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Wahlprüfsteine zur NRW Landtagswahl 2022

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2022
2022
© Tim Reckmann / CC BY 2.0

Die Lebenshilfe NRW hat zum Vorfeld der nordrhein-westfälischen Landtagswahl am 15. Mai 2022, acht Fragen als Wahlprüfsteine an CDU, FDP, SPD, Grüne und Linke verschickt. Antworten sollten bis zum 20. April 2022 zurückgesendet werden. Bei der Erstellung der Fragen waren der Landvorstand, als Selbstvertretungsgremium der Lebenshilfe Rat NRW, der Landesbeirat und die Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes beteiligt.

Die Antworten sind nach dem Zeitpunkt der Einsendung durch die Parteien sortiert.

Leider lagen bis zum 20. April 2022 nur Antworten von Die Linke NRW und FDP NRW vor. Wir reichen Antworten der anderen Parteien nach, wenn diese eingehen sollten. Bündnis 90 / Die Grünen NRW und CDU NRW haben ihre Antworten am 21. April zugesendet.

Wohnraum für Menschen mit Behinderung – in besonderen und ambulanten Wohnformen – ist unzureichend vorhanden. Soziale Wohnungsbauprogrammen haben daran zuletzt nichts geändert. Was wollen Sie konkret tun, um Abhilfe zu schaffe, gerade für Menschen mit Behinderung und herausforderndem Verhalten?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass gesetzlich der grundsätzlich barrierefreie Bau aller Gebäude, sowie deren Sanierung verbindlich in der Landesbauordnung festgeschrieben werden. Da bereits viele Wohnobjekte schon gebaut sind, ist es ebenfalls zwingend erforderlich, diese mit staatlichen Fördermitteln barrierefrei umzubauen. Die DIN 18040 (Barrierefreiheit) soll als verbindliche „Technische Baubestimmung“ festgeschrieben werden. Alleine durch Land und Kommunen sollen jährlich 100.000 mietpreisgebundene, barrierefreie Wohnungen gebaut werden.

Es muss eine flächendeckende und aufsuchende barrierefreie Wohnberatung mit staatlichen Mittlen geben.

Die Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen schon im Planungszeitraum bei staatlichen Bau- und Umbauvorhaben muss zwingend gegeben sein, das trifft auch auf Bauprojekte von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu.

FDP

Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten. In unserer Regierungs­verantwortung haben wir in der Landesbau­ordnung einen Paradigmen­wechsel im Wohnungsbau eingeleitet: Wohnungen in Gebäuden ab der Gebäudeklasse 3 müssen im erforderlichen Umfang barrierefrei sein.

Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften schaffen die [sic] zudem einen Ausgleich zwischen den Zielen der Bezahlbarkeit von Wohnraum und der Barrierefreiheit.

Die öffentliche Förderung zum Bau und zur Modernisierung von mietpreis­gebundenem und mietpreis­gebremstem Wohnraum ist nach wie vor die wichtigste Säule der NRW-Wohnraum­förderung. Wir wollen die Förderung des Wohnungs­baus zielgenauer machen. Denn obwohl kein Bundesland so viel Geld für den geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stellt wie Nordrhein-Westfalen, werden immer noch zu wenige Wohnungen damit gebaut. Wir wollen deshalb alle etwaigen Hürden identifizieren und beseitigen, damit auch alle Fördermittel wirklich für neue Wohnungen genutzt werden. Zudem wollen wir Anreize für weitere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau verbessern, beispielsweise durch Pensionsfonds.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wohnen ist ein Menschenrecht! Dem werden wir in der kommenden Legislaturperiode Geltung verschaffen, indem Menschen in ihren Wohnungen bleiben können oder wieder ein Zuhause bekommen. Wir sorgen dafür, dass öffentliche Flächen nicht mehr nach dem Höchstgebot, sondern nach sozialen, inklusiven, städtebaulichen, ökonomischen und ökologischen Kriterien vergeben werden.

Auch stärken wir die Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen, indem
wir wieder klare Standards für barrierefreien Wohnraum sowie barrierefreie Quartiere / Stadtteile in die Landesbauordnung aufnehmen und bei Neubauten standardmäßig für unter anderem rollstuhlgerechte Wohnungen sorgen.

Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns dazu, selbstständiges
Wohnen mit begleitender Unterstützung und Pflege auch dann zu ermöglichen, wenn eine
Heimunterbringung günstiger wäre.

