Der Lebenshilfe NRW Landesverband hat 71 ehrenamtlich geführte Orts- und Kreisvereinigungen als Mitglieder. Angebunden an diese Vereine gibt es Gremien von Selbstvertreter:innen, die Lebenshilfe-Räte, bestehend aus fünf bis zehn Menschen mit insbesondere geistiger Behinderung. Diese engagieren sich vor Ort für die Interessen von Menschen mit Behinderung. Sie haben außerdem den Lebenshilfe-Rat NRW gewählt, der vom Landesverband begleitet wird.
Der Landesverband Lebenshilfe NRW hat bisher einmal jährlich eine Tagung durchgeführt. In 2020 hat eine Tagung stattgefunden, bei der die Lebenshilfe-Räte sehr deutlich gemacht haben, dass sie sich nicht genügend wahr- und ernstgenommen fühlen und Unterstützung dabei brauchen, sich besser zu vernetzen, sich stärker politisch engagieren zu können und endlich ihre Rechte bekommen. Die Idee eines Parlamentes für Lebenshilfe-Räte ist entstanden.
Der Landesverband Lebenshilfe NRW will nun die Selbstvertreter:innen stärken, die Vernetzung fördern, sie schulen und fachlich begleiten, damit politische Teilhabe und Selbstvertretung nicht nur Worthülsen bleiben. Denn gerade Menschen mit geistiger Behinderung finden in der Öffentlichkeit kaum statt, es wird nach wie vor vor allem über sie gesprochen, aber sie wollen zu Recht selbst sprechen und für ihre Rechte eintreten. Das Projekt wird gemeinsam mit den Lebenshilfe-Räten, insbesondere mit dem Lebenshilfe-Rat NRW entwickelt, nach dem Motto nichts ohne uns über uns kann deshalb eine Projektskizze entstehen, die im Laufe der Zeit durch das gemeinsame Entwickeln nochmals verändert wird. Wesentliches Ziel ist aber dem Wunsch der Selbstvertreter:innen nachzukommen und sie dabei zu unterstützen, dass sie gemeinsam ihre eigenen Positionierungen finden und diese an die richtigen Stellen bringen können, dass sie sich vernetzen können und sowohl vor Ort als auch auf Landesebene mit ihren Anliegen gesehen und gehört werden.
Der Lebenshilfe NRW Landesverband hat
71 Orts•vereinigungen und
Kreis•vereinigungen als Mitglieder.
Zu diesen Vereinen gehören
Selbst•vertreter und Selbst•vertreterinnen.
Die Gruppe besteht aus 5 bis 10 Menschen
mit oft geistiger Behinderung.
Die Gruppe nennt sich Lebenshilfe-Rat.
Sie berichten vor Ort über die Interessen
von Menschen mit Behinderung.
Sie haben gemeinsam
den Lebenshilfe-Rat NRW gewählt.
Der Landesverband begleitet den
Lebenshilfe-Rat NRW.
1 mal im Jahr findet eine Tagung
vom Lebenshilfe Rat NRW statt.
Im Jahr 2020 haben die Lebenshilfe-Räte
sehr deutlich gesagt:
Der Landesverband Lebenshilfe NRW
möchte die Selbst•vertreter und
Selbst•vertreterinnen unterstützen.