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Frings: „Unser Personenkreis bleibt in der Fürsorge“

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23. Jun 2016

Kritik äußerten Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Nicklas-Faust und Sozialrechtsexperte Dr. Harry Fuchs am Bundesteilhabgesetz. Auf einer Fachtagung in Essen wurden Vorstände und Geschäftsführer über das BTHG zu informiert.

Aufmerksames Interesse am Vortrag von Dr. Harry Fuchs.
Aufmerksames Interesse am Vortrag von Dr. Harry Fuchs.
© Philipp Peters / Lebenshilfe NRW

Kritik in unterschiedlicher Form äußerten Lebenshilfe-Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Nicklas-Faust und Sozialrechtsexperte Dr. Harry Fuchs am Bundesteilhabgesetz. Auf einer Fachtagung der Lebenshilfe NRW in Essen wurden Vorstände und Geschäftsführer der Lebenshilfe Orts- und Kreisvereinigungen über das BTHG zu informiert.

Gastreferent Fuchs, der oft als Vater des SGB IX bezeichnet wird, schilderte den Teilnehmern ausführlich, was er am Gesetz kritisiert. Dabei blickte er mehrfach auf die Entstehung des SBG zurück. Mehrmals kritisierte er das BTHG in seiner vorliegenden Form. Zwar sei das Gesetz von Beginn an zur Kostenreduzierung formuliert worden, es weise aber handwerklich grobe Fehler auf. Provokant formulierte er es als „Harz IV für Behinderte“, das von Leuten geschrieben wurde, die eben jene Harz IV-Gesetzte verfasst hätten und von der Eingliederungshilfe „null Ahnung haben“. So sei im vorliegenden Referentenentwurf bei den Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe nur ein Teil der international anerkannten ICF-Kriterien verwendet worden. Weitere notwendige Elemente hingegen seien schlicht ignoriert worden. „Der international anerkannte Standard zur Ermittlung der Teilhabeeinschränkung geht durch das BTHG verloren“, sagte Fuchs. Er sieht vor allem die Gefahr, dass Menschen mit geistiger Behinderung durch Mitarbeiter der Sozialämter von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden, weil sich das BTHG lediglich auf die körperlichen Einschränkungen beschränkt. „Ich habe dies durch Studenten in 40 Sozialämtern überprüfen lassen und es hat sich gezeigt, dass meine Vermutung zutrifft“, berichtete Fuchs. Das wollte Nicklas-Faust so nicht stehen lassen, „ich glaube nicht, Menschen mit geistiger Behinderung Leistungen deshalb verwehrt bleiben“, erwiderte sie.

Sie erklärte die steigenden Fallzahlen in der Eingliederungshilfe beruhen überwiegend auf der gestiegenen Zahl psychisch erkrankter Menschen, die vermehrt in die Werkstätten für behinderte Menschen kommen. Außerdem steige die Zahl der Schulbegleiter an Regel- und Förderschulen in den letzten Jahren stark an. „Hier muss sich die Politik hinterfragen, ob die Schulen und das Bildungssystem richtig finanziert sind.“ Anschließend erläuterten Sie den Anwesenden nochmals die Kernforderungen der Lebenshilfe. In den Bereichen Zugangskriterien zur Eingliederungshilfe und Vorrang der Pflege bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf. Sie kündigte eine bundesweite Kampagne der Lebenshilfe an, in der die für die Lebenshilfe kritischen Punkte die bestimmende Rolle spielen werden. Ziel sei es, die Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu sensibilisieren. Menschen mit geistiger Behinderung sind die am stärksten von der veränderten Eingliederungshilfe betroffenen Gruppe, mehr als 500.000 von 800.000. Vom bisher öffentlich am meisten diskutierten Thema, der Anrechnung von Einkommen und Vermögen würde diese Personengruppe „null Komma null profitieren“, sagte Nicklas-Faust. „Unser Personenkreis bleibt in der Fürsorge“, ergänzte Lebenshilfe NRW Landesgeschäftsführer Herbert Frings.

Fuchs suchte den Schulterschluss mit der Lebenshilfe, er lehne das Gesetz nicht in Gänze ab. Er bot der Lebenshilfe an, in einigen Punkten gemeinsam für entscheidende Veränderungen einzutreten. Frings appellierte an die Vertreter der Lebenshilfen, „gehen sie nicht ins stille Kämmerlein, wenn sie mit den Bundestags- und Landtagsabgeordneten über das BTHG sprechen, sondern gehen Sie in die Öffentlichkeit. Laden Sie die Presse ein!“ Hier ergänze Fuchs motivierend, dass die Nicht-Fachpolitiker im parlamentarischen Verfahren eine entscheidende Rolle spielen können.

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