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Schummer appelliert „Stiftungslösung muss kommen“

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13. Jun 2016

Die Lebenshilfe NRW appelliert an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, sich für die Einrichtung der Stiftung Anerkennung und Hilfe einzusetzen. "Noch immer ist es zu keiner Lösung gekommen“, sagt Uwe Schummer.

Die Lebenshilfe NRW appelliert an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, sich für die Einrichtung der Stiftung Anerkennung und Hilfe einzusetzen. „Wir bitten Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, sich beim gemeinsamen Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 16. Juni im Sinne des NRW-Landtagsbeschlusses für die Einführung der Stiftung ‚Anerkennung und Hilfe‘ einzusetzen. Noch immer ist es hier zu keiner Lösung gekommen, nachdem die Finanzminister der Länder Anfang des Jahres die Stiftungslösung blockiert haben“, sagt Uwe Schummer.

Mit Briefen hatte die Lebenshilfe NRW sich daraufhin im Frühjahr an die NRW-Fraktionsvorsitzenden, den Vorsitzenden des NRW-Sozialausschuss und an die Ministerpräsidentin gewandt und auf die Problematik hingewiesen. „Wir haben durchweg Rückmeldungen des Bedauerns für die Verzögerung bekommen, mit dem Hinweis, dass alle Beteiligten aus NRW an einer schnellen Lösung im Sinne der Opfer arbeiten“, sagt Schummer.

„Wir finden es erschütternd, dass bis zum heutigen Tag ehemalige Heimkinder, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie untergebracht waren, keine Leistungen erhalten, obwohl sie Gewalt und Missbrauch erlitten haben.“ Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz sah in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesgesundheitsministerium vor, eine Pauschale von 9000 Euro für die noch immer andauernden Belastungen, die ehemalige Heimkinder während ihrer Unterbringung in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie mit sich tragen, zu zahlen. Hinzu sollen Rentenersatzleistungen in Höhe von 3.000 bzw. 5.000 Euro für erbrachte Arbeitsleistungen, für die Arbeitgeber nicht in die Rentenkassen eingezahlt haben, kommen. Aus Gründen der Vereinfachung für die Betroffenen wie auch für die Verwaltung wurde eine Pauschalleistung ausgestaltet – deren Höhe im Vergleich zum Heimkinderfonds I deutlich nach unten abweicht. Dort wurden durchschnittlich 17.000 Euro und vereinzelt über 30.000 Euro gezahlt.

„Dass die Finanzministerkonferenz den vereinbarten Rahmenbedingungen nur bei einer weiteren Senkung der Zahlung auf 7.000 Euro zustimmen möchte, ist aus Sicht der Lebenshilfe NRW, die für viele Betroffene und ihre Familien steht, inakzeptabel. Ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie haben genauso Gewalt und Missbrauch erlitten, wie ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Jugendhilfe. Einer Minderung der Höchstsätze bei der Ausgestaltung von Pauschalen zur für alle Seiten einfacheren Abwicklung wurde nicht widersprochen. Eine weitere Minderung erweckt den Eindruck, dass die Missbrauchserfahrungen ehemaliger Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie weniger wert sind. Das kann nicht sein“, sagt Schummer.

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