Informationspflicht für Unternehmen mit Webseite und AGBs
Die allgemeine Informationspflicht gilt ab 1. Februar 2017 für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten oder AGBs verwenden. Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich zu informieren, ob sie bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.