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Begleitung durch Assistenz bei Corona-Lockdown

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Von Oliver Totter

Die Lebenshilfe NRW hatte durch ihren Verbandsjuristen beim MAGS nachgefragt, ob es Ausführungen zur Frage des Umgangs mit den Begleitpersonen von den Menschen mit Behinderung, die auf solch eine Begleitung angewiesen sind, gibt. Diese gibt es auf der Homepage des MAGS https://www.mags.nrw/coronavirus unter „Informationssammlung für Menschen mit Behinderungen“, leider sehr versteckt, was aber angesichts der Vielzahl der Informationen sicher nicht anders zu lösen ist.

Darf ich mich in Begleitung meiner Assistenz beziehungsweise einer Betreuungsperson mit Personen aus einem anderen Haushalt treffen?

Ja. Ihre Assistenz darf Sie zu einem Treffen zum Beispiel mit Verwandten, Geschwistern und Personen aus einer anderen häuslichen Gemeinschaft begleiten. Sie dürfen sich in Begleitung ihrer Assistenz auch mit anderen Personen, die ebenfalls auf eine Assistenz angewiesen sind, im öffentlichen Raum treffen. Assistenzen müssen bei ihrer Arbeit den Mindestabstand von 1,5 m nicht immer einhalten können.

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