E-Mail

Möchten Sie uns schreiben? bildung@lebenshilfe-nrw.de

Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
+49 2233 93245 60

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorlesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (nachfolgend „Teil A.“) und einen Besonderen Teil (nachfolgend „Teil B.“). Der Besondere Teil ist gegliedert in die Abschnitte: Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen (nachfolgend „Teil B. I.“), Besondere Bedingungen für die Erbringung von Fortbildungs­leistungen (nachfolgend „Teil B. II.“) und Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learning­dienst­leistungen (nachfolgend „Teil B. III.“).

Im Falle widersprüchlicher Bestimmungen der Regelungen des Allgemeinen Teils im Vergleich zu den jeweiligen Inhalten der Besonderen Teile, gehen Letztere bei der Bestimmung der geltenden Vertrags­bedingungen vor.

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich / Ausschluss anderweitiger Bedingungen

(1) Unsere AGB gelten zum einen für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen inklusive des E-Learnings und zum anderen für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen uns, d. h. der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH (nachfolgend „LH Bildung“) und unseren Vertrags­kunden:innen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“ oder auch „Vertragspartner:in“) geschlossenen Vertrags.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in dem jeweilig mit dem / der Vertragspartner:in vereinbarten Vertrag wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Abweichende Bedingungen des / der Vertragspartners:in akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Hinweise zum Datenschutz

(1) Die LH Bildung und der / die Vertragspartner:innen (nachfolgend zusammen auch „die Parteien“) beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

(2) Die Parteien werden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Artikel 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen, sofern dies erforderlich wird.

(3) Weitere Informationen zum Umgang mit den Daten der Vertragspartner:innen sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/datenschutz/ einsehbar.

§ 3 Medikation

Die Begleitung der Teilnehmer:innen an unseren Angeboten findet in der Regel nicht durch medizinische Fachkräfte statt. Für Teilnehmer:innen, die einer dauerhaften Medikation bedürfen, muss daher bei Veranstaltungs­beginn eine ärztliche Verordnung mit genauer Dosierungsanleitung vorliegen, die nicht älter als 4 Wochen ist.

§ 4 Zusatzkosten

(1) Auf Grundlage des nach Anmeldung je nach Erfordernis an den / die Teilnehmer:in übersandten, von diesem / dieser auszufüllenden und an die LH Bildung zurückzusenden Assistenzbogens werden die Notwendigkeit und der Umfang sowie die Art und Weise einer ggf. notwendigen Assistenz des / der Teil­nehmers:in in Bezug auf einen pflegerischen und/oder medikamentösen Unterstützungsbedarf ermittelt.

(2) In dem Assistenzbogen wird der pflegerische und medikamentöse Unterstützungsbedarf des / der Teilnehmers:in angegeben und dokumentiert. Eine solche Assistenz ist gesondert zu bezahlen und nur vor Ort, wenn der / die Teilnehmer:in angibt, dass er / sie Unterstützung braucht. Sollten besondere Fachkräfte einzusetzen sein, organisieren wir für den / die Teilnehmer:in einen Pflegedienst. Dies bedingt die Hergabe einer ärztlichen Verordnung des / der Teilnehmer:in bei uns, die nicht älter als 4 Wochen sein darf.

(3) Bei einem höheren Unterstützungsbedarf als im Assistenzbogen angegeben, werden die Mehrkosten, also die Differenz zwischen den Kosten, die gemäß den Angaben im Assistenzbogen angefallen wären und den tatsächlich angefallenen Kosten dem / der Vertragspartner:in in Rechnung gestellt. Der / Die Teil­nehmer:in ist verpflichtet, Änderungen seines / ihres pflegerischen und/oder medikamentösen Unter­stützungsbedarfs betreffend, die sich noch vor der Veranstaltung ergeben, unverzüglich der LH Bildung mitzuteilen. Entstehen aus fehlenden oder wissentlich falschen Auskünften Zusatzkosten, sind diese von dem / der Teilnehmer:in zu tragen.

(4) Die LH Bildung behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung für den / die Teilnehmer:in zu beenden, wenn dies aufgrund von Umständen (z. B. Krankheit) notwendig ist. Anfallende Kosten (z. B. Rückreisekosten) werden dem / der Teilnehmer:in in Rechnung gestellt.

§ 5 Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streit­beilegungs­verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§ 6 Textformklausel

(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

(2) Mitteilungen des/der Vertragspartners:in zu dem jeweiligen Vertrag müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Ist der / die Vertragspartner:in Kaufmann:frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er / sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäfts­beziehung zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in nach Wahl der LH Bildung in 50354 Hürth oder der Sitz des / der Vertragspartners:in. Für Klagen gegen die LH Bildung ist in diesen Fällen jedoch Hürth ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der LH Bildung und dem / der Vertragspartner:in unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

B. Besonderer Teil

I. Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reiseleistungen gelten nach Maßgabe des zwischen uns und dem / der Teilnehmer:in geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Reise­leistungen.

