Das kurze Wort für Europäische Union ist EU.
Die EU besteht aus 27 Mitglied-Staaten.
Das sind folgende Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Reisen ist für Menschen mit Behinderung oft schwer.
Es gibt viele Probleme im Nah-Verkehr
und Fern-Verkehr.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben einen
Schwer•behinderten•ausweis.
Dieser Ausweis ist nicht in allen Ländern gültig.
Zum Beispiel:
Die EU hat eine Idee.
Es geht dabei um die Rechte
von Menschen mit Behinderung.
Bei Reisen in die Mitglied-Staaten
sollen alle Menschen die gleichen Rechte haben.
Egal ob mit oder ohne Behinderung.
Auch der Park-Ausweis soll besser werden.
Der Behinderten•ausweis
und der europäische Parkausweis
sollen alles einfacher machen.
Die Rechte von Menschen mit Behinderung
muss es überall geben.
Auch in anderen Ländern.
Das eigenständige Leben von Menschen mit Behinderung
ist noch mehr zu stärken.
Menschen mit Behinderung sollen
ihre Rechte ausüben können.
Hierfür müssen Sie jede Hilfe bekommen.
Inklusion muss leichter werden.
Teilhabe in unserer Gesellschaft
muss leichter werden.
Menschen mit Behinderung
müssen in allen Mitglieds•staaten
ohne Probleme Hilfe bekommen.
In der gesamten EU soll es 1 gültigen Ausweis
für Menschen mit Behinderung geben.
Das bedeutet:
Mit diesem Ausweis haben Menschen mit Behinderung
den gleichen Zugang wie Menschen ohne Behinderung.
Zum Beispiel Zugang zu:
Jedes Land hat ein zuständiges Amt.
Dieses Amt stellt den Ausweis aus.
Einheitlicher europäischer Parkausweis
Viele Menschen mit Behinderung wollen
gerne eigenständig reisen.
Um sich selbst fortbewegen zu können,
reisen Menschen mit Behinderung
gerne mit dem eigenen Auto.
Mit dem neuen europäischen Parkausweis
haben alle die gleichen Parkrechte.
Das gilt für alle Mitglieds•staaten der EU.
Alle sollen leicht an den neuen Parkausweis kommen.
Die Mitglieds•staaten müssen sich an Regeln halten.
Der Verwaltungs•aufwand in den Ämtern muss kleiner werden
Dafür gibt es einen Vorschlag:
Diese Regeln sind von allen einzuhalten.
Sind die Regeln nicht eingehalten,
bekommen Menschen mit Behinderung
die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hierbei helfen Ihnen:
Sind diese Regeln umgesetzt,
müssen die Mitglieds•staaten handeln.
Das bedeutet:
Bei Verstößen muss es eine Geldstrafe geben.
Und Abhilfe•maßnahmen sind zu treffen.
Der Vorschlag für diese neuen Regeln
bespricht das Europäische Parlament
und der Rat.
Ist der Vorschlag angenommen,
haben die Mitglieds•staaten 18 Monate Zeit.
Dann müssen die neuen Regeln umgesetzt sein.
Leichte Sprache Bilder: Lebenshilfe Bremen / Stefan Albers / Atelier Fleetinsel