Die Kommunalwahl NRW 2025 findet am 14. September statt. Auch Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Stimme einfach und selbstbestimmt abzugeben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Wahlassistenz, Barrierefreiheit im Wahllokal, Briefwahl und rechtlichen Grundlagen.
Wenn Sie beim Wählen Unterstützung brauchen – zum Beispiel, weil Sie nicht lesen können oder Ihre Stimme nicht alleine abgeben können – dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Diese Person kann ein Familienmitglied, eine Betreuungsperson, ein Freund oder sogar ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.
Wichtig:
Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i.V.m. § 41 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Viele Wahllokale in NRW sind barrierefrei. In Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, ob Ihr Wahllokal für Menschen mit Behinderung zugänglich ist. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Wahlschein beantragen und in einem anderen barrierefreien Wahllokal wählen oder die Briefwahl nutzen.
Tipp:
Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach barrierefreien Wahllokalen oder Fahrdiensten.
Rechtsgrundlage: § 34a KWahlO
Blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen können für die Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone nutzen. Diese wird von den Wahlleitungen in Zusammenarbeit mit den Blindenverbänden kostenlos bereitgestellt. Informationen in Leichter Sprache sind ebenfalls verpflichtend vorgesehen.
Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 KWahlG, § 32 KWahlO
Wenn Sie nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten, können Sie per Briefwahl wählen. Auch hier dürfen Sie sich bei der Beantragung des Wahlscheins und beim Ausfüllen der Unterlagen helfen lassen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage: § 19, § 26, § 56 KWahlO
Wichtig ist: Die Entscheidung, wen Sie wählen, treffen Sie alleine. Niemand darf Sie dazu drängen oder beeinflussen. Die Hilfsperson darf Ihre Entscheidung nicht ersetzen oder verändern.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt, Gemeinde, die Landeswahlleiterin NRW oder an Beratungsstellen wie die Lebenshilfen oder EUTB in ihrer Nähe.
Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG)
Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO)
Erlasse des Ministeriums des Innern NRW
Quellen:
Ministerium des Innern NRW, Referat 11, Büro der Landeswahlleiterin
RP Online: NRW-Kommunalwahlen 2025 - Wie Menschen mit Behinderung ihre Stimme abgeben können (Abgerufen 25.07.2025)
Was ist die Kommunalwahl?
Bei der Kommunalwahl wählst du,
wer in deiner Stadt oder Gemeinde
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Wer darf wählen?
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