E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Schummer: Hilfe aus einer Hand notfalls vorfinanzieren

Vorlesen

06. Mär 2017

Landesvorsitzender Uwe Schummer, lobte Einführung von Frauenbeauftragten und Stärkung der Werkstatträte durch BTHG. Er forderte Vorfinanzierung der Hilfen für Menschen mit Behinderung, damit sie ihnen zustehenden Mittel zügig erhalten.

Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz 2017
Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz 2017
© Philipp Peters

Wie das Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf der nordrhein-westfälischen Landesebene umgesetzt wird, war bestimmendes Thema der diesjährigen Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz der Lebenshilfe NRW in Gladbeck. Vor rund 120 Teilnehmern lobte Landesvorsitzender Uwe Schummer MdB die Einführung einer Frauenbeauftragten und Stärkung der Werkstatträte durch das BTHG. Er forderte außerdem eine Vorfinanzierung der Hilfen für die Menschen mit Behinderung, damit diese die ihnen zustehenden Mittel zügig erhalten.

Für die Lebenshilfe NRW wird die Einführung des BTHG in Nordrhein-Westfalen eines der bestimmenden Themen in diesem Jahr sein. Hier gilt es gemeinsam mit dem Land NRW und den Landschaftsverbänden die möglichst optimalen Lösungen für Menschen mit Behinderung zu finden. „Leistungen wie aus einer Hand zeitnah zu organisieren, muss der Anspruch sein. Notfalls müssen diese vorfinanziert werden“, sagte Schummer.

Der Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), Dirk Lewandrowski, ist zuversichtlich, dass die Kostenträger und der Leistungserbringer zueinander finden werden. Bei den sehr komplexen Problemen der Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen glaubt er eine Lösung zu finden, für die der LVR und die Lebenshilfe Krefeld ein Modellprojekt durchführen. Die Einzelverhandlungen im Rahmen des Hintergrunddienstes findet er „unbefriedigend“ und den dazugehörigen Landesrahmenvertrag „unzureichend“. Hier wünscht sich Lewandrowski eine landesweite Lösung für ganz NRW und lädt die Lebenshilfe ein, eine „gemeinsame Lösung“ zu finden.

Auch für das Land NRW hat die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse und Gewährung von Hilfe aus einer Hand oberste Priorität. Dies machte Cornelia Sennewald, Referatsleiterin Eingliederungshilfe im Ministerium Arbeit Integration und Soziales NRW bei ihrem Vortrag deutlich. Bei der Frühförderung soll die Landesrahmenempfehlung zu einer Rahmenvereinbarung weiterentwickelt werden. „Das Ausführungsverfahren zum BTHG muss zügig vom (neuen) Landtag umgesetzt werden“, ist Rudolf Boll vom Paritätischen NRW der Meinung. Er wünscht sich zudem mehr Beteiligung in „Düsseldorf“ bei der Umsetzung des BTHG. 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen