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Vorstands- und Geschäftsführer-Konferenz in Iserlohn

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10. Mär 2015

Am 6. und 7. März trafen sich in Iserlohn rund 120 Vorstände und Geschäftsführer der Lebenshilfen aus gant Nordrhein-Westfalen um über die Reform des Bundesteilhabegesetzt zu deattieren.

Das Ende der Podiumsdiskussion, Lebenshilfe NRW Vorsitzender Uwe Schummer (rechts) verabschiedet die Gäste.
Das Ende der Podiumsdiskussion, Lebenshilfe NRW Vorsitzender Uwe Schummer (rechts) verabschiedet die Gäste.
© Philipp Peters / Lebenshilfe NRW

Um über die Refom des Bundesteilhabegesetzes zu diskutieren, hatte der Landesverband der Lebenshilfe NRW e.V. alle Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfen aus Nordrhein-Westfalen am 6. und 7. März ins Hotel Vier Jahreszeiten nach Iserlohn eingeladen.

In seiner Eröffnungsrede formulierte Landesvorsitzender Uwe Schummer deutliche Forderungen der Lebenshilfe NRW, die er im refomierten Gesetz wiederfinden möchte. Beispielsweise die Anhebung der Vermögensgrenze für Menschen mit Behinderung, als auch eine Refom des Wahlrechts für eben diese, damit sie "ihr Leben gestalten können". Dazu ist aus Schummers Sicht eine bessere Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt dringend nötig. Zwar gebe es in Nordrhein-Westfalen etwa 800 Inklusionsbetriebe und sehr positive Beispiele, wie Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingen kann, doch es gebe eben noch Arbeitgeber, die Bedenken gegen Angestellte mit Behinderung haben. Schummer ist davon überzeugt, dass, wenn Arbeitsprozesse an die Fähigkeiten der Angestellten anpasst werden, man sehr positive Erfahrungen machen wird. Für die Eingliederungshilfe wünscht er sich eine bundeseinheitliche Regelung, damit der Umzug von Menschen mit Behinderung reibungslos abläuft.

Direkt aus den Verhandlungen erstattete die Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bericht, die für die Lebenshilfe an den Gesetzesberatungen im Bundestag teilnimmt. Sie bestätigte, dass einige Forderungen seit Jahren bestehen, und teilweise dadurch neu verhandelt werden müssen. Unter anderem bestätigte Prof. Dr. Nicklas-Faust, dass es Wunsch der Lebenshilfe ist, die Vermögensgrenze dynamisch zu gestalten, damit nicht alle zehn Jahre mühsam neu darüber verhandelt werden muss.

In einer anschließenden Podiumsdiskussion debattierte Prof. Dr. Nickals-Faust mit Richard Fischels (Abteilungsleiter Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik im Bundesarbeitsministerium), Bernhard Pollmeyer (Ministerialdirigent im NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales), Matthias Münning (Sozialdezernent des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfen), Dr. Karlheinz Bentele (Landesvorstandsmitglied Lebenshilfe NRW), moderiert von Andrea Asch (Landtagsabegeordnete Bündnis90/DieGrünen und Landesvorstandsmitglied Lebenshilfe NRW), unter anderem über die Eingliederungshilfe und wie unterschiedlich Kommunen diese handhaben. Mehrmals forderten sie die Vertreter der Orts- und Kreisvereinigungen auf, aktiv auf ihre Bundestagsabgeordneten zuzugehen und sie für die dringend notwendige Reform des Bundesteilhabegesetzt zu sensibilisieren.

Am Samstag verteilten sich die Konferenzteilnehmer in fünf Arbeitsgruppen, um spezifische Themen zu bearbeiten.

  • Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen
  • Bedarfsermittlung / unabhängige Beratung
  • Schnittstellen zur Pflegeversicherung und weiteren Leistungsträgern
  • Leistungs- und Vertragsrecht
  • Teilhabe am Arbeitsleben

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