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Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst

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3-Säulen-Modell Freiwilligkeit
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Die Zentralstellen der Freiwilligendienste im In- und Ausland sowie die verbandlich organisierte Zivilgesellschaft haben sich in einem neuen Positionspapier klar für die Förderung Freiwilligendienste ausgesprochen. Das Papier, das unter dem Titel „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, allen Menschen, einschließlich solcher mit Behinderung, den Zugang zu Freiwilligendiensten zu ermöglichen.

Zentrale Forderungen des Positionspapiers:

  1. Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst: Es wird ein gesetzlicher Anspruch gefordert, der sicherstellt, dass jede Vereinbarung über einen Freiwilligendienst vom Bund gefördert wird.
  2. Existenzsicherndes Freiwilligengeld: Freiwilligendienste sollen für alle unabhängig von ihrer finanziellen Situation zugänglich sein. Daher wird ein staatlich finanziertes Freiwilligengeld vorgeschlagen, das sich am BAföG-Höchstsatz orientiert.
  3. Individuelle Beratung und Einladung für alle: Es wird eine umfassende Beratung aller jungen Menschen nach dem Schulabschluss gefordert, um sie über die Möglichkeiten eines Freiwilligendienstes zu informieren.

Diese Maßnahmen sind Teil einer langfristigen Vision für die Freiwilligendienste, die auf einer Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit basiert. Durch die Förderung eines inklusiven Freiwilligendienstes leisten wir einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und Teilhabe in unserer Gesellschaft.

Auch wir als Lebenshilfe NRW setzen uns geschlossen für diese Vision ein und appellieren an die Bundesregierung, die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.rechtauffreiwilligendienst.de

Recht auf Freiwilligen·dienst

Die zentrale Stelle vom Freiwilligen·dienst sagt:
Alle Menschen, mit und ohne Behinderung,
müssen am Freiwilligen·dienst teilnehmen können.

Sie haben ihre Ideen auf ein Papier geschrieben.

  1. Der Anspruch auf Freiwilligen·dienst muss
    in einem Gesetz stehen.
    Der Bund muss den Freiwilligen·dienst fördern.

  2. Das Geld für den Freiwilligen·dienst muss höher werden.
    Der Staat muss das Freiwilligen·geld zahlen.
    Es muss so hoch sein wie das Geld für einen Studenten.

  3. Es muss eine Beratung nach dem Ende der Schule geben.
    Für alle jungen Menschen.
    Damit sie über den Freiwilligen·dienst mehr erfahren.
Junge Menschen sollen sich in Zukunft
gerne und freiwillig zum Freiwilligen·dienst melden.
Auch die Lebenshilfe NRW ist für
inklusiven Freiwilligen·dienst.
Er ist wichtig für die Teilhabe in unserer Gesellschaft.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Bild
Inga Vollmer
Fachbereichsleitung
Freiwilligendienste
Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Heiliger Weg 8-10
44135 Dortmund

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