Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. nimmt auch positiv zur Kenntnis, dass im vorliegenden
Gesetzesentwurf bei der Einführung (vgl. S. 4) höchst eindeutig beschrieben wird, dass „die
Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII zusammengeführt werden“.
Zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie.
Die Fachverbände halten eine Klarstellung für notwendig, dass pflegebedürftige
Menschen mit Behinderung, die in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben,
auch unter die Personen fallen, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine
Schutzimpfung haben.
Gemeinsam fordern zahlreiche Interessenverbände für Menschen mit Behinderung von der Landesregierung ein klares Bekenntnis zur Barrierefreiheit im Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen. Beim Bau der erforderlichen Wohnungen hinkt NRW hinterher. Die geplante Novelle der Landesbauordnung führt zu einer Absenkung der Standards.
Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Landesregierung diesen Bericht in Auftrag gegeben hat und damit einen ersten Schritt zu einer wissenschaftlich begleiteten Dokumentation zur Umsetzung der UN-BRK leistet. Der Bericht umfasst wesentliche Lebensbereiche der Menschen mit Beeinträchtigungen und gibt so - auch einer breiteren Öffentlichkeit und wichtigen Entscheidungsträgern in Politik und Gesellschaft– die Möglichkeit, mehr Informationen über Menschen mit Beeinträchtigungen in NRW zu erhalten. Damit ist eine erste wichtige Dokumentation erstellt, die allen Akteuren nützlich sein kann.
Eine gute Gesundheitsversorgung ist für alle Menschen wichtig, für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Beeinträchtigung aber von besonderer Bedeutung, denn sie haben ein erhöhtes Risiko zu erkranken und sind somit häufiger auf Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen.
Generell halten wir eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderung, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behindeurng (WfbM) tätig sind für richtig und notwendig. Für diesen Personenkreis ist die Steigerung von derzeit 80 Euro auf die angedachten 117 Euro konsequent und richtig.
Die rechtliche Betreuung ist ein Institut der gerichtlichen Fürsorge für volljährige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Vorrangiges Ziel der Betreuung ist die Erhaltung der Autonomie und Selbstbefähigung der betroffenen Personen. Eine qualitätsvolle Betreuung, die die Selbstbestimmung, Autonomie und Eigenverantwortung des Betreuten wahrt, erfordert eine entsprechende Qualifikation, bestimmte Fähigkeiten, Kenntnisse und Zeit. All dies muss sich in einer angemessenen Betreuervergütung widerspiegeln.