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Abgeordnete mit Kampagne sensibilisieren

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14. Jul 2016

Ein ereignisreicher Sommer bevor. Rund 240 Vertreter der Lebenshilfen aus Nordrhein-Westfalen informierte Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust über den aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes und die Kampagne der Lebenshilfe.

240 Personen der Lebeshilfe informieren sich über das anstehende BTHG
240 Personen der Lebeshilfe informieren sich über das anstehende BTHG
© Philipp Peters / Lebenshilfe NRW

Der Lebenshilfe steht ein ereignisreicher Sommer bevor. Rund 240 Vertreter der Lebenshilfen aus Nordrhein-Westfalen informierte Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust über den aktuellen Stand des Bundesteilhabegesetzes und die Kampagne der Lebenshilfe.

„Kein Abgeordneter, ich inbegriffen, ist mehr sensibilisiert, wenn er aus dem Heimatkreis heraus angesprochen wird“, sagte Landesvorsitzender Uwe Schummer, als er die Vorstände, Geschäftsführer, Selbstvertreter und Mitarbeiter im SportCentrum Kamen Kaiserau begrüßte. Er mahnte die Anwesenden, die Sommerpause zu nutzen, um mit den Landtags- und Bundestagsabgeordneten über die kritischen Punkte des Bundesteilhabgesetzes zu sprechen. „Wir vertreten mehr als 500.000 Betroffene (in NRW rund 60.000) – für die wir noch Verbesserungen fordern!“, rief Schummer in den Saal.

Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren erklärte Nicklas-Faust noch einmal. Bundesvorstand und Bundesvereinigung haben den vorgelegten Kabinettsentwurf sehr intensiv diskutiert. Der Entwurf bringt, so berichtete Nicklaus-Faust, im Bereich der Frühförderung, im Ganztagsunterricht oder beim Thema Arbeit durchaus Verbesserungen. Jedoch gibt es immer noch fünf Punkte, die für die Lebenshilfe absolut nicht hinnehmbar sind. Da wären unter anderem der geplante Ausschluss der Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf von Leistungen der Pflegeversicherungen. Noch immer werden Menschen mit Behinderung von Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Zugangskriterien ausgeschlossen. „Wer hat die Kriterien eigentlich festgelegt? Hat sie jemand gewürfelt? Sind die vom Himmel gefallen?“, fragte Schummer später bei einem Pressegespräch. Nicklas-Faust sieht noch immer eine Gefahr darin, dass viele Menschen mit Behinderung ihr Zuhause verlieren. Denn die Kosten der Unterkunft für Wohnen in Wohnstätten werden auch im Kabinettsentwurf willkürlich begrenzt. Somit drohe vielen Wohnstätten das finanzielle aus.

Zwar wird überall von verbesserten Einkommens- und Vermögensgrenzen gesprochen, doch Menschen mit geistiger Behinderung bleiben außen vor, so Nicklas-Faust. Sie dürfen weiterhin nur 2.600 Euro Vermögen sparen. Selbst ein Hartz-IV-Empfänger darf mehr ansparen! Diese Diskriminierung ist für die Lebenshilfe nicht tragbar. Und auf diese Themen wird sie von dieser Woche an mit einer Kampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung aufmerksam machen. Ziel ist, Landtags- und Bundestagsabgeordnete gezielt in ihren Wahlkreisen zu sensibilisieren. Dazu stellte Nicklas-Faust die unterschiedlichen Elemente der Kampagne vor, die auf der Seite www.teilhabestattausgrenzung.de heruntergeladen und angesehen werden können.

Anschließend diskutierten die Anwesenden noch über das Gesetz. Die Geschäftsführer der Werkstätten für behinderte Menschen hatten sich hier, im Rahmen der Kampagne, etwas mehr zum Thema Arbeit erhofft. Diese Anmerkung nahmen Landesvorstand und Nicklaus-Faust mit und kündigten an, dies zu beachten. Allerdings müsse man beim Thema Arbeit auch vorsichtig sein, NRW sei hier in einer Königsposition im Vergleich zu anderen Ländern.

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