FSJ steht für Freiwilliges Soziales Jahr und BFD steht für Bundesfreiwilligendienst. Beides sind Dienste, die du bei uns und unseren Einsatzstellen machen kannst. Wir, die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, sind der so genannte Träger dieser Freiwilligendienste.
Die rechtliche Grundlage für das FSJ ist das Jugendfreiwilligendienstgesetz; der BFD basiert auf dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Ein BFD wird zusammen mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben (BAFzA) vereinbart.
In beiden Diensten ist der Paritätische Gesamtverband unsere Zentralstelle und kooperiert mit uns.
Die einzelnen Bestimmungen der Dienste unterscheiden sich nur minimal.
Ein Freiwilligendienst (FSJ / BFD) dauert in der Regel 12 Monate. Der Dienst kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Du kannst aber auch mit einer Frist von vier Wochen vor Ende der geplanten Dienstzeit kündigen. Die kürzeste Dienstzeit, die möglich ist, beträgt sechs Monate.
(Fast) jeder kann ein FSJ oder einen BFD machen! Ein Freiwilligendienst ist möglich, wenn du 16 Jahre alt bist und die Schulpflicht erfüllt hast. Ein FSJ kann man nur bis zum Alter von 26 Jahren machen, einen BFD aber auch darüber hinaus – bis ins hohe Alter kann jede:r freiwillig sein! Ein BFD ist in fast allen Bereichen und fast allen Einsatzstellen möglich. Die Schulbegleitung ist der einzige Bereich, in dem man nur ein FSJ absolvieren kann.
Während deines Dienstes erhältst du kein Gehalt, sondern ein angemessenes Taschengeld von deiner Einsatzstelle. Gleichzeitig bist du in der Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Außerdem bleibst du kindergeldberechtigt.
Eine Unterkunft können leider keine Einsatzstellen zur Verfügung stellen. Als Ausgleich erhältst du aber eine Pauschale.
Du kannst deinen Dienst auch in Teilzeit absolvieren. Voraussetzung dafür ist aber eine besondere Lebenssituation, die es unmöglich macht, in Vollzeit zu arbeiten. Beispielsweise wenn du dich um deine Kinder kümmern musst oder einen Verwandten pflegst. Wenn Teilzeit für dich infrage kommt, sprich deine Einsatzstelle im Bewerbungsverfahren darauf an.
Zu einem FSJ / BFD gehören Seminare dazu, die wir als Bildungsreferent:innen für euch gestalten. Die Seminare dienen dazu, dass du dich sowohl fachlich für deine Arbeit als auch persönlich weiterbilden und mit anderen Freiwilligen austauschen kannst! Wir behandeln Themen rund um den Freiwilligendienst, fachliche Aspekte zur Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sowie Themen zur Persönlichkeitsentwicklung und Gesellschaft.
Ein 12-monatiger Dienst beinhaltet die Teilnahme an 25 Bildungstagen, die bei uns auf fünf Wochen mit jeweils fünf Tagen aufgeteilt sind.
Die Seminare finden z.B. in Jugendherbergen statt und haben eine Gruppengröße von circa 25 Teilnehmer:innen. Es gibt Vollverpflegung. Für die Seminare musst du nichts zahlen.
Wenn du einen BFD machst, wird eine der fünf Seminarwochen von einem Bildungszentrum des Bundes durchgeführt.
FSJler:in oder BFDler:in sein hat viele Vorteile! Du erhältst einen FSJ- oder BFD-Ausweis, mit dem du zahlreiche Vergünstigungen bekommst. Wenn du viel mit Bus und Bahn unterwegs bist, bekommst du das günstige Azubi-Ticket.
Beim Freiwilligendienst spielt Bildung auch eine wichtige Rolle. Mit einigen Seminare im Laufe des Dienstes stellen wir diese sicher.
Bei uns gibt es keine Bewerbungsfristen. Du kannst dich also jederzeit bewerben! Je früher, desto besser!