Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderungen sollen am FSJ und BFD ebenso teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Es ist uns und auch der Bundesregierung ein Anliegen, Menschen mit Behinderungen besser in die verschiedenen Freiwilligendienstformate einzubeziehen.
Deshalb hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Pilotprojekt Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sowie am Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen.
Zunächst auf eine Testphase von drei Jahren befristet (1. Oktober 2021 bis 30. September 2024), können zusätzliche Fördermittel zur Deckung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen beantragt werden. Diese, vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel, betragen monatlich maximal 650 Euro pro Person und sollen die soziale Teilhabe der Freiwilligen mit Behinderung ermöglichen.
Alle anerkannten Träger sowie die Einsatzstellen im FSJ und BFD haben die Möglichkeit diese Förderung zu erhalten. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem: