Wenn du bei Dienstbeginn 16 Jahre alt bist, hast du 27 Tage Urlaub.

Kann ich mein FSJ / BFD in Teilzeit machen?

Ja! Allerdings muss für Teilzeit ein guter Grund vorliegen. Das sind z.B. die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege eines Angehörigen. Für weitere Gründe oder um deine persönliche Situation zu besprechen, wende dich an deine Service- und Beratungsstelle. Du kannst maximal bis auf 20,01 Stunden pro Woche reduzieren. Auch in Teilzeit musst du immer noch 25 Seminartage absolvieren.

Wird ein FSJ / BFD als Praktikum für mein Studium etc. anerkannt?

In der Regel wird dein FSJ / BFD als Praktikum anerkannt. Ganz genau kann das nur die Hochschule bzw. die Bildungseinrichtung sagen, bei der du eine Ausbildung / ein Studium machen möchtest.

Darf ich einen Nebenjob während meines FSJ / BFD haben?

Ein Minijob kann ohne Abzüge bis zu einem zusätzlichen Verdienst von 520 Euro ausgeübt werden. Der Minijob muss jedoch von deiner Einsatzstelle und uns genehmigt werden. Gearbeitet werden darf nur außerhalb der Arbeitszeiten des Freiwilligendienstes – denn die Tätigkeit darf das FSJ / BFD nicht beeinträchtigen.

Was ist, wenn ich während des FSJ / BFD eine Ausbildung oder einen Studienplatz bekomme?

Dann kannst du dein FSJ / BFD kündigen. Wenn die Kündigungsfrist für einen rechtzeitigen Start ins Studium nicht mehr ausreicht, kannst du deine Einsatzstelle bitten, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben.

Erhalte ich am Ende meines FSJs / BFDs ein Zeugnis?

Am Ende deines FSJs / BFDs erhältst du ein ausführliches Zeugnis von deiner Einsatzstelle. Von uns als Träger erhältst du eine Bescheinigung über die genaue Dienstzeit und deine Seminartage.

Finanzen, Versicherung, etc.

Bekomme ich Geld für mein FSJ / BFD?

Du bekommst kein Gehalt, sondern ein angemessenes Taschengeld und ggf. eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale.

Bin ich während meines Dienstes kindergeldberechtigt?

Ja, dir steht weiterhin Kindergeld zu.

Wie bin ich versichert? Muss ich mich selbst versichern?

Freiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.

Seminare

Welchen Inhalt haben die Seminare?

In den Seminaren behandeln wir Themen rund um den Freiwilligendienst, fachliche Aspekte zur Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Themen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaft. Für weitere Infos schau einmal unter Seminare nach.

Wie viele Seminare muss ich machen?

Wenn dein FSJ / BFD 12 Monate geht, musst du 25 Tage absolvieren. Näheres kannst du bei uns unter Details und Infos lesen.

Wo finden die Seminare statt?

Unsere Seminare finden in einfachen Unterkünften wie Jugendherbergen statt. Für weitere Infos schau mal unter Details und Infos vorbei. 

Was macht die Lebenshilfe?

Gruppenbild
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© Frank Lösing / Lebenshilfe NRW

Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft einfach mitmachen können. Dabei ist es uns wichtig, dass sie das so selbständig wie möglich tun, ohne auf die Unterstützung verzichten zu müssen, die sie dafür vielleicht brauchen.

Was werde ich tun?

Bewohner
Bewohner
© Frank Lösing / Lebenshilfe NRW

Die Aufgabenfelder unserer Freiwilligendienstl­eistenden sind genauso vielfältig wie unsere Einrichtungen und die Menschen, die dort arbeiten, leben und lernen. Welche konkreteren Aufgaben das beinhalten kann, stellen wir euch anhand der verschiedenen Einrichtungen vor.

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