Mit einem Förderprogram „Quartier inklusiv“ unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre
Stadtteile so umzugestalten, dass sich alle Generationen darin wohlfühlen und hier
selbstbestimmt leben können. Grüne Oasen mit fußläufiger Erreichbarkeit für alle, gute
Versorgungsstrukturen und die Möglichkeit, andere Menschen zu treffen, schaffen
Lebensqualität und fördern die Gesundheit. Ältere Menschen und Menschen mit
Beeinträchtigungen finden Versorgungs­sicherheit sowie jeweils die Unterstützung und
Beratung, die zu ihrer Situation passt. Kinder können sicher spielen, Jugendliche erhalten
Gestaltungsräume. Plätze und Grünflächen bieten Raum für Begegnung und Erholung.
Barrierefreie Wohnungen, inklusive Wohnprojekte, Mehrgenerationenwohnen und ambulante
Pflegekonzepte – auch für ehemals wohnungslose Personen – werden ausgebaut. Die
Nachbarschaft für alle Generationen ist fußgängerfreundlich, barrierefrei und trägt damit zur
öffentlichen Gesundheit („Public Health“) bei.

CDU

Jeder Mensch soll in unserem Land dort leben, wo er möchte. Die Bedarfe von Menschen mit Behinderung müssen entsprechend Berücksichtigung finden. Wir haben Barrierefreiheit bereits zum Standard beim Neubau gemacht. Den nach wie vor hohen Bedarf an Wohnraum wollen wir angehen, indem wir noch mehr bauen und zielgruppengerechte Angebote schaffen. Wir werden auch weiterhin die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen, u.a. durch den Bau von weiteren barrierefreien Wohnungen. Durch noch passgenauere Angebote sollen mehr Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen können. Zusätzlich werden wir das System der Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche und für erwachsene Menschen mit Behinderung stärken.

SPD

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen ist in NRW sehr groß. Dem hat die CDU / FDP-Landesregierung in den letzten fünf Jahren keine adäquate Wohnungspolitik entgegen gesetzt. Denn der Markt regelt nicht alles. Deswegen werden wir die Wohnraumförderpolitik des Landes gemeinwohlorientiert stärken, damit deutlich mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Das bedeutet: Rund 25.000 Wohneinheiten mit Mietpreisbindung pro Jahr sind unser Ziel. Dabei werden wir die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Private Träger von Kitas wie die Lebenshilfe, müssen anders als kommunale oder konfessionelle Träger, hohe Eigenmittel aufbringen, um inklusive Angebote der Kinderbetreuung zu realisieren. Wie wollen sie dieser Ungerechtigkeit der Finanzierung entgegenwirken?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Wir als Linke wissen um die Tatsache, dass Träger von Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Anteile an den Betriebskosten zu tragen haben und die aufzubringenden Eigenmittel. Hierzu hat die Linke jedoch noch kein abschließenden Maßnahmenkatalog.

FDP

Gelingende Inklusion ist zentral für eine gerechte, faire und offene Gesellschaft und sie beginnt bereits in den Bildungs- und Betreuungs­einrichtungen.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Vielfalt der Kita-Träger zu erhalten und weiter zu stärken. Denn verschiedene private Anbieter und auch Betriebs-Kitas ergänzen das vielfältige Angebot in Nordrhein-Westfalen. Darum wollen wir auch diese Träger gezielt unterstützen und sowohl organisatorisch als auch finanziell und stärker an die bisherigen Strukturen anbinden.

Bündnis 90 / Die Grünen

Im Rahmen einer Reform zur Kindertagesbetreuung müssen wir auch über die Trägeranteile
sprechen.

CDU

Ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Private Träger von Kitas wie die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. sind mit ihrer Eingliederungshilfe unverzichtbare Garanten der Inklusion und Fürsprecher der Menschen mit Behinderung. Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Verbände der Selbsthilfe ein. Mit dem Förderprogramm „Inklusionsscheck NRW“ fördern wir auch in diesem Jahr bis zu 300 Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Vereine, Initiativen und Organisationen können für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellen wir dafür 600.000 Euro zur Verfügung. Mit der Förderung können beispielsweise mobile Rampen, der Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.

SPD

Wir wollen eine Veränderung der Finanzierung der Frühkindlichen Bildung allgemein erwirken. Diese soll eine einrichtungsbasierte Finanzierung mit Zuschüssen für besondere Lagen und Aufgaben sein, neben Integration und Inklusion auf der pädagogischen Seite werden darunter auch bspw. besondere Kostenfaktoren bei Immobilien fallen. Wir wollen damit eine Auskömmlichkeit erreichen, die ihren Namen auch verdient. Eine neue Kita-Finanzierung werden wir gemeinschaftlich mit den Kommunen entwickeln. In diesem Zuge werden wir auch die Entlastung der Träger zum Thema machen.

Das Weiterbildungsgesetz NRW benachteiligt Menschen mit Behinderung – ihr Mehrbedarf (Assistenz, Materialien, Pflegebedarf etc.) wird nicht berücksichtigt. Bewilligung von Fach- und Assistenzleistungen sind weder ausreichend noch personenzentriert. Wie wollen Sie Teilhabe in hier fördern?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Wir als die Linke setzten sich im kommenden Landtag dafür ein, dass die persönliche Assistenz ebenso wie das persönliche Budget finanziell gestärkt werden, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt wohnen, leben, lernen und arbeiten können. Das betrifft auch die Weiterbildungen. Alle Menschen müssen nach individuellem Wunsch in jeder Lebenslage gefördert werden.

Es müssen die Ressourcen für einen tatsächlichen Ausbau des Versorgungsauftrages nach dem Weiterbildungsgesetz NRW zur Verfügung stehen. Ein Prozent des Landesbildungsbudgets soll für die Förderung der Weiterbildung im Lande, für Angebots- und Beschäftigungsqualität kurzfristig zur Verfügung stehen, die auch für entsprechende Fach- und Assistenzleistungen herangezogen werden müssen.

FDP

Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt ihr Leben gestalten können und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen erhalten. Wir wollen deshalb die Inanspruch­nahme des persönlichen Budgets ausbauen. So können hilfebedürftige Menschen statt der Sachleistung eine Geldleistung in Anspruch nehmen. Durch die Novelle des Weiterbildungs­gesetzes haben wir in Regierungs­verantwortung die Förderung der Träger der gemeinwohl­orientierten Weiterbildung ausgebaut und damit die finanziellen Bedingungen für bedarfsgerechte Weiterbildungs­angebote verbessert.

Neben der Unterstützung der Hochschulen durch die Fortführung des Programms „Inklusive Hochschule NRW“ wollen wir auch digitale Assistenzsysteme sowie die digitale Aufarbeitung von Lehr- und Klausurmaterialien bzw. deren Umwandlung in Brailleschrift ausbauen.

Wir wollen die Entwicklung und den Einsatz digitaler Assistenz bei der Inklusion im Arbeits­markt und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen voranbringen.

Bündnis 90 / Die Grünen

Weiterbildungsangebote sollen inklusiv und sozialraumorientiert sein und alle Menschen –
unabhängig von Behinderung, Herkunft oder Geldbeutel – erreichen. Wir werden deshalb die
dauerhafte Dynamisierung der Finanzierung für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung
festschreiben.

CDU

Um die Herausforderungen in der heutigen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden und Kenntnisse weiterzuentwickeln. Weiter- und Erwachsenenbildung gewinnen fortwährend an immenser Bedeutung für alle Menschen. Durch die Reform des Weiterbildungsgesetzes ist die Spitzenstellung der nordrhein-westfälischen gemeinwohlorientierten Weiterbildung in Deutschland ausgebaut worden. Mit der von uns auf 60 Millionen Euro pro Schuljahr erhöhten Inklusionspauschale können die kommunalen Schulträger das gemeinsame Lernen an den Schulen über die rechtlich verankerte Schulbegleitung hinaus zusätzlich durch den Einsatz nicht-lehrenden Personals unterstützen. Bis zum Schuljahr 2024/25 wird es im Bereich des gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I 6.000 Stellen mehr als 2017 geben. Dazu werden wir u.a. neue inhaltliche Schwerpunkte im KJFP etablieren und insbesondere einen neuen Förderbereich zur Stärkung von Inklusion und junger Menschen mit Behinderung schaffen. Wir haben die Finanzierung der Schulsozialarbeit dauerhaft gesichert. Zu den 10.000 seit 2017 zusätzlich eingestellten Lehrkräften kommen rund 3.300 pädagogische Fachkräfte.

SPD

Der SPD war es ein wichtiges Anliegen, in das im letzten Jahr novellierte Weiterbildungsgesetz Inklusion als Auftrag für die gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen im § 2: „Gesamtbereich der Weiterbildung“ ausdrücklich zu benennen. Der Passus lautet:

„Die Veranstaltungen sollen nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Interessierten, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die Teilnahme möglichst erleichtert wird. Der Veranstalter informiert über die Barrierefreiheit von Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003, das zuletzt durch Gesetz vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 207) geändert worden ist.“

Diese Formulierung bildet die Grundlage für eine spezielle Förderung zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Leider hat die Landesregierung keine entsprechenden Umsetzungsregularien auf den Weg gebracht bzw. deren Notwendigkeit erkannt. Dies werden wir ändern.

