Liebe Leser:innen,
vor fast 60 Jahren wurde der Landesverband gegründet. Wir blicken in einer Sonderausgabe der digitalen Verbandszeitschrift "Angesagt" - die am 24. April, dem Gründungstag - erscheint, auf die Zeit zurück. Sie bekommen "Angesagt" noch nicht, dann melden Sie sich gerne im Verteiler an. Informationen dazu finden Sie weiter unten.
Im Juni wird der Landesverband außerdem ein großes Kulturfest aus diesem besonderen Anlass auf der Zeche Ewald in Herten veranstalten. Hierzu sind Sie schon jetzt ganz herzlich eingeladen! Weiter Informationen hierzu werden wir Ihnen bald auf diesem Wege mitteilen oder finden sie dann auf unserer Webseite.
Doch wir blicken Aber auch nach vorne mit diesem Newsletter und reißen das ein oder andere an, dass sich in den vergangenen Wochen ereignet hat. Viel Spaß beim Lesen.
Zum Internationalen Tags der Frauen weist die Lebenshilfe NRW auf noch immer vorhandene Barrieren für Frauen mit Behinderung im deutschen Gesundheitssystem hin.
950. Bank „Kein Platz für Ausgrenzung“ im Bundestag aufgestellt. „Platz nehmen und Zeichen setzen“, ist das Motto der Lebenshilfe Heinsberg. Als Raumobjekt bietet die Bank die Chance, sich mit der Botschaft auseinander zu setzen.
Neuer Bildungsplan für die Heilerziehungspflege wird am Lebenshilfe NRW Berufskolleg umgesetzt. So wird das Berufsbild vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention und des Bundesteilhabegesetzes weiterentwickelt.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen begleiten & unterstützen? Die Heilerziehungspflege bietet diese Möglichkeit. Neben fachlicher Kompetenz sind Empathie & Hingabe unverzichtbare Eigenschaften, um diesen erfüllenden Beruf auszuüben.
Der Landesverband Lebenshilfe NRW wird in diesem Jahr 60 Jahre alt. Daher erscheint Ende April eine Sonderausgabe der digitalen Verbandszeitschrift Angesagt. Verpassenden Sie diese nicht, sondern melden sich sich noch schnell im Verteiler der Zeitschrift an, um Angesagt beim erscheinen als Mail zu erhalte.
Im Rahmen einer Bewertung des bisherigen Verlaufs der Verhandlungen müssen wir als Landesverbände der Selbsthilfe feststellen, dass für junge Menschen mit Behinderungen die erzielten Vereinbarungen zum Teil wegen komplizierter Zuständigkeits- und Verfahrensregeln auf Landesebene leider nicht zu der vom Gesetzgeber gewünschten Einheitlichkeit und Transparenz beigetragen haben.
Für eine Verbesserung der Pflege auch für Menschen mit Beeinträchtigungen in besonderen Wohnformen muss der Bundesgesetzgeber entsprechend seinen Aussagen im Koalitionsvertrag zeitnah tätig werden. Menschen mit hohem Pflege- und Eingliederungshilfebedarf müssen wegen des bestehenden "Mehrkostenvorbehalts" in der Eingliederungshilfe oft in "besonderen Wohnformen" leben. An ihrer Pflege beteiligt sich die Pflegeversicherung monatlich nur mit 266 Euro. Seit Jahren beobachtet die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass Menschen mit hohem Pflege- und Eingliederungshilfebedarf immer häufiger auf Pflegeheime verwiesen werden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat daher in einem ausführlichen Diskussionsprozess nun detaillierte Vorschläge an den Gesetzgeber erarbeitet. Damit Menschen mit Beeinträchtigungen auch mit hohem Unterstützungs- und/oder Pflegebedarf gute Pflege- und Teilhabeleistungen erhalten und nicht gegen ihren Willen in ein Pflegeheim ein- oder umziehen müssen.
Am 17. April 2024 findet in Münster und online die Veranstaltung "Das persönliche Budget für Kinder mit Behinderung" von 9.30 bis 12.30 Uhr statt. Veranstaltete wird die hybride Tagung vom KSL Münster. Weitere Infos und den Link zur Anmeldung finden Sie folgend.
Ein Diskussions- und Forderungspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW | Januar 2024
Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter. Doch statt eines Gesetzes, das landesweit rechtsverbindliche Standards für die Offene Ganztagsschule setzen würde, beschloss die nordrhein-westfälische Landesregierung nun lediglich fachliche Leitlinien. Damit wird die Qualität im Offenen Ganztags in NRW auch zukünftig Glückssache bleiben, kritisiert die Freie Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen.
Auch dieses Jahr schreibt der Verein Die Wortfinder e.V. einen Literaturwettbewerb für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung aus. Alle Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung oder einer demenziellen Erkrankung sind eingeladen, dabei mitzumachen. Das diesjährige Thema lautet Anfang & Ende – Alt & Neu – Stillstand & Veränderung. Einsendeschluss ist der 30. März 2024