Sehr geehrte Frau Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Ina Scharrenbach,
sehr geehrter Herr Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann,
mit Erschrecken haben die Unterzeichnenden des Briefes die Muss-Bestimmung zur Förderung von 24er + 4 Wohneinrichtungen in den geplanten Neuregelungen der Wohnbauförderrichtlinie NRW zur Kenntnis genommen.
Wir sprechen uns ausdrücklich dagegen aus, dass ab dem Jahr 2025 nur noch sogenannte 24er- Einrichtungen (plus 4), für Menschen mit Behinderung durch die Wohnbauförderrichtlinie 2025 gefördert werden.
24er + 4 Wohneinheiten durch eine Soll-Bestimmung zum Regelfall zu erklären und durch die Muss-Bestimmung zu manifestieren, sehen wir als großen Rückschritt auf dem Weg, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und ein zukünftiges Wunsch- und Wahlrecht beim Wohnen zu ermöglichen.
Mit der Muss-Bestimmung wird der Weg hin zur alleinigen Förderung der 24er-Einrichtungen beschritten. Damit werden die langjährigen Bemühungen aller Beteiligten, die sich in den letzten Jahrzehnten mit hohem personellem und finanziellem Aufwand um bedarfsgerechtes und vielfältiges Wohnen von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft stark gemacht haben, hinfällig. Die Muss-Bestimmung sendet ein fatales Signal an Investorinnen und Investoren in bedarfsgerechten Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu investieren und bremst für Anbieter die Umsetzung von innovativen Wohnkonzepten und -möglichkeiten.
Wir nehmen in dieser Neuregelung eine Ignoranz von fachlichen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Wohn- und Lebensqualität von Menschen mit Behinderung wahr. Die Muss-Bestimmung ist zudem weder mit den Anforderungen des Artikel 19 der UN-BRK noch mit den Empfehlungen und Forderungen auf Grundlage der Staatenprüfung vereinbar.
Wir plädieren für die Förderung einer Vielfalt von Wohnangeboten, über die die Menschen selbst bestimmen. Sie sollen, so wie Menschen ohne Behinderung, selbst über Aspekte wie Größe, Gestaltung oder Lage entscheiden und die dafür notwendigen Angebote sollten vom Land NRW gefördert werden.
Düsseldorf, 27.01.2025