Die gesamte Eingliederungshilfe spürt den Fachkräftemangel. Die Lebenshilfe und andere private Träger müssen – anders als staatliche Schulen – für Berufskollege hohe Eigenanteile aufbringen, die die Existenz dieser Ausbildungsstätten gefährden. Wie wollen Sie diese wichtigen Berufsschulen erhalten?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Die Linke will die öffentlich geförderten und verantworteten Ausbildungsstrukturen ausbauen und stärken. Verhindern wollen wir die zunehmende kommerzielle Ausrichtung als
Quasi-­­Bildungsmarkt mit selektiven Konkurrenzstrukturen und überwiegender Projektfinanzierung.

FDP

Wir setzen uns für die auskömmliche Finanzierung der Ersatzschulen ein. Die Landesregierung hat hierzu die Verordnung über die Ersatzschulen (ESchVO) sowie die Ersatzschul­finanzierungs­verordnung (FESchVO) in der aktuellen Legislaturperiode in enger Absprache mit den Verbänden neu aufgelegt. Für die Aufwendung für Miete oder Pacht erhalten Schulträger von Schulen in freier Trägerschaft einen Zuschuss, der die Aufwendungen an Miete oder Pacht angemessen abgilt.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir unterstützen theoriereduzierte Ausbildungen für junge Menschen mit Behinderung und
statten Berufsschulen so aus, dass sie diese Auszubildenden adäquat beschulen können. Wir
fördern die Möglichkeiten, neben beruflichen Qualifikationen auch weiter Schulabschlüsse zu
erwerben, und stärken dadurch die Bildungsgänge in den Berufskollegs.

CDU

Wir wollen eine weltweite nordrhein-westfälische Fachkräfteoffensive für unser Land mit der Kampagne „Neue Chancen NRW“ starten. Zuwanderer sind wichtige Fachkräfte und sichern die wirtschaftliche und soziale Stabilität in unserem Land. Wir werden unsere Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn weiter stärken und ihre Zusammenarbeit mit anderen Behörden ausbauen. Wir setzen uns für eine dauerhafte Integration und den Verbleib der angeworbenen Fachkräfte in Nordrhein-Westfalen ein.

Zur Unterstützung bei kurzfristigem Personalmangel in Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern streben wir die Einrichtung von Personalpools in den Pflegeberufen an. Wir wollen die pädagogischen Fachkräfte von administrativer Arbeit befreien und in Abstimmung mit Trägern und Gewerkschaften ein effizientes Verwaltungsmanagement fördern.

SPD

Die berufliche Bildung ist ein wichtiger Faktor des Wirtschaftsstandorts NRW, weshalb diese auf der Höhe der Zeit ausgestaltet werden muss. Nur so kann dem gesamten Fachkräfte­mangel auch im Bereich der Lebenshilfe entgegengewirkt werden. Das bedeutet, dass alle Möglichkeiten der Digitalisierung für die Ausbildungsstätten durch einen umfassenden Modernisierungsprozess nutzbar gemacht werden müssen. Hier sehen wir bereits eine große Bereitschaft an den BKs. Wir werden digitale Endgeräte in die Lernmittelfreiheit überführen und die digitale Infrastruktur ausbauen – erstklassige Bildungsinfrastrukturen für den Erhalt von NRW als Wirtschaftsstandort schaffen.

Mit unserem Programm „Gute Berufskollegs 2030“ werden wir binnen weniger Jahre alle BKs sanieren, modernisieren und digitalisieren und zu Transformationszentren ausbauen, an denen Azubis stolz sind, zu lernen und die auf immer neue Berufsbilder eingestellt sind.

Die medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung in NRW ist unzureichend geregelt. Wie wollen Sie die Angebote der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB), vor allem mit Blick auf die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Behinderung, fördern?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Immer häufiger erkranken Mensch psychisch oder psychosomatisch. In NRW fehlen hierfür vielerorts psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Hilfen. Die Durchschnitts­wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt mittlerweile neun Monate.

Psychische Erkrankungen sind in der Gesellschaft immer noch ein großes Tabuthema.

Wir wollen für ein gutes ambulantes Angebot von gemeindepsychiatrischen Einrichtungen – wie zum Beispiel Tagesstätten und Kontaktstellen – eintreten, die im besten Fall in öffentlicher Trägerschaft geführt werden, um zu verhindern, dass gesetzlich Krankenversicherte länger warten müssen. Es ist notwendig, eine verbindliche und gute Personalausstattung im psychiatrischen Bereich zu schaffen, damit auch individuell auf die einzelnen Bedürfnisse ausreichend eingegangen werden kann.