§ 2 Anmeldung / Vertragsabschluss

(1) Die verbindliche Anmeldung zu allen Reisen der LH Bildung erfolgt entweder schriftlich über das entsprechende Anmeldeformular im Programmheft oder online unter der Adresse https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/reisen/Schoene-Zeiten-Reiseprogramm.php. Das ausgefüllte Anmeldeformular ist per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu senden. Mit der Anmeldung erkennt der / die Teilnehmer:in die AGB an und verpflichtet sich zur Teilnahme an der Reise sowie der fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.

(2) Nach der Anmeldung erhält der / die Teilnehmer:in eine Anmeldebestätigung und Rechnung. Der Zugang der Anmeldebestätigung gilt als Vertragsschluss.

(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

(4) Wir werden den Teilnehmern:innen rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen übermitteln. Sollten diese nicht bis spätestens 4 Tage vor Leistungsbeginn zugegangen sein, hat sich der / die betroffene Teilnehmer:in umgehend an die LH Bildung zu wenden. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungsbeginn erhalten die Teilnehmer:innen die Reiseunterlagen über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. Im eigenen Interesse der Teilnehmer:innen bitten wir diese, die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. Sämtliche Reiseunterlagen und das Anmeldeformular sind Vertragsinhalt.

(5) Die Reisen werden auf Basis der vollständigen und wahrheitsgetreuen Angaben über den / die Teil­nehmer:in und ihrem Hilfebedarf zusammengestellt.

§ 3 Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die für die gebuchten Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Der / Die Teilnehmer:in hat bei der Überweisung die Rechnungsnummer, die Reisenummer sowie den vollständigen Namen anzugeben. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen der Teilnehmer:innen sind nach § 651 Abs. 1 BGB insolvenzversichert.

(2) Der restliche Preis wird 4 Wochen vor Leistungsbeginn fällig, wenn feststeht, dass die Leistung – wie gebucht – durchgeführt wird.

(3) Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungsbeginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.

(4) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Die steuerliche Aufschlüsselung ist der Rechnung zu entnehmen.

(5) Die Gebühren im Falle eines Rücktritts und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.

(6) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der vollständige Reise­preis nicht innerhalb der vorgenannten Zahlungsfristen gezahlt wurde.

§ 4 Änderungsvorbehalte / Preissenkung / Preiserhöhung

(1) Die LH Bildung kann den Reisepreis einseitig erhöhen.

(2) Die Erhöhung des Reisepreises ergibt sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

  • Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
  • Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Wir behalten uns vor, auch weitere seitens unserer Vertragspartnern:innen an uns gerichtete Preis­steigerungen im Verhältnis 1:1, d. h. vollständig und ohne Zuschläge, an den / die Teilnehmer:in weiter­zureichen.

(3) Wir werden den / die Teilnehmer:in auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Die Unterrichtung des / der Teilnehmers:in hat mindestens 20 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen.

(4) Wir weisen darauf hin, dass der / die Teilnehmer:in eine Senkung des Reisepreises verlangen kann, wenn und soweit sich die vorstehend unter Absatz (2) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die LH Bildung führt. Ein entsprechender Nachweis der niedrigeren Kosten für die LH Bildung obliegt dem / der Teilnehmer:in.

(5) Übersteigt die nach den vorstehenden Absätzen (1) – (3) vorbehaltene Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann die LH Bildung sie nicht einseitig vornehmen. Wir können in diesem Fall aber dem / der Teilnehmer:in eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der / die Teilnehmer:in innerhalb einer von uns bestimmten Frist, die angemessen sein muss,

  • das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder
  • seinen / ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt.

Dies gilt für andere Vertragsänderungen als Preiserhöhungen entsprechend, wenn wir die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesent­lichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des / der Reisenden, die Inhalt des Vertrags geworden sind, verschaffen können. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn, das Angebot zu sonstigen Vertragsänderungen nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.

(6) Die LH Bildung kann dem / der Teilnehmer:in in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Absatz (5) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Wir werden den / die Teilnehmer:in dazu nach Maßgabe des Artikels 250 § 10 EGBGB informieren. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist, gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

(7) Tritt der / die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück, findet § 651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 BGB entsprechende Anwendung; Ansprüche des / der Teilnehmers:in nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 BGB bleiben unberührt. Nimmt der / die Teilnehmer:in das Angebot zur Vertragsänderung oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt § 651m BGB entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit, aber für den / die Teilnehmer:in mit geringeren Kosten verbunden, ist im Hinblick auf den Unter­schieds­betrag § 651m Absatz 2 BGB entsprechend anzuwenden.

§ 5 Flüge bei Pauschalreisen

(1) Wir sind gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, den / die Teilnehmer:in bei Buchung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der / die Teilnehmer:in entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der / die Teilnehmer:in über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste), findet der / die Teilnehmer:in unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.

(2) Wir weisen darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.

(3) Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente aus­schließlich im Handgepäck zu befördern.

