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Bewerbung am Lebenshilfe NRW Berufskolleg

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Bewerbung zur Ausbildung als Sozialassistenz

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© David Maurer / Lebenshilfe

Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung Sozialassistenz

Hauptschul­abschluss nach Klasse 9 und die Erfüllung der Vollzeit­schulpflicht.

Die Bewerbung ist ganzjährig möglich. Erforderliche, schriftliche Unterlagen:

  • Lebenslauf (tabellarisch) mit Lichtbild
  • Bewerbungs­anschreiben
  • erweitertes polizeiliches Führungs­zeugnis (bei Ausbildungs­beginn)
  • aktuelle Schulzeug­nisse
  • Praktikums­bescheini­gungen

Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule vermittelt:

  1. den Berufsab­schluss „staatlich geprüfte Sozial­assistenz"
  2. die Fachober­schulreife, ggf. mit Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, oder ein dem Hauptschul­abschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss
  3. Zusatzquali­fikation zur Betreuungs­kraft nach §87b Absatz 3 SGB XI

Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder möchten sich bewerben?

Kontaktieren Sie uns!

Lebenshilfe NRW Berufskolleg gGmbH
Berufsfachschule für Sozialassistenz
Hermülheimer Straße 12-14
50354 Hürth
02233 31286
02233 935095

fchschllbnshlf-nrwd

Bewerbung zur Ausbildung in der Heilerziehungs­pflege

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© David Maurer / Lebenshilfe

Voraus­setzungen für die Aufnahme zur Ausbildung Heilerziehungs­pflege

  • Der Mittlere Schulabschluss (Fachober­schulreife) und der Abschluss einer einschlägigen Berufsaus­bildung, z.B.: Zweijährige Berufsfach­schule im Berufsfeld Sozial- und Gesundheits­wesen (Kinderpflege oder Sozial­assistenz oder Heilerziehungs­hilfe) Abitur (allgemeine Hochschul­reife) und der Nachweis einer einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit­beschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeit­beschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung oder
  • Fachabitur (Fachhoch­schulreife - Sozialwesen / Sozial­pädagogik) mit Praxisjahr oder eine
  • Berufsaus­bildung im nichtsozialen Bereich und der Nachweis einer einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regel­mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit­beschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeit­beschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung oder eine
  • Einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.

Lernmittel werden nach dem Lernmittel­freiheitsgesetz NRW zur Verfügung gestellt.

Sie haben Interesse an einer Ausbildung oder möchten sich bewerben?

Kontaktieren Sie uns!

Lebenshilfe NRW Berufskolleg gGmbH
Fachschule für Heiler­ziehungs­pflege
Hermülheimer Straße 12-14, 50354 Hürth
02233 31286
02233 935095
fchschllbnshlf-nrwd

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© David Maurer / Lebenshilfe

Ausbildung Sozialassistenz

Erfahren Sie mehr über die Ausbildung zu Soziallassistenz am Lebenshilfe NRW Berufskolleg gGmbH im rheinsichen Hürth.

Ausbildung Heilerziehungspflege

Erfahren Sie mehr über die Ausbildung der Heilerziehungspflege am Lebenshilfe NRW Berufskolleg gGmbH im rheinischen Hürth.

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