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"Dinge aus der Praxis erfahren"

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26. Aug 2015

Das Rechtsberatungsnetzwerk der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen traf sich im Haus Hammerstein. Lebenshilfe-NRW-Justiziar Christoph Esser und 25 Beratern aus den Orts- und Kreisvereinigungen diskutierten rechtliche Themen der Pflege.

Christoph Esser diskutierte mit Beratern der Ortlichen Lebenshilfen Themen der Pflege.
Christoph Esser diskutierte mit Beratern der Ortlichen Lebenshilfen Themen der Pflege.
© Lebenshilfe NRW

In dieser Woche traf sich das Rechtsberatungsnetzwerk der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen im Haus Hammerstein. Den Vormittag über diskutierten Lebenshilfe NRW-Justiziar Christoph Esser und 25 Berater/innen aus den Orts- und Kreisvereinigungen über rechtliche Themen aus dem Bereich der Pflege. Den rechtlichen Schwerpunkt bildeten Fragenstellungen aus dem SGB XI.

Christoph Esser stellte zunächst die wesentlichen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz I vor. Das Gesetz ist bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Diskutiert wurden ebenso die geplanten Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. „Die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs war längst überfällig und ist zu begrüßen“, sagte Christoph Esser. Auch die künftige Unterteilung in fünf Pflegegerade, statt wie bisher in drei Pflegestufen wurde von den Teilnehmern für sinnvoll erachtet. Das neue Begutachtungsverfahren, was den Pflegebedarf künftig daran misst, was der / die Betroffene noch selbständig kann, sieht Christoph Esser als Verbesserung. „Menschen mit einer geistigen Behinderungen werden so besser erfasst.“

Eine Teilnehmerin der Fachtagung gab allerdings zu bedenken, dass derjenige, der künftig als selbstständig angesehen werde, vermutlich weniger Geld bekomme. „Es ist unglaublich kompliziert und erinnert an das Steuerrecht. Wir sollten aber die Eltern und Betreuer auf die geplante Änderung der Begutachtung vorbereiten, damit die Menschen mit Behinderung nicht sofort aus allem raus sind.“ Um sich über die geplanten Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz genauer zu informieren, rät der Justiziar zu einem Besuch auf www.pflegestaerkungsgesetz.de. Zu dem Thema Pflegestärkungsgesetz II ist für den 24. August 2016 eine gesonderte Fachtagung in Haus Hammerstein geplant.

Nach dem Mittagessen ging es weiter mit den Themen Medikamentenvergabe in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe. Für stationäre Einrichtungen legt das Wohn- und Teilhabegesetz beziehungsweise die zugehörige Durchführungsverordnung fest, dass Medikamente nur von den dort anerkannten Fachkräften verabreicht werden dürfen. Hierzu gehören in der Eingliederungshilfe auch die Heilerziehungspfleger/innen. Für andere Bereiche wie beispielsweise Werkstätten, Kitas oder ambulante Dienste gibt bisher es keine verbindlichen Vorgaben.

Diskutiert wurde außerdem die Änderungen durch die Verwaltungspraxis zur Regelbedarfsstufe 3 und der damit verbundenen Leistungserhöhung. Danach haben erwachsene Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel bei ihren Eltern oder Angehörigen leben, rückwirkend Anspruch auf die Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1.

An dem Rechtsberatungsnetzwerk der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. nehmen Mitarbeiter der 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen teil, die in ihren Lebenshilfen Beratungen für die Klienten der Lebenshilfe vornehmen. Für sie wiederum ist Christoph Esser als Justiziar des Landesverbandes eine wichtige Anlaufstelle, wenn es um die Vertiefung oder Rücksprache zu konkreten Fällen geht. Aber auch für Herrn Esser ist es interessant, die teilweise unterschiedliche Verwaltungspraxis der örtlichen Sozialämter kennen zu lernen. „So eine Runde ist immer hilfreich, Dinge aus der Praxis zu erfahren“, sagte er.

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