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Regelbedarf bei der Grundsicherung

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16. Mär 2015

Ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Somer 2014 bemängelt das Menschen mit Behinderung, die in Familien wohnen, bei der Regelbedarfsstufe der Grundsicherung benachteiligt werden.

Die Lebenshilfe NRW plädiert für eine schnelle Umsetzung der Urteile zur Regelbedarfsstufe 3 der Grundsicherung aus dem vergangenen Sommer. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte damals entschieden, dass Menschen mit Behinderung, die mit ihren Angehörigen in einem Haushalt zusammenleben, nach seiner Auffassung generell bei der Einstufung in die Regelbedarfsstufe 3 unzulässig benachteiligt werden. „Wir drängen ebenfalls auf eine Umsetzung des Urteils des Bundessozialgerichtes durch das zuständige Bundesministeriums“, sagte Uwe Schummer, Vorsitzender der Lebenshilfe NRW. Für Geschäftsführer Herbert Frings muss „die Unklarheit über die Höhe der zustehenden Grundsicherungsleistung durch das zuständige Bundesministerium beendet werden.“ Die Lebenshilfe NRW hatte bereits in ihrem Rechtsnewsletter vom 31. Juli 2014 über das Urteil und seine Bedeutung informiert. 

In einem Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andreas Nahles, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Rechtsunsicherheit zur Regelbedarfsstufe 3 der Grundsicherung für Menschen mit Behinderung erneut.

Durch ein Rundschreiben aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16. Februar, an die obersten Landessozialbehörden entstand diese Rechtsunsicherheit nun erneut. Im Schreiben vertritt das Ministerium weiterhin eine gegenteilige Rechtsauffassung zum Urteil des Bundessozialgerichts und kündigte für Ende März ein weiteres Rundschreiben an. Schmidt bedauert in ihrem Brief an Ministerin Nahles das Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen weiterhin im Unklaren gelassen werden, welche Höhe der Grundsicherung ihnen zusteht. „Dieser Zustand der Rechtsunsicherheit muss im Interesse der Menschen mit Behinderung schnellstmöglich beendet werden“, schreibt Schmidt. Die Lebenshilfe hält es daher für „dringen geboten“ eine eindeutige gesetzliche Regelung zu schaffen, die dem Bedarf von Menschen mit Behinderung gerecht wird und die „Schlechterstellung von Menschenmit Behinderung endlich beendet.“

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