§ 6 Umbuchung

(1) Die Anmeldung zur Reise ist grundsätzlich personengebunden und die Teilnahmebestätigung an der Reise nicht übertragbar. Bei einer Pauschalreise kann die Reise hingegen bis zum 31. Tag vor Reisebeginn und im Falle eines vergleichbaren Assistenzbedarfs auf eine andere Person übertragen werden. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 50,– Euro pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungserbringern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

(2) Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass sich an den Umständen des / der Teilnehmer:in und seinem / ihrem Hilfebedarf nichts Wesentliches verändert. Etwaige Veränderungen hat der / die Teilnehmer:in der LH Bildung unverzüglich mitzuteilen.

(3) Auf Wunsch des / der Teilnehmers:in nimmt die LH Bildung, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 50,– Euro pro Teilnehmer:in erhoben. Gegenüber Leistungs­erbringern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass Umbuchungen zum Verlust von zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung ggf. geltenden Vergünstigungen und Rabatten und damit zu höheren Endpreisen für den / die Teilnehmer:in führen können, welche von diesem / dieser zusätzlich zu tragen wären.

§ 7 Leistungsänderungen und Rücktritt sowie Kündigung durch die LH Bildung

(1) Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die wir den / die Teilnehmer:in vor Buchung selbstverständlich informieren werden.

(2) Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertrags­schluss und vor Leistungsbeginn notwendig werden und von der LH Bildung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamt­zuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Wir werden den / die Teilnehmer:innen über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund informieren. Gegebenenfalls wird die LH Bildung den / die Teilnehmer:innen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

(4) Die Reisen werden mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant, welche dem entsprechenden Anmelde­formular im Programmheft entnommen werden können. Im Falle des Nichterreichens einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl haben wir das Recht gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB von der Reise zurückzutreten.

(5) Die LH Bildung kann ebenfalls im Falle des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Preis.

(6) Den angezahlten Reisepreis erhält der / die Teilnehmer:in im Falle der wirksamen Ausübung des Rück­trittsrechts nach vorstehendem Absatz (4) oder (5) unverzüglich in voller Höhe zurück, sofern dieser / diese nicht zuvor von seinem / ihrem Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Reiserücktritts seitens der LH Bildung eine mindestens gleichwertige andere Reise aus unserem Angebot zu buchen.

(7) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen der Reise in der Lage, dem / der Teilnehmer:in die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Programm anzubieten, so kann der / die Teilnehmer:in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot verlangen. Der / Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.

(8) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reiseplatz anderweitig zu vergeben, wenn der Assistenzbogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, spätestens aber bis 90 Tage vor Reiseantritt vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an die LH Bildung zurückgesandt wurde.

(9) Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die Durchführung der gebuchten Leistung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von dem / der Teilnehmer:in nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein / eine Teilnehmer:in in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das ist z.B. der Fall, wenn bei der Anmeldung keine vollständigen oder wahrheitswidrige Angaben (z. B. fehlender Hinweis über erhöhten Betreuungsbedarf etc.) gemacht wurden oder wenn der / die Teilnehmer:in auf Dauer keine Gruppen­fähigkeit aufweist, sodass eine weitere Teilnahme für die übrigen Teilnehmer:innen nicht tragbar ist. Der Reisepreis steht in diesen Fällen weiterhin der LH Bildung zu. Die LH Bildung muss jedoch den Wert der ersparten Aufwen­dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden. Auftretende Rückreisekosten fallen zulasten des / der betroffenen Teilnehmers:in.

§ 8 Gewährleistungsrechte bei Reisemängeln

(1) Der / Die Teilnehmer:in hat Anspruch auf eine Preisminderung und / oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Die LH Bildung haftet für solche Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

§ 9 Haftungsbeschränkung für Reiseleistungen

(1) Bei Vorliegen eines Leistungsmangels kann der / die Teilnehmer:in unbeschadet der Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Leistungsmangel ist von dem / der Teilnehmer:in oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungs­erbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag umfassten Leistungen beteiligt ist und für die LH Bildung nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Bei Buchung einer Pauschalreise kann der / die Teilnehmer:in auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.

(2) Die Haftung der LH Bildung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des / der Teilnehmers:in nicht schuldhaft herbeigeführt wird.

(3) Für alle gegen die LH Bildung gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Teilnehmer:in und gebuchter Leistung. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

(4) Die LH Bildung haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den / die Teilnehmer:in erkennbar nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind.

(5) Ein Schadensersatzanspruch gegen die LH Bildung ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als das aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränk­ungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausge­schlossen ist.

(6) Die Beteiligung an Sport- und anderen Veranstaltungen und Aktivitäten muss der / die Teilnehmer:in selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der / die Teilnehmer:in vor Inanspruch­nahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet die LH Bildung nur, wenn sie ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall­versicherung.

