E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Offener Brief an NRW Schulministerin Dorothee Feller

Vorlesen

Kürzung bei Inklusionsassistenz bedroht die schulische Bildung der Kinder mit Behinderung

Vorlesen

Sehr geehrte Frau Feller,

auf der Internetseite Ihres Ministeriums sichern Sie zu:

„Eine gute inklusive Schulbildung ist für die Landesregierung zentral. Deshalb wird es auch im nächsten Jahr weiter Landesgeld für die Inklusionshelferinnen und Inklusionshelfer geben. Darin sind sich die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung einig. In diesem Sinne werden wir die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation auswerten.“
(Zitat vom 19.9.2023; Download 23.09.2023)

Dies entspricht dem Recht der Kinder mit Behinderung auf schulische Bildung, ganz gleich ob in Förderschulen oder Regelschulen, und sollte selbstverständlich sein.

Mit großer Sorge nehmen wir aber Ihre Ankündigung wahr, den Haushalt um 50 Millionen Euro in Zusammenhang genau mit dieser Inklusionsassistenz kürzen zu wollen. Da die Kommunen auf die Landesmittel zur Finanzierung der Inklusionsassistenz angewiesen sind, würde dies einen radikalen Einschnitt bei der inklusiven Schulentwicklung bedeuten.

Der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Helmut Dedy, hat dies bereits Anfang September deutlich gemacht:

„Falls das Land tatsächlich beabsichtigt, die Inklusionspauschale für die Städte radikal um 50 Millionen Euro zu kürzen, und nur zehn Millionen Euro insgesamt übrigbleiben, dann kommt das gesamte System ins Wanken“
(7.9.2023_dts nachrichtenagentur).

Vorhandene notwendige Strukturen wären zerstört und müssten mühsam wieder aufgebaut werden. Dies bei ohnehin bereits akutem Personalmangel ist nicht zu verantworten.

Noch viel schlimmer aber sind die faktischen Auswirkungen auf Kinder mit Behinderung und ihre Familien. Kinder mit Behinderung könnten ohne Inklusionsassistenz kaum oder sogar gar nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Dem Rechtsanspruch auf individuellen Unterstützungsbedarf der Kinder mit Behinderung könnten die ohnehin belasteten Schulen nicht mehr gerecht werden. Sie nehmen mit den Kürzungsplänen sehenden Auges in Kauf, dass das Recht der Kinder mit Behinderung auf Bildung und Teilhabe Kostengründen geopfert wird.

Das Argument, zunächst die Ergebnisse der Evaluation abwarten zu wollen, ist nicht nachvollziehbar. Zunächst gilt es, ein notwendiges System mindestens aufrecht zu erhalten, im Grunde muss es im Gegenteil sogar gestärkt werden, wenn NRW dem Anspruch der inklusiven Schulentwicklung nach UN BRK gerecht werden will.

Da Sie auch nach der dringenden Warnung durch den Städtetag und weiterer Akteure bis heute Ihre Ankündigung nicht zurückgenommen haben, appellieren wir unsererseits heute eindringlich, diese angekündigte Planung zurückzunehmen.

Wir fordern Sie auf, den Haushaltsentwurf für 2024 entsprechend nachzubessern und die notwendige Finanzierung für Inklusionsassistenzen vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Prof. Dr. Gerd Ascheid                           Bärbel Brüning
Landesvorsitzender                               Geschäftsführerin


Weniger Geld vom Land NRW für Inklusions-Helfer und Inklusions-Helferinnen. Schulische Bildung von Kindern mit Behinderung ist bedroht.

Der Landesverband der Lebenshilfe NRW e.V.
hat einen Brief an das Ministerium
für Schule und Bildung in NRW geschrieben.
Ein Ministerium ist ein Amt.
Frau Feller ist die Bildungs-Ministerin von NRW.
Sie ist zuständig für alle Schulen in NRW.

Amt
Amt
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Auf der Internetseite vom Ministerium
Schule und Bildung NRW steht:
Eine gute inklusive Schulbildung
ist für die Landes-Regierung wichtig.
Deshalb wird es auch im nächsten Jahr
weiter Landesgeld für die Inklusions-Helfer
und Inklusions-Helferinnen geben.
Inklusions-Helfer nennt man auch Assistenten.
Die Assistenten helfen Kinder
mit einer Behinderung.
Zum Beispiel in der Schule.

Internet
Internet
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel
Schule innen inklusiv
Schule innen inklusiv
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Aber es gibt ein Problem.
Im Jahr 2024 will das Land NRW
viele Gelder nicht mehr bezahlen.
Für die Städte mit ihren Schulen
sind diese Gelder aber sehr wichtig.
Ohne diese Gelder können viele Dinge
nicht mehr bezahlt werden.

Was passiert, wenn Gelder nicht mehr
an Schulen bezahlt werden?

Wird weniger Geld gezahlt
können die Kinder mit Behinderung
nicht mehr in der Schule lernen.
Es gibt nur wenige Assistenten,
die den behinderten Kindern
in der Schule helfen.
Gibt es weniger Geld
wird alles noch viel schlimmer.
Kinder mit Behinderung können
ohne Inklusions-Assistenz kaum
oder gar nicht am Unterricht teilnehmen.

Geld
Geld
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Die Kinder mit Behinderung haben
aber ein Recht in die Schule zu gehen
und zu lernen.
Wie soll die Schule das bezahlen?
Bildung und Teilhabe für
Kinder mit Behinderung
gibt es ohne das Geld nicht mehr.

Nicht nur die Lebenshilfe NRW e.V.
auch viele andere Organisationen
warnen vor den Problemen.

Schule außen inklusiv
Schule außen inklusiv
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Die Kürzungen der Gelder für das Land NRW
müssen zurückgenommen werden.
Damit die Schulen auch im Jahr 2024
den Kindern mit Behinderung
Bildung und Teilhabe ermöglichen können.

Inklusion
Inklusion
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen