Datenschutz einen erheblichen Zuwachs im öffentlichen Bewusstsein erfahren. Die steigende Aufmerksamkeit geht einher mit dem zunehmenden Einsatz elektronischer Geräte und Kommunikationsmittel im Arbeitsalltag
Menschen mit Behinderung werden durch eine Eingruppierung in die Regelbedarfsstufe 3 benachteiligt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch Menschen mit Behinderung, die im Haushalt der Eltern, Angehöriger oder in einer Wohngemeinschaft leben, grds. Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 zustehen.
Aufgrund widersprüchlicher Aussagen zur Aufsichtspflicht bei Schwimmaktivitäten mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen, im Bezug auf Aufsichts- und Begleitpersonen, informiert die Lebenshilfe NRW.
In einer Presseinformation von ARD, ZDF und Deutschlandradio vom 19. Dezember 2012 wurde bekannt gegeben, dass Pflegeheimbewohner vorläufig keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
Rechtsinformation der Lebenshilfe NRW zum Zugang von Kindern mit geistiger Behinderung zur Schule. Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Kinder mit Behinderung das Recht auf einen Regelschulplatz.