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Stellungnahme der LAG FW NRW zur Haushaltskonsolidierung

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17. Sep 2015

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe hat im Mai diesen Jahres Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für die Jahre 2016 bis 2019 vorgestellt. Zu diesen Maßnahmen hat die LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW Stellung genommen.

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) hat im Mai diesen Jahres Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung für die Jahre 2016 bis 2019 vorgestellt. Zu diesen Maßnahmen hat die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (Freie Wohlfahrtspflege) nun Stellung genommen.

Die Freie Wohlfahrtspflege betont in ihrer Stellungnahme, dass sie bereits in den vergangenen Jahren, im Rahmen „kommunikativer Prozesse mit den Landschaftsverbänden um die Weiterentwicklung der Leistungen der Eingliederungshilfe unter fachlichen und finanziellen Aspekten“ bemüht war, zur Konsolidierung der Haushalte in NRW beizutragen. Sie möchte diesen Weg auch in Zukunft gehen, allerdings „führe dies zunehmend zu Problemen bei den Leistungsanbietern“.

Veränderungen der Umlagefinanzierung zur Sicherung der sozialgesetzlichen Verpflichtung des LWL seien unumgänglich, so die Freie Wohlfahrtspflege. Jedoch ergeben sich durch die kommunale Entlastung des Bundes bis 2018, welche nicht an die Schaffung des Bundesteilhabegesetzes gekoppelt wurde, auch in Nordrhein-Westfalen finanzielle Spielräume „zur besseren Refinanzierung der Landschaftsverbände als überörtliche Soziahilfeträger“.

In einem ersten Maßnahmenpakt (Bedarfsgerechte Wohnhilfe) formuliert die Freie Wohlfahrtspflege deutliche Forderungen. Beispielsweise, dass die „zwischen LWL und der Anbieterseite entwickelten Vorschläge“ zur Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung „zeitnah umgesetzt werden“ . Die Prüfung des Leistungstyps I des NRW-Landesrahmenvertrages muss „primär“ aus Abstimmung mit beiden Landschaftsverbänden auf der Landesebene resultieren. Ebenso dürfen die Schaffungen von intensiv ambulanten Wohnkonzepten / Ambulantisierungspotentiale „nicht alleine unter fiskalischen Interessen erfolgen“.

In einem zweiten Maßnahmenpaket fordert die Freie Wohlfahrtspflege bessere Zugänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Dabei erkennt sie an, dass „Schritte und Vorhaben vielfach bereits umgesetzt“ und entwickelt worden sind. Diese Einbindung der Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege auch mit Blick auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Sie weist gleichzeitig jedoch darauf hin, dass es sich hierbei um einen „langjährigen Prozess“ handeln wird, in dem die Werkstätten für behinderte Menschen eine Möglichkeit der Teilhabe an Arbeit spielen werden.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege.

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