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„Nach dem Detmolder Urteil muss Bundesregierung handeln“

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29. Aug 2018

Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter Karin haben es mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford, der jungen Frau die seit einem Jahr verweigerte Grundsicherung auszuzahlen.

Kim-Lea Glaub (links), mit ihre Mutter Karin in der Herforder Werkstatt, steht Grundsicherung zu.
Kim-Lea Glaub (links), mit ihre Mutter Karin in der Herforder Werkstatt, steht Grundsicherung zu.
© Kiel Steinkamp / Neue Westfaelische

Detmold. Kim-Lea Glaub (19) und ihre Mutter Karin haben es gemeinsam mit der Lebenshilfe geschafft: Das Sozialgericht Detmold gibt ihnen Recht und verurteilt die Stadt Herford dazu, der jungen Frau mit Behinderung die seit einem Jahr verweigerten Leistungen der Grundsicherung auszuzahlen (Urteil vom 14. August 2018, Aktenzeichen: S 2 SO 15/18). „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, sagt die Mutter. „Was uns aber weiter ärgert, ist, dass wir überhaupt klagen mussten.. Die Haushaltskassen sind voll und die Steuergelder sprudeln. Warum versucht man dann trotzdem, an den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen? Auch wissen wir noch nicht, ob die Stadt Berufung einlegen wird.“

Kim-Lea Glaub hat das Down-Syndrom und lernt gerade im Berufsbildungsbereich der Herforder Lebenshilfe-Werkstätten. Die Arbeit macht ihr großen Spaß, aber dann wurde ihr plötzlich die Auszahlung der Grundsicherung verwehrt – wie Tausenden anderen, meist jungen Erwachsenen mit Behinderung in Deutschland auch. Für die Herforderin, die seit ihrem 18. Geburtstag wegen ihrer Erwerbsminderung eigentlich Anspruch auf Grundsicherung hätte, geht es um sehr viel Geld: Monat für Monat musste sie auf 416 Euro verzichten, Mehrbedarfe sowie Kosten für Miete und Heizung nicht eingerechnet. Schuld daran ist die Neufassung eines Paragrafen im Sozialgesetzbuch*. Gegen diesen Missstand hatte Familie Glaub mit Unterstützung der Lebenshilfe vor dem Sozialgericht Detmold geklagt.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versteht die neue Vorschrift so, dass die dauerhafte und volle Erwerbsminderung von Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen erst nach Ende des Berufsbildungsbereichs festgestellt werden könne. Bis dahin sei eine Entwicklung denkbar, die den Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermögliche. Für die Lebenshilfe ist diese Rechtsauslegung völlig weltfremd. Erfahrungsgemäß schaffen es nur wenige Werkstattbeschäftigte auf den ersten Arbeitsmarkt. „Nach dem Detmolder Urteil muss die Bundesregierung endlich handeln“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. Der Landesvorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer, MdB, fügt hinzu: „Das Urteil ist ein guter Schritt, die Arbeit behinderter Menschen in den Werkstätten stärker anzuerkennen. Es freut mich für die Familie Glaub, dass sie Recht bekommen hat, zumindest in erster Instanz. Nun bleibt es abzuwarten, wie die örtlichen Sozialbehörden mit dem Urteil umgehen werden.“ Auch die Lebenshilfe Herford hatte mit ihrem Sozialen Dienst die Klägerin in ihrem Anliegen unterstützt.

Sozialgericht Detmold bestätigt Lebenshilfe

Auf der ganzen Linie bestätigt nun das Sozialgericht Detmold die Auffassung der Lebenshilfe. Da Kim-Lea Glaub die Voraussetzungen für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erfüllt hat, „ist bei der Klägerin ohne weitere Prüfung von einer vollen Erwerbsminderung auszugehen“. Weiter heißt es in dem Urteil: „In dieser Phase geht es vielmehr darum, wie und wo der Proband einen seinen Funktionseinschränkungen und seinen Interessen gerecht werdenden Platz in der Werkstatt für behinderte Menschen finden kann oder ob er vielleicht sogar so sehr eingeschränkt ist, dass auch dieses nicht möglich ist.“

Ulla Schmidt: „Es gibt mehrere Urteile, die eine klare Sprache sprechen. Wie lange sollen die Menschen mit Behinderung noch auf ihr Geld warten?“ Die Lebenshilfe fordert das Bundessozialministerium auf, alsbald seine Rechtsauffassung an die eindeutige Rechtsauffassung der Gerichte anzupassen. Außerdem soll der Deutsche Bundestag das Gesetz so ändern, dass künftig voll und vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen gleichermaßen Anspruch auf Grundsicherung erhalten. Hiermit würde diese unsägliche Problematik dauerhaft auch für Menschen mit vorübergehenden psychischen Erkrankungen gelöst werden.

Andere Sozialgerichte haben bereits in gleicher Weise entschieden wie die Detmolder Richter, darunter schon in zweiter Instanz das Landessozialgericht Hessen. Bis nun das Urteil für Kim-Lea Glaub rechtskräftig ist, muss die junge Herforderin weiter allein mit ihrem Werkstatt-Entgelt auskommen – mit gerade mal 80 Euro im Monat.

*Paragraf 45 Satz 3 Nr. 3 im Sozialgesetzbuch XII

Weitere Informationen: Bundesvereinigung Lebenshilfe

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