§ 10 Rücktritt und Kündigung durch den/die Teilnehmer:in

(1) Der / Die Teilnehmer:in kann vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rückrücktrittserklärung bei der LH Bildung. Tritt der / die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt er / sie ohne vom Vertrag zurück­zu­treten, eine Reise nicht an, so ist die LH Bildung berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und Auf­wendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei:

  • Rücktritt mehr als 6 Monate vor Reiseantritt: 50,- Euro Bearbeitungsgebühr;
  • Rücktritt 6 Monate bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als 30 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als 14 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises;
  • Rücktritt später als einen Tag vor Reisebeginn oder Nichtteilnahme: 100 % des Reisepreises.

Dem / Der Teilnehmer:in steht der Nachweis eines geringeren Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem / der Teilnehmer:in der Nachweis unbenommen, der LH Bildung sei durch seinen / ihren Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der LH Bildung zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungspauschale.

(2) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet, die geforderte Ent­schädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(3) Der / Die Teilnehmer:in kann bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn einer Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

(4) Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht verein­barungs­gemäß durchgeführt werden, so sind dem / der Teilnehmer:in angemessene andere Vor­kehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der / Die Teilnehmer:in kann ohne Zahlung einer Rücktritts­gebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

§ 11 Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschal­reise­verträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzelleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Telemedien, Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, bei Pauschal­reisen insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch § 10). Ein Wider­rufsrecht besteht jedoch, wenn der Pauschalreisevertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts­räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertrags­schluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

§ 12 Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und Informations­pflichten bei Pauschalreiseverträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

Hinsichtlich der Unterrichtung über die wichtigsten Rechte der Teilnehmer:innen nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 und unsere Informationspflichten bei Pauschalreiseverträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB verweisen wir auf das den AGB anliegende Formblatt.

Formblatt zur Unterrichtung bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB und Informations­pflichten bei Pauschalreiseverträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

II. Besondere Bedingungen für Fortbildungen

§ 1 Geltungsbereich:

(1) Unsere Besonderen Bedingungen für Fortbildungen gelten für von uns angebotene Fortbildungen für Fachkräfte, Erwachsene und Kinder sowie in der Familienbildung. Grundsätzlich sind alle Angebote auch für Kinder und Erwachsene mit Behinderung geeignet. Menschen mit Behinderung, die einen Assistenten zur Unterstützung benötigen, können diese Leistung kostenpflichtig bei uns belegen. Es kann aber auch ein eigener Assistent mitgebracht werden.

(2) Bei der Schulung des Auftragnehmers handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungserfolg ist nicht geschuldet.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu allen Seminaren, Lehrgängen, Fachtagungen und Zertifikatsseminare der LH Bildung (Seminare), erfolgt schriftlich unter Einreichung des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars. Dieses ist in unserem Programmheft sowie online unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/fortbildung/seminare-fortbildung.php einzusehen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ist per Post, per Fax, oder eingescannt per E-Mail an die LH Bildung zu senden. Mit der Anmeldung erkennt der / die Teilnehmer:in unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur Teilnahme an dem Seminar sowie der fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten. Der Zugang der Anmeldeeingangsbestätigung bei dem / der Teilnehmer:in gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

§ 3 Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer (1) Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth
02233 93245-60
02233 93245-10 
nflbnshlf-nrwd

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standard­lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück­zu­zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Trans­aktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 4 Seminargebühren und Zahlungsbedingungen

Der / Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, das Seminarentgelt vor Beginn eines Seminares oder Kurses zu bezahlen. Die Seminargebühren verstehen sich pro Teilnehmer:in. Es gelten die Preise gemäß der Ankündigung in unserem aktuellen Programmheft beziehungsweise der Einzelausschreibung. Die Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Seminar­gebühren sind fällig mit Erhalt der Rechnung. Der / Die Teilnehmer:in kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Verbrauchern ggü.  5,- Euro Mahn- und Bearbeitungsgebühren berechnet. Unternehmen ggü. findet § 288 Abs. 5 BGB Anwendung. Erstattungen für nicht vollständig abgenommene Leistungen erfolgen nicht. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar durch Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto der LH Bildung. Bei der Überweisung ist die Rechnungsnummer und ihr Name beziehungsweise der Name des / der Teilnehmer:in oder des Unternehmens sowie die von uns ausgegebene Veranstaltungsnummer anzugeben.

§ 5 Umbuchung

Die Anmeldung zu unseren Seminaren ist grundsätzlich personengebunden. Bei Verhinderung kann eine Ersatzperson für das Seminar benannt werden. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungs­gebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben.

§ 6 Änderungen/Absagen und Rücktritt des Veranstalters

(1) Die Seminare werden mit einer Mindestteilnehmerzahl geplant. Im Falle des Nichterreichens einer in dem jeweiligen Programmheft bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung ange­gebenen Mindestteilnehmerzahl haben wir das Recht von der Fortbildung zurückzutreten.

