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Kommunalwahl NRW 2025 – Deine Rechte als Mensch mit Behinderung

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Barrierefrei wählen – Das steht dir zu

Die Kommunalwahl NRW 2025 findet am 14. September statt. Auch Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Stimme einfach und selbstbestimmt abzugeben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Wahlassistenz, Barrierefreiheit im Wahllokal, Briefwahl und rechtlichen Grundlagen.

Wer darf helfen? – Wahlassistenz für Menschen mit Behinderung

Wenn Sie beim Wählen Unterstützung brauchen – zum Beispiel, weil Sie nicht lesen können oder Ihre Stimme nicht alleine abgeben können – dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Diese Person kann ein Familienmitglied, eine Betreuungsperson, ein Freund oder sogar ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.

Wichtig:

  • Die Hilfsperson darf nur helfen, Ihre eigene Entscheidung umzusetzen.
  • Sie darf Sie nicht beeinflussen oder Ihre Wahlentscheidung verändern.
  • Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet.

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG) i.V.m. § 41 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Barrierefreiheit im Wahllokal

Viele Wahllokale in NRW sind barrierefrei. In Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, ob Ihr Wahllokal für Menschen mit Behinderung zugänglich ist. Ist das nicht der Fall, können Sie einen Wahlschein beantragen und in einem anderen barrierefreien Wahllokal wählen oder die Briefwahl nutzen.

Tipp:
Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach barrierefreien Wahllokalen oder Fahrdiensten.

Rechtsgrundlage: § 34a KWahlO

Stimmzettelschablonen & Leichte Sprache

Blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen können für die Stimmabgabe eine Stimmzettelschablone nutzen. Diese wird von den Wahlleitungen in Zusammenarbeit mit den Blindenverbänden kostenlos bereitgestellt. Informationen in Leichter Sprache sind ebenfalls verpflichtend vorgesehen.

Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1 KWahlG, § 32 KWahlO

Briefwahl – Einfach & bequem von zu Hause

Wenn Sie nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten, können Sie per Briefwahl wählen. Auch hier dürfen Sie sich bei der Beantragung des Wahlscheins und beim Ausfüllen der Unterlagen helfen lassen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlage: § 19, § 26, § 56 KWahlO

Deine Wahl ist geheim und selbstbestimmt

Wichtig ist: Die Entscheidung, wen Sie wählen, treffen Sie alleine. Niemand darf Sie dazu drängen oder beeinflussen. Die Hilfsperson darf Ihre Entscheidung nicht ersetzen oder verändern.

Weitere Informationen & Beratung

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt, Gemeinde, die Landeswahlleiterin NRW oder an Beratungsstellen wie die Lebenshilfen oder EUTB in ihrer Nähe.

Rechtliche Grundlagen (Auszug)

Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG)
Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO)
Erlasse des Ministeriums des Innern NRW

Quellen:
Ministerium des Innern NRW, Referat 11, Büro der Landeswahlleiterin
RP Online: NRW-Kommunalwahlen 2025 - Wie Menschen mit Behinderung ihre Stimme abgeben können (Abgerufen 25.07.2025)

Was ist die Kommunalwahl?

Bei der Kommunalwahl wählst du,
wer in deiner Stadt oder Gemeinde
wichtige Entscheidungen trifft.

Stadtrat
Stadtrat
Zeichnung eines Stadtparlaments
© Inga Kramer

Wer darf wählen?

  • Du bist mindestens 16 Jahre alt.
  • Du wohnst in der Stadt
    oder Gemeinde in NRW.
  • Du bist Bürger der EU.
Stadt
Stadt
Zeichnung einer Stadt
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Dein Recht auf Unterstützung

  • Du darfst Hilfe bekommen,
    wenn du beim Wählen Unterstützung brauchst.
  • Die Person, die dir hilft,
    darfst du selbst aussuchen.
  • Die Person darf dir nur helfen.
  • Die Entscheidung triffst du allein.
Wahlkabine Assistenz
Wahlkabine Assistenz
Zeichnung einer Wahlassistenz in einer Wahlkabine
© Inga Kramer
Selbstbestimmt Assistenz
Selbstbestimmt Assistenz
Zeichnung eines Menschen im Rollstuhl, der mit einer Assistenz selbstbestimmt aus Köpfen auswählt.
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Wählen mit Sehbehinderung

  • Es gibt Stimmzettel-Schablonen
    für blinde und sehbehinderte Menschen.
  • Die Schablonen bekommst du kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband.

Barrierefreiheit im Wahllokal

  • Viele Wahllokale sind barrierefrei.
  • Es steht in deiner Wahlbenachrichtigung,
    ob dein Wahllokal barrierefrei ist.
  • Ist dein Wahllokal nicht barrierefrei?
  • Dann kannst du einen Wahlschein beantragen und in ein anderes Wahllokal gehen.
  • Du kannst auch per Briefwahl wählen.
Wahllokal
Wahllokal
Zeichnung eines großen Gebäudes, davor ein Schild "zum Wahllokal" und ein Mann im Rollstuhl daneben.
© Inga Kramer
Wahlscheinantrag unterschreiben
Wahlscheinantrag unterschreiben
Ein Wahlscheinantrag wird unterschrieben
© Inga Kramer
Briefwahl
Briefwahl
Ein Stimmzettel wird in einen blauen Briefumschlag gesteckt.
©

Hilfe beim Hinkommen

  • Es gibt manchmal Fahrdienste,
    die dich zum Wahllokal bringen.
  • Frage bei deiner Stadt oder Gemeinde nach.
Fahrdienst
Fahrdienst
Zeichnung eines Busses der Menschen mit Behinderung transportiert.
© Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel

Leichte Sprache und Beratung

  • Parteien sollen ihre Wahlprogramme in
    Leichter Sprache anbieten.
  • Du kannst dich von einer
    Vertrauensperson beraten lassen.
  • Die Entscheidung, wen du wählst,
    triffst du selbst.
Wahlprogram lesen
Wahlprogram lesen
Zeichnung eines Mannes der ein Wahlprogramm liest.
© Inga Kramer
vertrauliches Beratungsgespräch
vertrauliches Beratungsgespräch
Zeichnung: Zwei Personen sitzen in Sesseln und unterhalten sich. Darum befindet sich ein Kreis mit einem Schloss für Vertraulichkeit
© Inga Kramer
Ich bestimme
Ich bestimme
Zeichnung: Mädchen zeigt auf sich als Zeichen der Selbstbestimmung
© Inga Krämer

Wichtig

  • Wählen ist dein Recht!
  • Lass dich nicht beeinflussen.
  • Wenn du Fragen hast,
    frage bei deiner Stadt, Gemeinde
    oder bei Beratungsstellen nach.
Wahlurne Menschen verschieden
Wahlurne Menschen verschieden
Zeichnung: Mehrere unterschiedliche Menschen stehen an einer Wahlurne und werfen ihren Wahlzettel ein.
© Inga Kramer
vertrauliches Beratungsgespräch
vertrauliches Beratungsgespräch
Zeichnung: Zwei Personen sitzen in Sesseln und unterhalten sich. Darum befindet sich ein Kreis mit einem Schloss für Vertraulichkeit
© Inga Kramer

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