Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. fordert, den Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten eingerichtet ist, im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz zu streichen.
Die Lebenshilfe NRW begrüßt den Gesetzesentwurf grundsätzlich. In unserer Stellungnahme beschränken wir uns auf die Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) und der Durchführungsverordnung (WTG-DVO).
Die diesem Positionspapier zugrundeliegende Frage, inwieweit das deutsche Betreuungsrecht auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) reformbedürftig ist, um die bestmögliche Ausübung des Rechts auf Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung zu ermöglichen, ist ein Kernanliegen der Lebenshilfe.
Der Landesverband Lebenshilfe NRW begrüßt grundsätzlich die Vorlage des Referentenentwurfes, um den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf Inklusion und dem Rechtsanspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule von Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, schrittweise gerechter zu werden.
Die Teilhabe am Arbeitsleben erhält durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eine richtungsweisende Vorgabe eigenen Handelns. [...] Ziel ist die Entwicklung hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
Inklusion muss immer auch vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf Eingliederungshilfe und damit im Sinne des nötigen Nachteilsausgleiches gedacht werden!
Der Landesverband der Lebenshilfe mit seinen angeschlossenen 78 Orts- und
Kreisvereinigungen begrüßt als Selbsthilfeverband der Menschen mit geistiger
Behinderung und deren Eltern und Angehörigen den vorliegenden Gesetzentwurf, in dem
Menschen mit Behinderung nicht nur als pflegebedürftig und krank betrachtet werden,
sondern das " selbstbestimmte Leben der Bewohner/- innen und deren Mitwirkung und
Mitbestimmung in der Betreuungseinrichtung" in den Mittelpunkt rückt.