(2) Wir können ebenfalls vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück-treten, wenn wir aufgrund unver­meidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind; in diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Wir behalten uns auch Terminverschiebungen aus wichtigem Grund vor. In Ausnahmefällen kann ein Wechsel des / der Referenten:in notwendig sein. Ein Wechsel des / der Referenten:in berechtigt den / die Teilnehmer:in nicht zum Rücktritt vom Seminar. Wir werden dem / der Teilnehmer:in etwaige Änderungen schnellstmöglich mitteilen. Teilnehmer:innen können, sofern freie Plätze gegeben sind, ein anderes Angebot ihrer Wahl belegen.

(3) Die angezahlten Seminargebühren erhält der / die Teilnehmer:in im Falle eines wirksamen Rücktritts unverzüglich in voller Höhe zurück, sofern er / sie nicht zuvor von seinem / ihrem Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Rücktritts seitens der LH Bildung ein mindestens gleichwertiges anderes Seminar aus unserem Angebot zu buchen.

(4) Ist die LH Bildung bei Nichtzustandekommen des Seminars in der Lage, dem / der Teilnehmer:in die Teilnahme an einem anderen, mindestens gleichwertigen Seminar aus dem Programmheft anzubieten, so kann der / die Teilnehmer:in die Teilnahme an diesem vergleichbaren Angebot verlangen. Der / Die Teilnehmer:in hat jedoch die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Absage des Seminars der LH Bildung gegenüber geltend zu machen.

§ 7 Übernachtung / Unterkunft

Die Teilnahme an Seminaren der LH Bildung kann mit Übernachtungen in Tagungshäusern verbunden sein. Mit der Anmeldung ist anzugeben, ob die Übernachtung im Einzel- oder Doppelzimmer erfolgen soll. Teilnehmer:innen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung des Tagungshauses sowie der erhaltenen Programmausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tagungshäuser nur über ein begrenztes Kontingent an Zimmern, insbesondere Einzelzimmern, verfügen. Bei Auslastung der Betten­kapazität des Tagungshauses kann auch eine Unterbringung in nahe gelegene Hotels nötig sein und nach Absprache mit dem / der Teilnehmer:in erfolgen. Ein Anspruch des / der Teilnehmers:in auf eine ander­weitige Unterbringung besteht nicht.

§ 8 Rücktritt des / der Teilnehmers:in

(1) Der / Die Teilnehmer:in kann vor Seminarbeginn jederzeit durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) vom Fortbildungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LH Bildung. Tritt der / die Teilnehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt er / sie ohne vom Vertrag zurückzutreten, ein Seminar nicht an, so ist die LH Bildung berechtigt, für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Entschädigung beträgt bei:

  • Rücktritt später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungspreises
  • Rücktritt später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des Veranstaltungspreises
  • Rücktritt später als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme: 90 % des Veranstaltungspreises.
Die LH Bildung ist berechtigt Veranstaltungspreise unter 25,- Euro bei Rücktritt, nicht zu entschädigen.

(2) Ein Rücktritt vom Fortbildungsvertrag nach Seminarbeginn oder eine Nichtfortführung eines Seminars, auch bei Seminar modulreihen o. Ä., berechtigt den / die Teilnehmer:in nicht dazu einen Teil der Seminar­gebühren ersetzt zu verlangen.

(3) Dem / Der Teilnehmer:in steht der Nachweis eines geringeren Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem / der Teilnehmer:in der Nachweis unbenommen, der LH Bildung sei durch seinen / ihren Rücktritt kein Schaden entstanden oder die der LH Bildung zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungspauschale.

(4) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkretere Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

§ 9 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Fortbildung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der / die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen, gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen:innen der LH Bildung.

III. Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learning Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die LH Bildung ist Betreiber der Lernmanagementsysteme https://moodle.lebenshilfe-nrw.net/ & https://moodle.lebenshilfe-online-campus.de, einer modularen objektorientierten Online-Lern­umgebung.

(2) Die LH Bildung möchte dem / der Vertragspartner:in ihre Lernmodule auf den Lern­management­systemen https://moodle.le-benshilfe-nrw.net/ und https://moodle.lebenshilfe-online-campus.de (nachfolgend „E-Learning-Plattform“) entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung durch den / die Vertragspartner:in selbst oder auch deren eigene Kunden:innen, Mitarbeiter:innen und ggf. weitere von ihr ausgewählte Anwender:innen (nachfolgend „Anwender:innen“) bereitstellen. Der / Die Vertragspartner:in kann eine juristische oder natürliche Person sein und beabsichtigt, die von der LH Bildung entwickelte E-Learning-Plattform zur Weiterbildung eigener Anwender:innen oder für sich selbst zu nutzen.

