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Ausnahmen zur Maskenpflicht

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Von Oliver Totter

Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung?

Ja. Von der Maskenpflicht ist befreit, wer aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen kann. Dazu zählen zum Beispiel körperliche Einschränkungen, die das Anlegen einer Maske erschweren, Verletzungen im Gesichtsbereich, Atemwegserkrankungen und fehlende geistige Einsichtsfähigkeit. Vorübergehend abgenommen werden kann die Mund-Nase-Bedeckung beispielsweise zur Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen.

Kein Transport für Schüler*innen zur Förderschule ohne Maske?

Der Verbandsjurist der Lebenshilfe NRW, Oliver Totter dazu: 

"Aus dem Schulgesetz NRW folgt, dass jeder junge Mensch das Recht auf Bildung hat. Das bedeutet auch, dass er zur Schule gelangen muss. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für alle schulpflichtigen Kinder grundsätzlich die Eltern für die Beförderung zur Schule verantwortlich sind. Das stellt aber insbesondere Familien mit Kindern mit Behinderung vor große Herausforderungen, da diese Schülerinnen und Schüler den öffentlichen Nahverkehr oder die Schülerspezialverkehre behinderungsbedingt in vielen Fällen nicht nutzen können. Diese Schülerinnen und Schüler sind aufgrund ihrer Beeinträchtigung daran gehindert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, und können deshalb aktuell nicht auf dem üblichen Weg zur Schule gelangen. Da diese Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung den Schulweg nicht selbst bewältigen können und coronabedingt auch nicht öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, sind die Kosten für einen anderen Transport notwendig, und werden auch erstattet. Es entstand zuletzt aber der Eindruck, als wolle der Kostenträger, konkret der Landschaftsverband Rheinland, hier Kosten sparen. Es darf dabei aber nicht vergessen werden, dass es um das Recht (und Pflicht) der schwächsten Schüler auf Beschulung geht. Diese Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bedürfen einer besonderen Unterstützung, insbesondere, da der Transport dieser Schülerinnen und Schüler für einige Familien mit einem zusätzlichen, erheblichen Aufwand verbunden ist, der zumindest finanziell abgedeckt werden muss."

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