28. Okt 2015
Die beiden Landschaftsverbände (LVR / LWL) haben zum 1. September den Baukostenhöchstwert für stationäre Wohneinrichtungen erhöht. Sie begründen dies unter anderem mit den Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetz für NRW.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in einem Schreiben an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege darauf hingewiesen, dass er den Baukostenhöchstwert zum 1. September 2015 angehoben hat. Der LVR und der LWL, so das Schreiben, haben die Auswirkungen der Änderungen beim Wohn- und Teilhabegesetz ausgewertet und ihre Raumprogramme angepasst. „Die Landschaftsverbände sind daher zu dem Schluss gekommen, den bisherigen Baukostenhöchstwert ab dem 1. September 2015 von 1.780 Euro auf 1.950 Euro zu erhöhen.“
Der LVR begründet seine Entscheidung mit dem Hinweis darauf, dass nach dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz künftig Einzelzimmer mit einem Duschbad mit Toilette ausgestattet sein müssen. Daraus ergeben sich eine Verdopplung der Duschbädern und Toiletten zur bisher häufig praktizierten Tandemlösung. Preissteigerungen bei den Baukosten wurden ebenso berücksichtigt.