Es ist notwendig, die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungsstruktur besser zu verbinden und auszubauen. Wir wollen dafür sorgen, dass es ein unabhängiges psychosoziales Beratungssystem auf kommunaler Ebene gibt und die psychotherapeutischen Versorgungsbezirke neu geordnet und mehr Kassensitze für die ambulante psychiatrische Versorgung geschaffen werden. Es darf nicht länger wie derzeit besser und schlechter versorgte Gebiete geben. Damit einhergehend muss dann die Zahl der Therapieplätze auch ausgebaut werden, um eine schnellere Therapie sicherzustellen. Für uns ist es wichtig, dass Therapie nicht eine Frage des Geldes und des Versicherungsstatus ist. Krankenkassen müssen mehr Kosten für die Therapie übernehmen.
Für die schnelle Hilfe ist es zudem dringend erforderlich, flächendeckend Trauma-Ambulanzen auszubauen.

FDP

Die Möglichkeit, Behandlungs­zentren speziell für die medizinische Behandlung von Erwachsenen mit Behinderung zu errichten, wurde 2015 bundesgesetzlich eingeführt. Ihr besonderer Auftrag besteht in der multidiszi­plinären und multi­professionellen Versorgung von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung, gerade auch im Hinblick auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen. Wir wollen dieses neue Angebot in Nordrhein-Westfalen weiter ausbauen. Dabei sehen wir vorrangig die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzteschaft in der Verantwortung, entsprechende Einrichtungen zuzulassen. Wir setzen aber auch auf eine Unterstützung von Seiten des Bundes.

Bündnis 90 / Die Grünen

Um Menschen mit Behinderungen besser zu versorgen, entwickeln wir gemeinsam mit
Fachleuten und Betroffenen einen ressortübergreifenden Inklusionsplan, der Hürden im
Gesundheitswesen abbaut und die Inklusionsforschung stärkt. Wir machen verbindliche
Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und sorgen für mehr Flexibilität und
Patient:innenorientierung bei der Therapie- und Heilmittelversorgung. Die Medizinischen
Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung bauen wir aus.

CDU

In der Pandemie hat sich unser gut aufgestelltes und zuverlässiges Gesundheitssystem bewährt. Dieses werden wir erhalten, fördern und im Sinne guter medizinischer Versorgung weiterentwickeln. Wir werden eine flächendeckende wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung sicherstellen und gleichzeitig die Spezialisierung und damit die Qualität der Patientenversorgung steigern. Unser Ziel ist es, die Expertise der Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Wir wollen den Ausbau der Konzepte zur vorgeplanten überörtlichen Hilfe voranbringen, insbesondere bei der psychosozialen Notfallversorgung. Ein weiteres Ziel ist die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten.

SPD

Die NRW SPD weiß um die große Bedeutung der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB). Sie leisten einen wichtigen Beitrag, um die inklusive gesundheitliche Versorgung von erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung und / oder schweren Mehrfachbehinderungen sicherzustellen. Ziel muss es sein, die Schaffung und Gründung von MZEB zu erleichtern und deren Versorgungsbeitrag im Sinne der Menschen mit Behinderung zu stärken. In Regierungsverantwortung werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dieses Ziel umzusetzen.

Die Digitalisierung ist für gemeinnützige Träger und Menschen mit geistiger Behinderung eine Herausforderung und Chance. Die Finanzierung ist für Träger & geringverdienende Menschen mit geistiger Behinderung schwierig. Wie verhindern Sie, dass sie den Anschluss verlieren und fördern Sie Digitalisierung für Menschen mit geistiger Behinderung?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Information und Kommunikation sind wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und zunehmend wichtig. Aus diesem Grunde muss auch der Zugang zu ihnen zwingend barrierefrei sein, damit die Inklusion gelingen kann. Viele Menschen mit Behinderung nutzen bereits digitale Möglichkeiten der Information, Kommunikation und Beratung. Nicht alle jedoch verfügen über dazu notwendige technische Ausrüstung oder vorausgesetzten Fähigkeiten. Laut Artikel 4 der UN- Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, barrierefreie Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, sowie andere Formen von Assistenz, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Nach der langen Zeit, die nun seit der Ratifizierung vergangen ist, muss dieses Thema auch angepackt werden. Obwohl die digitalen barrierefreien Möglichkeiten groß sind, ist das Angebot für Menschen mit Behinderung doch im Vergleich gering.

