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Pflegereform: Zweites Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten

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22. Jan 2016

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es schließt so nahllos an das PSG I an.

Von Christioph Esser

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Damit schließt das PSG II an das PSG I an, mit dem bereits ein Jahr zuvor neue Leistungen in der häuslichen Pflege eingeführt und bereits bestehende Leistungen ausgeweitet und flexibilisiert wurden.

Mit dem PSG II wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Es wird künftig nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen unterschieden. Dann entscheidet der Grad der Selbstständigkeit über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade (vormals drei  Pflegestufen). Wer bereits Leistungen bezieht, wird automatisch in das neue System übergeleitet. Die Überleitung ist fast ausnahmslos mit einer Leistungsverbesserung verbunden. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade erfolgen zum 1. Januar 2017. Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung dann um 0,2 Prozentpunkte angehoben.

Bereits seit Beginn diesen Jahres haben pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung. Wer Leistungen bei der Pflegeversicherung beantragt, erhält automatisch das Angebot für eine Pflegeberatung. Zudem steigen die Rentenbeiträge für angehörige Pflegepersonen, der nach Umfang der Pflege durch die Pflegeperson und dem Pflegegrad der Pflegeperson berechnet wird.

Einen Überblick über die Leistungen, die neuen Pflegegrade und weitere Informationen zu der Pflegereform finden Sie unter: www.pflegestaerkungsgesetz.de

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