Liebe Leserinnen,
wir erleben derzeit belebte Zeiten. Überall gehen Menschen gegen Hass und Hetze von Rechts auf die Straße. Auch zahlreiche Lebenshilfen waren mit dabei. Anlässlich des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus ruft die Lebenshilfe NRW nochmals zur Teilnahme an den Demonstrationen auf. So findet am Samstag, 27. Januar 2024 in Düsseldorf eine solche statt.
„Für Rechtsextreme gibt es schon wieder unliebsame Deutsche, die wegen ihrer Einstellung ausgewiesen werden sollten, da sind Forderungen, die zum Ausschluss von Menschen mit Behinderung aus der Gesellschaft führen, auch nicht mehr weit. Wir müssen jetzt entschieden Flagge zeigen gegen den Rechtsextremismus“, sagt Landesvorsitzender Prof. Dr. Gerd Ascheid, selbst Vater eines Sohnes mit einer Behinderung.
Am Holocaust-Gedenktag, dem 27. Januar 2024, erinnert die Lebenshilfe NRW an die Menschen mit Behinderung, die von den Nationalsozialisten während ihrer Diktatur ermordet wurden. Gleichzeitig ruft die sie zur Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechts auf.
Anlässlich des Internationalen Tags der Bildung, am 24. Januar 2024, fordert die Lebenshilfe NRW die Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung mehr in den Fokus zu rücken. Trotz Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention bleibe es bisher ein Randthema.
Die Lebenshilfe NRW ruft zur Teilnahme an Demonstrationen gegen Rechts auf. Minderheitenrechte werden inzwischen offen in Frage gestellt und bei Geheimtreffen ihre Beseitigung bereits geplant. Es ist Zeit aufzustehen, für Demokratie!
Auszubildende Heilerziehungspflegende, Praxisanleiterin, eine Selbstvertreterin mit Assistenz und drei Lehrkräfte haben im Rahmen von Erasmus+ Lernaufenthalte im europäischen Ausland absolviert. Teilnehmende präsentieren Ergebnisse.
Im September ist die zweite Ausgabe der digitalen Verbandszeitschrift "Angesagt" des Landesverbandes erschienen. Schwerpunkte-Thema war diesmal der Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe.
Zum Jahresauftakt hat die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW heute ihr rundum modernisiertes Erscheinungsbild wie auch aktuelle Impulse zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
präsentiert. „Als Zusammenschluss von rund 130 Organisationen bündeln wir die Interessen von über 250.000 Mitgliedern“, sagte Geschäftsführerin Melanie Ahlke bei der Vorstellung des neuen
Corporate Designs, im Zuge dessen auch der Internetauftritt wesentlich lebendiger und leichter bedienbar gestaltet wurde. „Mit ihrer Expertise in eigener Sache entwickeln die Teilnehmenden unserer verschiedenen Arbeitskreise beispielsweise konkrete Stellungnahmen zu den Themen
des Aktionsplans ‚NRW inklusiv‘.“
Im Rahmen einer Bewertung des bisherigen Verlaufs der Verhandlungen müssen wir als Landesverbände der Selbsthilfe feststellen, dass für junge Menschen mit Behinderungen die erzielten Vereinbarungen zum Teil wegen komplizierter Zuständigkeits- und Verfahrensregeln auf Landesebene leider nicht zu der vom Gesetzgeber gewünschten Einheitlichkeit und Transparenz beigetragen haben.
Ein Diskussions- und Forderungspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW | Januar 2024
Für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist die Gestaltung eines inklusiven Kinder- und Jugendhilferechts zentrales Anliegen. Dabei geht es auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im System des SGB VIII. Mit Blick auf die UN-BRK ist Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine gleichberechtigte Teilhabe an den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Dafür sind insbesondere, die Regelungen in Buchstabe r) der Präambel, Artikel 1 und Artikel 7 des Abkommens umzusetzen. Ein inklusives SGB VIII setzt daher wesentlich die dritte Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) voraus. Denn nur eine Zusammenführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit (drohender) Behinderung, unabhängig von der Art der Beeinträchtigung, unter dem Dach des SGB VIII wird dem Inklusionsgedanken gerecht.
Die folgenden infrastrukturellen und finanziellen Grundbedingungen müssen zwingend erfüllt werden, damit die Reform für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien aus Sicht des DBR gelingen kann:
Auch dieses Jahr schreibt der Verein Die Wortfinder e.V. einen Literaturwettbewerb für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung aus. Alle Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung, einer Lernbehinderung oder einer demenziellen Erkrankung sind eingeladen, dabei mitzumachen. Das diesjährige Thema lautet Anfang & Ende – Alt & Neu – Stillstand & Veränderung. Einsendeschluss ist der 30. März 2024