Wir wollen dafür eintreten, dass es endlich ein Internet der Partizipation gibt, mit dem es für alle möglich ist, an Kultur und Gesellschaft, an Unterhaltung, Information, Politik, Wirtschaft und Arbeit teilzuhaben. Leider steht die unmittelbare Teilnahme aktuell viel zu wenig Menschen zur Verfügung. Wir wollen die Barrierefreiheit von Netzangeboten fördern. Die digitalen Angebote zur Inklusion müssen gefördert, bekannt gemacht und dauerhaft finanziert werden.

Das bedingt aber auch, dass das Internet nicht nur barrierefrei, sondern auch flächendeckend stabil und hinreichend schnell zur Verfügung stehen muss.
Die öffentlich-rechtlichen Medien müssen mehr für Inklusion tun. Wir brauchen mehr Angebote für Gehörlose und Blinde, mehr Angebote in Leichter Sprache. Idealerweise sind alle Sendungen barrierefrei zu konzipieren. Auch bei den privaten Medien im Land soll verstärkt auf
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit geachtet werden.

Wir setzten uns dafür ein, dass es keine Frage des Geldbeutels ist, ob Menschen mit Behinderung geeignete Endgeräte haben. Diese sollen bei Bedarf kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, bzw. die tatsächlichen Kosten sollten übernommen werden.

FDP

Die Digitalisierung eröffnet neue Chancen. Digitale Technologien bieten Menschen mit Beein­trächtigungen neue Möglichkeiten, Barrieren zu überwinden und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter erschließen und dabei die Entwicklung spezieller digitaler Hilfsmittel und assistiver Technologien unter Einbeziehung von künstlicher Intelligenz, Robotik und Augmented Reality unterstützen. Wir wollen die Entwicklung und den Einsatz digitaler Assistenz bei der Inklusion im Arbeitsmarkt und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen voranbringen. Wir wollen Angebote zur Vermittlung digitaler Kompetenzen weiter verbreiten und so insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen beim Zugang zu digitalen Medien unterstützen. Dazu haben wir entsprechende Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt und so das ILLUME Projekt auf den Weg gebracht.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir wollen dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen an digitalen Technologien und
Anwendungen teilhaben können. Es ist uns wichtig, dass niemand ausgeschlossen wird, alle
einen Zugang zu einer schnellen Internetleitung haben und auch in der Lage sind, mit dieser
Technik selbstbestimmt umzugehen.

Dafür wollen wir den Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen sowie freiem WLAN an öffentlichen Einrichtungen voranbringen, Informations- und Beratungsangebote in der Verbraucherbildung stärker fördern sowie Bildungsangebote für Informatikkenntnisse an Schulen und außerhalb von Schulen ausbauen. Damit Menschen ohne eigenes Endgerät digital teilhaben können, setzen wir uns für mehr frei verfügbare Computer in öffentlichen Einrichtungen ein.

Wir wollen darüber hinaus weitere Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle
Bevölkerungsgruppen digitale Dienste nutzen und davon profitieren können, barrierefrei, leicht verständlich und in verschiedenen Sprachen.

CDU

Die Digitalisierung eröffnet uns Möglichkeiten, von denen andere Generationen nur träumen konnten. Sie ist der große Treiber der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung. Sie schafft enorme Chancen auch für Menschen mit Behinderung und erleichtert Teilhabe. Die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät kann gerade für Menschen mit einer geistigen Behinderung ein wichtiges Instrument der Teilhabe sein. Grundsätzlich ist hier jedoch zu prüfen, ob nicht bereits ein Anspruch nach dem SGB II über den Mehrbedarf für Behinderte besteht. Die Erweiterung dieses Anspruchs fällt in die Kompetenz des Bundes.

SPD

Für die NRW SPD ist ganz klar: Menschen mit Behinderung, arme und benachteiligte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern der Digitalisierung werden. Die Chancen der Digitalisierung sind für alle Menschen riesig. Wir werden dafür sorgen, dass diejenigen, die benachteiligt sind, nicht ins Abseits geraten. In Regierungsverantwortung werden wir uns dafür einsetzen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die soziale Ungleichheiten abbauen und von denen die Menschen mit Behinderung für mehr Teilhabe profitieren können. Deswegen wollen wir ganz konkret den Aktionsplan “NRW inklusiv” weiterentwickeln. Gemeinsam mit Verbänden und Betroffenen wollen wir den Aktionsplan so ausgestalten, dass er mit konkreten Maßnahmen, Projekten und Zielen zur Umsetzung der UN-Behinderten­rechtskonvention – auch im Bereich der Digitalisierung – hinterlegt ist und die Umsetzung durch eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt wird.

