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Lebenshilfe NRW diskutiert mit SPD-Sozialpolitikern

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26. Jun 2015

Mit den Sozialexperten der SPD-Landtagsfraktion diskutierten Landesvorsitzender Uwe Schummer & Landesgeschäftsführer Herbert Frings über den Entschädigungsfonds und das Bundesteilhabegesetzt

Landesvorsitzender Uwe Schummer und Landesgeschäftsführer Herbert Frings der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) trafen sich gestern mit Sozialpolitikern der nordrhein-westfälischen SPD-Landtagsfraktion zu einem Informationsgespräch im Düsseldorfer Landtag. Beide Seiten wiesen auf die Dringlichkeit eines Entschädigungsfonds für misshandelte Heimkinder aus der Behindertenhilfe und den Psychiatrien hin. Der Sozialausschussvorsitzende Günter Gabrecht versicherte, dass dieser Fonds mit dem Haushaltsjahr 2016 steht und das Parlament darauf achte, dass darin ein hoher Betrag eingestellt wird. Uwe Schummer dankte Günter Gabrecht für sein Wirken in Nordrhein-Westfalen, das über die Landesgrenze hinweg Wirkung entfalte, damit der Entschädigungsfonds zeitnah aufgelegt wird.

Die Lebenshilfe NRW begrüßt außerdem den von den beiden Regierungsfraktionen in den Landtag eingebrachten Antrag zum Bundesteilhabegesetz. Geschäftsführer Herbert Frings lobte das Bestreben der Fraktionen, Wohnangebote für Menschen mit intensivem und vielfältigem Unterstützungsbedarf weiterentwickeln zu wollen. „Die 2003 in NRW vollzogene Zusammenführung von stationären und ambulanten Eingliederungsleistungen im Bereich Wohnen bewirkt bereits mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung“, sagte Herbert Frings. Die SPD-Sozialpolitiker wollen das Anliegen der Lebenshilfe NRW unterstützen, dass durch eine Nutzungsänderung durch die Bauordnungsämter die weitere Entwicklung von ambulanten Wohnformen gerade für Menschen mit höherem Hilfebedarf nicht unmöglich wird.

Einig sind sich beide Seiten, dass die nach § 19 SGB IX geforderte Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, die bisher nicht erfolgt, dringend intensiviert werden muss. Damit weiter sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen geschaffen werden, müssen Mittel der Ausgleichsabgabe, die bisher beim Bund bleiben, ans Land weitergegeben werden. „Nur so ist eine bessere und intensivere Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt möglich“, sagte Uwe Schummer.

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