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Schummer und Frings besuchten CDU-Fraktionschef

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11. Mär 2015

Beim Informationsaustausch zu Themen der Inklusion sicherte Armin Laschet, CDU-NRW-Frationsvorsitzender, dem Vorsitzenden und dem Geschäftsfüher der Lebenshilfe NRW e.V. eine engere Zusammenarbeit zu.

Uwe Schummer (l.) und Herbert Frings (r.) zu Besuch bei Armin Laschet
Uwe Schummer (l.) und Herbert Frings (r.) zu Besuch bei Armin Laschet

Zu einem Informationsaustausch zur Inklusion besuchten Lebenshilfe NRW Geschäftsführer Herbert Frings und der Vorsitzender Uwe Schummer den CDU-Fraktionsvorsitzenden des nordrhein-westfälischen Landtages, Armin Laschet. Neben dem CDU-Politiker nahm auch die Referentin der CDU-Fraktion für Inklusion, Ulrike Hüppe, am Gespräch teil. 

Ein wichtiges Thema des Gespräches war der dritte Entschädigungsfonds für missbrauchte Heimkinder mit Behinderung. Die betroffenen Opfer sollen genau so entschädigt werden wie die missbrauchten nichtbehinderten Heimkinder in den beiden vorangegangenen Entschädigungsfonds. Dies würde bedeuten, dass wieder eine Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Kirchen, das Geld für die Betroffenen in den Fonds gibt. Bund und Kirchen haben bereits eine Finanzierungszusage gegeben. Von den Bundesländern hingegen lediglich das Land Bayern, was Schummer mit Blick auf Nordrhein-Westfalen, wo es die meisten Heime gab, bedauert. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Lebenshilfe NRW e.V. Ende Januar NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft einen Brief geschrieben, in dem der Lebenshilfe-NRW-Vorstand sie zu einer Finanzierungszusage aus Nordrhein-Westfalen auffordert. Laschet sicherte beiden Vertretern der Lebenshilfe NRW im Gespräch seine Unterstützung für das Thema zu. Er zeigt sich verwundert über die Tatsache, dass die Länder ihre Verantwortung für ihre Pflichtverletzung den Kindern gegenüber immer noch nicht gerecht werden und er empfindet es als unsäglich, dass Kinder ohne Behinderung längst entschädigt wurden, während man bei Kindern mit Behinderung immer noch das Wer und Wie diskutiert. Ein Grund hierfür sind unterschiedliche Trägerschaften der Heime für Kinder mit Behinderung und für nichtbehinderte Kinder des betroffenen Zeitraum der 1950er- und 1960er-Jahre. Das Land hat allerdings die Heimaufsicht und damit eine Verantwortung gegenüber den Missbrauchsopfern mit Behinderung.

Außerdem waren das Inklusionsstärkungsgesetz und die Reform des Bundesteilhabegesetzes Thema der Runde. Frings betonte, dass der Blick auf das Inklusionsstärkungsgesetzt „viel zu allgemein ist“ und überwiegend auf den schulischen Bereich der Inklusion geschaut wird. Auch stehe der Behindertenbegriff im Gegensatz zur UN-Behindertenkonvention. Oft würden Fachbegriffe wie leichte Sprache, einfache Sprache und Gebärdensprache falsch verwendet oder vermischt. In Frage stellte er die Koordinierungs- und Konzeptstelle. „Braucht es die wirklich?“

Beim Bundesteilhabegesetz wies Schummer darauf hin, dass die Kommunen zwar um 5 Mrd. Euro entlastet werden sollen, man aber darüber nachdenken sollte, die Gelder an einen Zweck zu binden, beispielsweise den barrierefreien Ausbau von Innenstädten. Schummer wünscht sich ein „modernes Bundesteilhabegesetz, das sich an der UN-Behindertenkonvention orientiert“.

Laschet bat Frings und Schummer um einen Informationsaustausch zu bestimmten Themen des Gespräches. Er sicherte beiden ebenfalls zu, die Lebenshilfe bei künftigen Gesetzesberatungen des Landtages anhören zu wollen.

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