(3) Die E-Learning-Plattform ermöglicht es den Anwender:innen, Kurse und Veranstaltungen aus unter­schiedlichen sozialen Bereichen und Berufen zu belegen, an diesen online teilzunehmen und bei erfolgreicher Lernkontrolle Zertifikate zu erwerben.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu der E-Learning-Plattform der LH Bildung erfolgt über das Internet unter den in vor­stehendem § 1 Absatz (1) stehenden Adressen. Mit der elektronischen Anmeldung erkennen die Vertrags­partner:innen und Anwender:innen unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur Nutzung unserer E-Learning Plattform sowie der fristgerechten Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten. Der Zugang der Anmeldeeingangsbestätigung bei dem / der Vertragspartner:in gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Gegenstand der Leistung in diesem Besonderen Teil III. der AGB ist die bis zur Zahlung der ent­sprechenden Lizenzgebühren aufschiebend bedingte Übertragung einfacher, nicht übertragbarer, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer und den Umfang der beschränkten Nutzungsrechte an der E-Learning-Plattform durch die LH Bildung an den / die Vertragspartner:in.

(2) Der / Die Vertragspartner:in ist nach entsprechender Zahlung der vertraglich festgelegten Lizenz­gebühren berechtigt, die ihm / ihr von der LH Bildung zur Verfügung gestellten Lerninhalte auf der E-Learning-Plattform unter einer von der LH Bildung zum Vertragsbeginn festzulegenden Unterdomain im Rahmen der nachfolgend geregelten Anwenderkontingente für die Anwender:innen zu nutzen und diesen zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Umfang des Nutzungsrechts richtet sich hierbei ausschließlich nach den in Rechnung gestellten Lizenzen für die jeweilige Schulung. 

Die Nutzung der Lerninhalte setzt einen Zugang zum Internet mit entsprechender Soft- und Hardware und ggf. einen Internetanschluss voraus, dessen Bereitstellung nicht Gegenstand der von der LH Bildung angebotenen Leistung ist.

(3) Mit dem Erwerb von Lizenzen ist der / die Vertragspartner:in nicht zum Abruf bestimmter Anwender­kontingente verpflichtet. Der / Die Vertragspartner:in erwirbt das Nutzungsrecht an den Lernmodulen auf der E-Learning-Plattform jedoch stets nur für die in der Bestellung jeweils angegebene Anzahl der Anwender:innen und für die in der Bestellung jeweils angegebene Schulung.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem / der Vertragspartner:in ebenso wie eine Unterlizenzierung untersagt. Der / Die Vertragspartner:in erwirbt kein ausschließliches Nutzungsrecht. Er / Sie ist vielmehr neben unseren anderen Vertragspartner:innen berechtigt, die Lernmodule und ihre Inhalte einer bestimmten Anzahl von Anwendern:innen zugänglich zu machen.

(5) Die Anzahl der einzelnen zur Nutzung der Lernmodule berechtigten Anwender:innen darf die Anzahl der ggf. im Zusammenhang mit der Bestellung des / der Vertragspartner:in genannten Anwender:innen nicht übersteigen.

(6) Die Verbreitung oder das öffentliche Zugänglichmachen der E-Learning-Plattform, der darauf befindlichen Lernmodule oder einzelner Teile oder Inhalte hieraus ist dem / der Vertragspartner:in ohne ausdrückliche Zustimmung der LH Bildung nicht gestattet. Der / Die Vertragspartner:in darf die Inhalte der Lernmodule nur insoweit vervielfältigen, als die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung durch die zugelassene Anzahl von Anwender:innen unabdingbar notwendig ist. Hierzu zählt nach dem Verständnis der LH Bildung ausschließlich die Installation der Lernmodule und das Laden dieser in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung ist untersagt. Dies gilt auch für die Anfer­tigung von Sicherungskopien.

(7) Die LH Bildung ist berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten in Teilen oder ganz zu untersagen, wenn der Verdacht besteht, dass der / die Vertragspartner:in oder Dritte über den Zugang der E-Learning-Plattform die Inhalte der E-Learning-Plattform entgegen dieser Vereinbarung oder unter Verletzung der Rechte der LH Bildung nutzen oder zu nutzen beabsichtigen.

(8) Der / Die Vertragspartner:in darf das ihm / ihr übertragene Nutzungsrecht an den Lernmodulen ein­schließlich deren Inhalte nicht an Dritte veräußern, verschenken, vermieten, verleasen oder sonst wie weitergeben. Der / Die Vertragspartner:in wird die E-Learning-Plattform und die Lernmodule nicht unter einer anderen als der von der LH Bildung vorgegebenen Domain betreiben und diese auch nicht durch Dritte betreiben lassen.

(9) Dem / Der Vertragspartner:in ist bekannt, dass die Inhalte der E-Learning-Plattform und der Lern­module urheberrechtlich geschützt sind. Der / Die Vertragspartner:in wird / werden die Inhalte und Daten der einzelnen Lernmodule der E-Learning-Plattform daher weder isoliert noch insgesamt vervielfältigen, nachbilden und / oder selbst verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Der / Die Vertragspartner:in wird seine / ihre Anwender:innen und Erfüllungsgehilfen:innen zur Einhaltung des Urheberrechtsschutzes verpflichten.

§ 4 Anwenderzahlen / Kontingente

(1) Die Nutzungsrechte an den jeweiligen bestellten Schulungen sind an eine bestimmte Anzahl von Anwender:innen geknüpft.

