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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

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Von Christoph Esser

Der Bundesrat hat am 1. März 2013 das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet. Die sogenannte Übungsleiterpauschale im Einkommenssteuerrecht wird – wie bereits im Newsletter Recht aktuell angekündigt – rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 auf 720 Euro. Die Einnahmen unterliegen in beiden Fällen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht.

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