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Barrierefreier Wohnraum nützt allen Menschen in NRW

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27. Okt 2016

Bei der Anhörung des NRW- Bauausschusses zur Landesbauordnung wurde deutlich, dass sowohl der Politik als auch der Bauwirtschaft keine verlässlichen Zahlen über den Bedarf barrierefreier Wohnungen vorliegen.

Bei der Anhörung des Ausschusses Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zur „Landesbauordnung – BauO NRW“ in dieser Woche wurde deutlich, dass sowohl der Politik als auch der Bauwirtschaft keine verlässlichen Zahlen über den Bedarf barrierefreier Wohnungen vorliegen. Auch herrschte Uneinigkeit darüber, ob zu viel barrierefreier Wohnraum frei steht (Wohnungswirtschaft) oder ob zu wenig vorliegt (Sozialverbände). „Dieser Umstand muss dringend behoben werden, damit in Nordrhein-Westfalen die Inklusion und die UN-Behindertenrechtskonvention weiter vorangebracht wird“, sagt Herbert Frings, Geschäftsführer der Lebenshilfe NRW.

„Wir schließen uns der LAG Selbsthilfe an, die betonte, dass barrierefreier Wohnraum ‚positiv für alle Menschen‘ ist und teilen die Kritik an den übrigen Stellungnahmen, Menschen mit Behinderung seien Kostentreiber für die Bauwirtschaft. Wir teilen ebenso die Meinung der LAG Selbsthilfe, die im Mangel an barrierefreiem Wohnraum viel mehr ein Versäumnis der Vergangenheit sieht, der nun aufwendig behoben werden muss“, so Frings weiter.

Für geistig behinderte Menschen ist es wichtig, dass sie ohne bürokratische Winkelzüge ambulant betreute Wohngemeinschaften bilden können. „Wir fordern, dass die Abgrenzung zwischen einer Einrichtung und einer Wohngemeinschaft entsprechend den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW (WTG NRW) erfolgt“, erklärt Frings. Untere Bauaufsichtsämter in NRW stufen Wohngemeinschaften dieser Personengruppe teils jedoch als solche ein. „Eine solche Einordung ist nicht sachgerecht, wir streben eine klare Abgrenzung zwischen Einrichtungen und Wohngemeinschaften an. Nur so wird der dringend benötigte und überparteilich gewollte Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung nicht weiter erschwert. Die beschriebene Praxis schreckt interessierte Wohnungsbesitzer viel mehr, aufgrund der Auflagen, die mit der Einstufung Sonderbauten verbunden ist“, sagt Frings.

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