(2) Maßgeblich ist die auf der jeweiligen Bestellung des / der Vertragspartners:in angegebene Zahl der Anwender:innen.

(3) Der / Die Vertragspartner:in wird / werden die E-Learning-Platt-form und die Lernmodule weiteren als in der Bestellung angegebenen Anwendern:innen nicht zur Verfügung stellen oder diesen den Zugang zu der E-Learning-Plattform überlassen. Nimmt ein / eine Anwender:in keine Leistungen der E-Learning-Plattform in Anspruch oder bricht ein / eine Anwender:in eine Schulung vorzeitig ab, so ist eine Über­tragung der Nutzungsrechte auf einen / eine anderen / andere Anwender:in ausgeschlossen.

(4) Die einzelnen Anwender:innen müssen von der LH Bildung freigeschaltet werden. Der / Die Vertragspartner:in wird daher nach Bestellung der Zahl der Anwender:innen die Namen und E-Mail-Adressen der jeweiligen Anwender:innen an die LH Bildung übermitteln. Die von dem / der Vertrags­partner:in an die LH Bildung übermittelten Namen und E-Mail-Adressen der Anwender:innen sind verbindlich und können nicht geändert werden. Eine Änderung der E-Mail-Adressen der Anwender:innen ist auf Wunsch des / der betreffenden Anwender:in möglich. Die LH Bildung sichert eine Freischaltung der angemeldeten Anwender:innen im Rahmen des von dem / der Vertragspartner:in erworbenen Anwender:innenkontigentes binnen fünf Werktagen zu. Die Nutzung der E-Learning-Plattform durch den / die Anwender:in ist erst nach erfolgter Freischaltung möglich. Dasselbe gilt für eine Nutzung des / der Vertragspartners:in für sich selbst

(5) Dem / Der Vertragspartner:in werden mit Erwerb eines Anwender:innenkontingentes jeweils zwei kostenfreie Trainerlizenzen zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe der Trainerlizenzen wird es dem / der Vertragspartner:in ermöglicht, die Teilnahme und den Arbeitsfortschritt der eingetragenen Anwender:innen an den angebotenen Schulungen einzusehen und die jeweiligen Lernerfolge der Anwender:innen zu kontrollieren. Die Anzahl der Trainerlizenzen ist unabhängig von der Wahl des jeweiligen Anwender:innenkontingents.

§ 5 Berechnung und Zahlung

(1) Das Entgelt für die Nutzung der Lernmodule ergibt sich aus dem Vertrag der Parteien und ist nach Rechnungsstellung im Voraus für die gebuchten Anwender:innenkontingente an die LH Bildung zu zahlen.

(2) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die LH Bildung vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und den / die Vertragspartner:in und seine Anwender:innen vom weiteren Zugang nach vor­heriger Androhung zumindest in Textform (§ 126b BGB) auszuschließen. Der / Die Vertragspartner:in bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung der Nutzungsgebühr in dem vertraglich vereinbarten Umfang verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch die LH Bildung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Nutzungsbedingungen der E-Learning-Plattform

(1) Die Nutzung der E-Learning-Plattform kann nur nach erfolgter Zustimmung des / der jeweiligen Anwenders:in zu den auf der E-Learning-Plattform veröffentlichten Nutzungsbedingungen erfolgen.

(2) Der / Die Vertragspartner:in wird darauf hingewiesen, dass die auf der E-Learning-Plattform bereit gehaltenen Materialien gleich welcher Art ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Qualifizierungsangebot genutzt werden dürfen und diese nicht für andere Zwecke vervielfältigt, verkauft, übertragen, publiziert oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden dürfen.

(3) Der / Die Vertragspartner:in ist weiter verpflichtet, die ihm / ihr überlassenen Zugangsdaten gegen Zugriffe Dritter zu sichern. Der / Die Vertragspartner:in haftet gegenüber der LH Bildung für jeglichen unberechtigten Zugriff, sofern der / die Vertragspartner:in nicht alles ihm / ihr zumutbare getan hat, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Als zumutbar gilt hierbei mindestens dasjenige, was der / die Vertragspartner:in in eigenen Angelegenheiten an Sorgfalt üblicherweise walten lässt, mindestens aber ein Maßstab der Sorgfältigkeit ordentlicher Kaufleute entsprechend.

(4) Sind dem / der Vertragspartner:in Hinweise für einen Missbrauch bekannt oder hat der / die Vertrags­partner:in begründeten Verdacht, dass missbräuchlich auf die E-Learning-Plattform zugegriffen wird, hat er dies der LH Bildung unverzüglich mitzuteilen und bis zur Aufklärung des Missbrauchsverdachts den Zugang zu den betroffenen Lerninhalten zu sperren.

§ 7 Instandhaltung

(1) Die LH Bildung ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der E-Learning-Plattform während der Vertragslaufzeit (nachfolgend „Instandhaltung“) verpflichtet. Zur Erfüllung der uns obliegenden Pflicht zur Instandhaltung werden wir die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.