Die Begleitung von Menschen mit Behinderung im Alltag war für die Träger der Eingliederungshilfe in den vergangenen Jahren mit einem enormen Zuwachs an Bürokratie verbunden, was werden Sie für den Bürokratieabbau in diesem Bereich tun?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

Die Linke setzt sich konsequent an allen Stellen dafür ein, diese Hürden abzubauen, wo Bürokratie ausschließlich dem Selbstzweck dient. Eine Bürokratie, die wie im Bereich der Eingliederungshilfe Menschen davon abhält, Leistungen in Anspruch nehmen zu können, die ihnen zustehen, ist nicht hilfreich und schafft Barrieren. Wo Bürokratieabbau ausschließlich dazu dient, dem Markt einen Vorteil zu verschaffen – als Beispiel seien hier einige Punkte der sog. Entfesselungspakete oder der Schutz von Betroffenen bei der Zulassung von Pflegediensten genannt – wird die Linke keine Kompromisse zum Nachteil von Menschen mit Behinderung eingehen.

FDP

Der Zuwachs an Bürokratie ist zum Teil Nebenwirkung der mit der Einführung des BTHG verbundenen erhöhten Standards und Qualitäts­anforderungen. Hier gilt es, bestehende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Rahmen­vereinbarungen und andere Vorgaben des Landes regelmäßig auf die Möglichkeit der Reduzierung von bürokratischen Anforderungen und Dokumentations­pflichten zu überprüfen. Wir wollen zudem mit dem verstärkten Einsatz digitaler Anwendungen den Arbeitsalltag erleichtern sowie bürokratische Verfahren verein­fachen. Während der Corona-Pandemie sind zusätzliche Anforderungen hinzuge­kommen, die mit der Aufhebung von Maßnahmen wieder wegfallen sollten.

Bündnis 90 / Die Grünen

Die wertvolle Zeit der Fachkräfte soll möglichst für die Begleitung der Menschen mit Behinderung genutzt werden können.

Die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten viel entschiedener und zielgerichteter genutzt
werden, um unnötige Bürokratie abzubauen und bürokratieärmere Verfahren zu etablieren –
auch, um Fachkräfte zu entlasten.

CDU

Nordrhein-Westfalen ist Vorreiterland beim Bürokratieabbau. Wir haben den Bürokratieabbau in den letzten Jahren mit rund 150 Maßnahmen vorangetrieben. Diesen Weg werden wir fortsetzen und bedarfsgerecht in diversen Bereichen die Entbürokratisierung forcieren. Wir werden Bürokratie weiter abbauen und geben das Ziel aus: „One in – two out“, d. h. wir werden bei neuen Regelungen zwei bestehende auslaufen lassen. Wir treiben die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran.

SPD

Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.

Für Menschen mit geistiger Behinderung ist Arbeit in der WfbM ein wichtiger Teil ihrer Teilhabe. Der Weg in den 1. Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Behinderung schwierig, für Menschen mit geistiger Behinderung ist er noch viel schwieriger. Wie erleichtern Sie den Übergang & fördern Angebote, wie das Budget für Arbeit?

Die Linke
FDP
Bündnis 90 / Die Grünen
CDU
SPD
Die Linke

NRW braucht einen inklusiven Arbeitsmarkt mit inklusiven und barrierefreien Betrieben und gleiche Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen, sei es durch Tarifverträge oder einen auskömmlichen Mindestlohn. Es ist notwendig, dass der Leistungsbegriff neu gedacht wird. Der Mensch muss sich nicht dem Arbeitsplatz anpassen, vielmehr musss sich der Arbeitsplatz dem Menschen anpassen.

Wir wollen die Anwendung des Budgets für Arbeit als Instrument regulärer Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt fördern, denn die Beschäftigung in einer WfbM ist gemäß der UN-BRK eine Sonderwelt, deren Abbau Aufgabe staatlichen Handelns sein muss. Es ist uns klar, dass die Abschaffung der Arbeitsplätze in den WfbMs für viele dort Beschäftigte mit Angst verbunden ist. Daher muss der Prozess eng begleitet werden. Wir wollen die Beschäftigungsverhältnisse aller Menschen nach ihren Fähigkeiten auf dem inklusiven Arbeitsmarkt sicherstellen und so auch allen die beste Möglichkeit geben, sich zu entfalten.

Da dies nicht von heute auf morgen in einem Schritt möglich ist, wollen wir die schrittweise Einführung einer tariflichen Entlohnung mit auskömmlichem Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte gesetzlich festschreiben. Des Weiteren muss es die gesetzliche Verpflichtung geben, die tarifliche Entlohnung von Menschen mit Behinderung, die von den WfbMs in Unternehmen auf Außenarbeitsplätze entsandt werden, nach den betrieblich geltenden Regeln zu entlohnen.

Um den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen, Menschen mit Behinderung zu regulärer Bezahlung zu beschäftigen, planen wir im Bundesrat für eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe einzutreten (gestaffelt von 250 auf bis zu 1000 Euro).

Darüber hinaus müssen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den WfbMs in reguläre Arbeitsverhältnisse mit Arbeitsvertrag und Tarif- oder Mindestlohn umgewandelt werden.

Auch soll die Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt an Betriebe mit einem hohen Schwerbehindertenanteil, an Inklusionsunternehmen und Betriebe mit Inklusionsabteilungen erfolgen. Damit verbunden soll es eine Änderung im Tariftreue- und Vergabegesetz geben.

FDP

Zur Stärkung der Teilhabe an Arbeit setzen wir auf innovative, praktikable und betriebsnahe Lösungen. Der Erfolg bei der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeits­markt ist stark abhängig von handelnden Personen und existierenden regionalen Netzwerken. Deshalb wollen wir die Aufklärungs­arbeit bei den Arbeit­geberinnen und Arbeit­gebern intensivieren und dabei die Fachberaterinnen und Fachberater Inklusion bei den Kammern noch stärker einbinden. Wir wollen dabei auch das Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung verstärkt nutzen und zudem die bestehenden Angebote für Arbeit­sassistenzen erweitern. Wir wollen die erfolgreiche Arbeit der Inklusions­unternehmen fortsetzen und die Arbeit der Werkstätten (WfbM) weiterentwickeln. Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren und somit einen fließenden Übergang von der Werkstatt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, haben für uns Modellcharakter.

Bündnis 90 / Die Grünen

Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und uns ein wichtiges Anliegen. Hier wollen wir die Bemühungen in mehreren Bereichen erhöhen: Zunächst wollen wir Arbeitgeber verstärkt auf ihre Pflicht, Menschen mit Behinderung einzustellen, erinnern und die Erfüllungspflicht von Seiten der Arbeitsämter nachhalten. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber im Rahmen einer Kampagne über einzelne Bedingungen aufgeklärt werden, die vermeintlich gegen eine Beschäftigung sprechen (Kündigungsschutz, Minderleistung, etc.). So genannte
Nischenarbeitsplätze, die die individuellen Bedarfe von Menschen mit Behinderung mit den
Anforderungen von Betrieben anpassen, wollen wir stärken. Wir machen die Erfüllung der
gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter zum notwendigen Kriterium bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge. Zudem wollen wir uns für die Stärkung und den Ausbau von
Inklusionsunternehmen und anderen Leistungsanbietern einsetzen. Im Rahmen des Budgets für Arbeit ist zu prüfen, ob nicht auch der Förderdeckel des Lohnkostenzuschusses, der bei 40 % liegt, landesseitig anzuheben ist. Beratungs- und Kooperationsstrukturen der verschiedenen Leistungsträger wollen wir im Rahmen von regionalen Arbeitsgemeinschaften nach §25 SGB IX
stärken.

CDU

Wir wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken. Ausbildung und Arbeit sind das stabile Fundament eines guten und selbstbestimmten Lebens. Voraussetzung für die Teilhabe an Arbeit ist eine Berufsqualifizierung. Wir unterstützen Jugendliche mit Behinderung bei der Berufsorientierung und wollen mehr Menschen mit Behinderung eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Gerade der öffentliche Dienst hat hier als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion. Wir verfolgen weiter das Ziel, dass fünf Prozent aller Neueinstellungen in den Landesdienst auf diese entfallen. Die mehr als 300 Inklusionsunternehmen mit ihren über 4.000 schwerbehinderten Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortsetzen und ihre Förderung ausbauen.

SPD

Das Ziel der SPD ist eine inklusive Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Der Teilhabebericht für NRW zeigt aber, dass auf dem Weg hin zu einem inklusiven NRW noch viele Barrieren zu beseitigen sind. Die NRW-SPD wird daher den inklusiven Arbeitsmarkt mit landesweiten Programmen unterstützen und ausbauen. Dazu gehört die vermehrte Vergabe an Unternehmen, die inklusive Arbeitsplätze anbieten und in denen diese schon bestehen. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch, dass wir von diesen Unternehmen erwarten, dass ihre Beschäftigten einen ordentlichen Lohn erhalten. Wir solidarisieren uns deshalb mit der Forderung nach der konsequenten Umsetzung des Mindestlohns in Werkstätten für Behinderte. Selbstverständlich muss es ein Ziel sein, dass auch Angebote zur Stärkung der Teilhabe wie das Budget für Arbeit mehr als bisher genutzt werden.

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