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Lebenshilfe Rat
Lebenshilfe Rat
© David Maurer / Lebenshilfe

Lebenshilfe Rat gründen

Vorlesen

Jede Lebenshilfe soll einen Lebenshilfe Rat haben.
Das wünscht sich der Landes-Verband der Lebenshilfe NRW.
Im Landes-Verband sind alle Lebenshilfen aus NRW Mitglied.

Auf dieser Seite erklären wir, warum ein Lebenshilfe Rat gut ist?
Wir erklären, wie ein Lebenshilfe Rat gegründet werden kann.
Kickt dazu auf das +. 
Dann öffnet sich die Antwort zu der Frage. 

Warum einen Lebenshilfe Rat grunden?

  • um selbstständig zu handeln
  • um ernst genommen zu werden
  • um die Meinung der Menschen mit Behinderung zu hören
  • um die eigene Meinung zu sagen
  • um Informationen z.B. auch an Werkstätten / Wohnstätten weiterzugeben
  • damit sich Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe selbst vertreten.
  • Sie sind Experten in eigener Sache. Ihre Meinung ist gefragt!
Selbstbestimmung

Was macht ein Lebenshilfe Rat?

  • informieren
  • beraten,  z.B. die Geschäftsführung und den Vorstand
  • einsetzten und kämpfen für die Bürger-Rechte der Menschen
  • auf Gesetze achten, dass sie eingehalten oder verbessert werden
  • für Menschlichkeit kämpfen
  • sich umeinander sorgen
  • zusammen arbeiten mit anderen
  • sich mit Betriebsleitern, Vorständen, Geschäftsführern, Politikern austauschen
  • sich für die Rechte der Menschen mit Behinderung einsetzen
  • für Selbstbestimmung einsetzen und Teilhabe fördern
beraten
gleiche Rechte
selbstbestimmt

Wer kann mitmachen im Lebenshilfe Rat?

  • Menschen mit Behinderung aus verschiedenen Bereichen, z.B. Werkstätten, Wohnstätte, ambulant unterstütztem Wohnen, Heimbeiräte und viele mehr
  • Menschen mit Behinderung aus NRW
  • Assistenzen die uns bei der Arbeit unterstützen
Schwer-behinderten-ausweis
Nordrhein-Westfalen

Wie gründe ich einen Lebenshilfe Rat?

  • durch Auswahl
  • durch Aufklärung, was ein Lebenshilfe-Rat ist
  • indem man Interessierte an der Arbeit gewinnt
  • auf Orts- und Kreisebene Werbung für den Lebenshilferat machen
  • mit dem Vorstand sprechen und ihn einladen
[Ergänzung Mustersatzung und Musterwohlverfahren]
Wahl
Vorstand

Was kann der Lebenshilferat tun?

  • Menschen mit und ohne Behinderung unterstützen und sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren
  • die Geschäftsführung / den Vorstand beraten. Denn: Sie sind die Experten!
  • andere Menschen von Ihrer Arbeit berichten. Sich mit Werkstatträten, Heimbeiräten, Frauenbeauftragten und Menschen aus dem ambulant unterstützten Wohnen treffen und sich gegenseitig informieren
  • sich mit anderen Vertretern aus anderen Bundesländern treffen und austauschen
  • sich mit örtlichen Politikern treffen
bearaten
Abstimmung
Politiker

Wer unterstützt die Arbeit im Lebenshilfe Rat?

  • der Landesverband der Lebenshilfe NRW
  • die Orts- und Kreisvereinigungen
  • Assistenzen
  • Sie sich gegenseitig
  • die Krankenkassen können Geld geben (Selbsthilfeförderung)
Lebenshilfe NRW Landesverband
Assistenz

Landes-Beratungs-Stelle

Eine Landes-Beratungs-Stelle befindet sich in Hürth.
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21
50354 Hürth

02233 932 450
02233 932 45 10
lndsvrbndlbnshlf-nrwd

Material-Sammlung

Logo Aktion Mensch

Piktogramme: © Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Bild
Axel Bormer
Referent
Landesverband
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21
50354 Hürth
Bild
Bärbel Brüning
Landesgeschäftsführung
Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.
Abtstraße 21
50354 Hürth

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