Es gibt sehr viele Lebenshilfen in ganz NRW, sicherlich auch in deiner Nähe. Um eine der über 300 Einsatzstellen zu finden, benutze unseren Einsatzstellenfinder.
Schau mal im Bereich Bewerbungsverfahren vorbei.
Du musst die Schulpflicht abgeschlossen haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Alles weitere findest du bei Details und Infos zum Freiwilligendienst bei der Lebenshilfe.
Wir arbeiten mit ca. 300 Einsatzstellen in ganz NRW zusammen. Finde heraus, in welchem Aufgabenbereich du dich gerne einbringen und dazulernen möchtest: Welche Zielgruppe interessiert dich am meisten? Möchtest du gerne mit Kindern arbeiten oder lieber mit Erwachsenen? Würdest du lieber in einer Werkstatt oder einem Wohnheim eingesetzt werden? Lass dich von unserem Team beraten und kontaktiere uns, wenn du Fragen hast. Wir vermitteln dich gerne an eine Lebenshilfe vor Ort und ermöglichen eine Hospitation oder ähnliches.
Bestimmt! Schau mal in unseren Einsatzstellenfinder.
Ja, solange du insgesamt – also mit beiden Freiwilligendiensten – eine Gesamtdauer von 18 Monaten nicht überschreitest.
Maximal musst du 40 Stunden pro Woche arbeiten. Generell sind Freiwilligendienstleistende beim Thema Arbeitszeiten und Arbeitsschutz „normalen“ Arbeitnehmern gleich- und bessergestellt. Das heißt, dass für dich die gleichen Arbeitszeitregelungen gelten.
Ja! Mit einer Frist von vier Wochen kannst du regulär kündigen. Unter vier Wochen muss eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben werden, der auch deine Einsatzstelle zustimmt.
Du hast 26 Tage Urlaub. Beachte allerdings, dass du während deiner Seminare keinen Urlaub nehmen darfst.
Wenn du bei Dienstbeginn 16 Jahre alt bist, hast du 27 Tage Urlaub.
Ja! Allerdings muss für Teilzeit ein guter Grund vorliegen. Das sind z.B. die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege eines Angehörigen. Für weitere Gründe oder um deine persönliche Situation zu besprechen, wende dich an deine Service- und Beratungsstelle. Du kannst maximal bis auf 20,01 Stunden pro Woche reduzieren. Auch in Teilzeit musst du immer noch 25 Seminartage absolvieren.
In der Regel wird dein FSJ / BFD als Praktikum anerkannt. Ganz genau kann das nur die Hochschule bzw. die Bildungseinrichtung sagen, bei der du eine Ausbildung / ein Studium machen möchtest.
Ein Minijob kann ohne Abzüge bis zu einem zusätzlichen Verdienst von 520 Euro ausgeübt werden. Der Minijob muss jedoch von deiner Einsatzstelle und uns genehmigt werden. Gearbeitet werden darf nur außerhalb der Arbeitszeiten des Freiwilligendienstes – denn die Tätigkeit darf das FSJ / BFD nicht beeinträchtigen.
Dann kannst du dein FSJ / BFD kündigen. Wenn die Kündigungsfrist für einen rechtzeitigen Start ins Studium nicht mehr ausreicht, kannst du deine Einsatzstelle bitten, eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben.
Am Ende deines FSJs / BFDs erhältst du ein ausführliches Zeugnis von deiner Einsatzstelle. Von uns als Träger erhältst du eine Bescheinigung über die genaue Dienstzeit und deine Seminartage.
Du bekommst kein Gehalt, sondern ein angemessenes Taschengeld und ggf. eine Unterkunfts- und Verpflegungspauschale.
Ja, dir steht weiterhin Kindergeld zu.
Freiwillige werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden vollständig von der Einsatzstelle übernommen und an die Krankenkasse abgeführt.
In den Seminaren behandeln wir Themen rund um den Freiwilligendienst, fachliche Aspekte zur Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Themen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaft. Für weitere Infos schau einmal unter Seminare nach.
Wenn dein FSJ / BFD 12 Monate geht, musst du 25 Tage absolvieren. Näheres kannst du bei uns unter Details und Infos lesen.
Unsere Seminare finden in einfachen Unterkünften wie Jugendherbergen statt. Für weitere Infos schau mal unter Details und Infos vorbei.
Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft einfach mitmachen können. Dabei ist es uns wichtig, dass sie das so selbständig wie möglich tun, ohne auf die Unterstützung verzichten zu müssen, die sie dafür vielleicht brauchen.
Die Aufgabenfelder unserer Freiwilligendienstleistenden sind genauso vielfältig wie unsere Einrichtungen und die Menschen, die dort arbeiten, leben und lernen. Welche konkreteren Aufgaben das beinhalten kann, stellen wir euch anhand der verschiedenen Einrichtungen vor.