(2) Die LH Bildung ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der E-Learning-Plattform nur dann ver­pflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der E-Learning-Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist die LH Bildung zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist die LH Bildung insbesondere nicht zu einer Weiter­ent­wicklung der E-Learning-Plattform verpflichtet.

§ 8 Rücktrittsrecht

(1) Die LH Bildung räumt dem / der Vertragspartner:in ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen beginnend ab dem Zeitpunkt der Bestellung der Anwender:innenkontingente ein. Das Rücktrittsrecht soll es dem / der Vertragspartner:in ermöglichen die Inhalte der E-Learning-Plattform einzusehen, ohne an sein / ihr Vertragsangebot gebunden zu sein. Der / Die Vertragspartner:in muss den Rücktritt vor Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag des Absendens der Bestellung in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der LH Bildung erklären. Auf den Tag der Bestellannahme kommt es für die Fristberechnung nicht an. Die Angabe von Gründen ist bei der Rücktrittserklärung nicht erforderlich. Ein teilweiser Rücktritt ist nur insoweit möglich, als nach erfolgtem Rücktritt noch mindestens eines der von der LH Bil-dung angebotenen Anwender:innen­kontingente bei dem / der Vertragspartner:in verbleibt. Eine Aufspaltung der  Anwender:innen­­kontingente ist nicht möglich.

(2) Im Falle des rechtzeitigen und wirksamen Rücktritts des / der Vertragspartner:in sind alle in Bezug auf das rückabzuwickelnde Vertragsverhältnis ausgetauschten Leistungen beider Parteien zurückzugewähren. Der / Die Vertragspartner:in und seine Anwender:innen haben im Fall des Rücktritts kein Nutzungsrecht an der E-Learning-Plattform. Bereits begonnene Kurse und Lehrgänge verfallen. Erworbene Zertifikate werden im Falle des Rücktritts nicht ausgestellt. Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden von der LH Bildung an den / die Vertragspartner:in zurückerstattet. Der / Die Vertragspartner:in wird seine / ihre Anwender:innen im Falle des Rücktritts auf den Rücktritt und den Wegfall des Nutzungsrechts hinweisen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Sollte der / die Vertragspartner:in Mängel an der E-Learning-Plattform feststellen, so hat der / die Vertragspartner:in diese der LH Bildung unverzüglich zumindest in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen.

(2) Die LH Bildung ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der E-Learning-Plattform und an der Doku­mentation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat die LH Bildung ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der Mängel­be­seiti­gung trägt die LH Bildung.

(3) Der / Die Vertragspartner:in hat der LH Bildung den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die E-Learning-Plattform jederzeit zu ermöglichen.

(4) Der / Die Vertragspartner:in ist nicht dazu berechtigt, eine Minderung dadurch geltend zu machen, dass er / sie den Minderungsbetrag von der laufenden Lizenzgebühr eigenständig abzieht. Der bereich­erungs­rechtliche Anspruch des / der Vertragspartners:in, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

(5) Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung ist der / die Vertragspartner:in zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages über die Nutzung der E-Learning-Plattform berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für die LH Bildung unmöglich ist, wenn die LH Bildung die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangel­be­seitigung durch die LH Bildung aus sonstigen Gründen für den / die Vertragspartner:in unzumutbar ist.

§ 10 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:

  • bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über die lizensierte Nutzung der E-Learning-Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der / die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die LH Bildung nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall der vorstehenden § 10 Abs. 1 gegeben ist. Weiterhin übernimmt die LH Bildung darüber hinaus keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der auf der E-Learning-Plattform eingestellten Inhalte oder Beiträge, sofern nicht eine Haftung gemäß der obigen Aufzählung anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Inhalte und Beiträge durch den / die Vertragspartner:in verändert wurden bzw. durch den / die Vertragspartner:in erstellte Inhalte und Beiträge auf Wunsch in die E-Learning-Plattform eingearbeitet worden sind.

(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LH Bildung.

§ 11 Rückgabe und Löschung

(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die Nutzung der E-Learning-Plattform ist der / die Vertragspartner:in verpflichtet, die Nutzung der der E-Learning-Plattform einzustellen und die der E-Learning-Plattform sowie sämtliche den Anwender:innen überlassenen Unterlizenzen, Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an die LH Bildung zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des / der Vertragspartners:in.

(2) Sämtliche von der LH Bildung an den / die Vertragspartner:in und auch von dem / der Vertrags­partner:in an die Anwender:innen gewährte Unterlizenzen und E-Learning-Plattform Zugänge verfallen spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn. Dies gilt auch für noch nicht genutzte / aktivierte Lizenzen und / oder Zugänge, sollten diese nicht rechtzeitig vor Ablauf genutzt oder neu erworben werden.

(3) Jede Nutzung der E-Learning-Plattform nach Beendigung des Mietverhältnisses ist unzulässig.

Stand: Oktober 2022.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen