30. Nov 2016
„Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Wahlausschluss von Menschen mit Behinderung auf Bundesebene aufgehoben wird. Der Ausschluss ist nicht mehr mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar“, sagt Landesvorsitzender Uwe Schummer MdB.
„Wir halten es für dringend erforderlich, dass der Wahlausschluss von Menschen mit Behinderung auf Bundesebene aufgehoben wird. Der Ausschluss ist nicht mehr mit der bereits 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) vereinbar“, sagt Uwe Schummer MdB, Vorsitzender der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen. „Wir können den Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen nicht plausibel erklären, warum sie 2017 bei der Landtagswahl ihr Wahlrecht wahrnehmen dürfen, dies aber bei der Bundestagswahl im gleichen Jahr nicht.“
Heute haben die Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Deutsche Caritasverband eine Stellungnahme ihrer Anwälte zum Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte an das Bundesverfassungsgericht gesendet. Das Institut für Menschenrechte hatte dargelegt, dass die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse unzulässig sind, weil sie gegen die sich aus Art. 29 der (BRK) ergebenden Verpflichtungen verstoßen. Die Anwälte des Wahlprüfungsverfahrens schließen sich den Folgerungen des Instituts für Menschenrechte an. Sie betonen, dass das Wahlrecht nicht von den Fähigkeiten einer Person abhängig gemacht werden dürfe. Vielmehr sei es eine Aufgabe des Staates, alle Menschen durch Informationen und Assistenz so zu befähigen, dass sie ihr Wahlrecht ausüben könnten.
In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag in diesem Jahr mit dem Inklusionsstärkungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen mit Behinderung, die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, bei der Landtagswahl 2017 und auf kommunaler Ebene wählen dürfen.