E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Vermögensfreigrenze in der Sozialhilfe auf 5.000 Euro erhöht

Vorlesen

11. Mai 2017

Die Rechtsverordnung zu Sozialhilfe sieht einen einheitlichen Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro für alle Leistungen nach dem SGB XII vor und differenziert nicht mehr zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe.

Euros
Euros
© Analogicus / Pixabay

Die entsprechende Rechtsverordnung sieht nunmehr einen einheitlichen Vermögensfreibetrag von 5.000 Euro für alle Leistungen nach dem SGB XII vor und differenziert nicht mehr zwischen den verschiedenen Leistungen der Sozialhilfe.

Von der Erhöhung des Freibetrags profitieren v.a. Menschen mit Behinderung, die neben den Leistungen der Eingliederungshilfe auch auf weiter Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Sie profitieren aufgrund des gleichzeitigen Bezugs von existenzsichernden Leistungen (meist Grundsicherung bei Erwerbsminderung) nicht von den für die Eingliederungshilfe neu eingeführten Verbesserungen bei der Heranziehung von Einkommen und Vermögen.
In den Genuss des erhöhten Freibetrages kommen auch Menschen die unter Betreuung stehen. Der Vermögensschonbetrag gilt auch bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betreuter eigene Mittel für den Aufwendungsersatz und die Vergütung des Betreuers einzusetzen hat. Bei einem Vermögen iHv. bis zu 5.000 Euro gilt der Betreute als mittellos. Die Aufwandspauschale und die Vergütung des Betreuers sind dann aus der Staatskasse zu zahlen.

Der Vermögensschonbetrag von 5.000 Euro gilt jeweils für alle volljährigen Personen, deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung von Sozialhilfe zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss (bspw. für Kinder von Leistungsberechtigten). Dieser beträgt seit dem 01. April einheitlich jeweils 500 Euro (bisher 256 Euro).

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen