28. Okt 2015
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung positionieren sich mittels einer Stellungnahme zu den laufenden Beratungen des Vergabemodernisierungsgesetzes. Diese wurde an alle Mitglieder des Bundestages versandt.
Die Fachverbände haben große Sorge, dass bei der aktuellen Reform des deutschen Vergaberechts und der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien die Anwendung des Vergaberechts in einer Weise umgesetzt wird, dass Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung zukünftig ausgeschrieben werden.
Die zugrundliegenden EU-Vergaberichtlinien ermöglichen es jedoch, den Bereich der Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe als grundgesetzlich der Fürsorge zugeordneten Bereich von der Anwendung des Vergaberechts gänzlich auszunehmen. Hiermit würden das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung gestärkt und verlässliche und dauerhafte Unterstützungsstrukturen ermöglicht.