E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Barrierefreie Gestaltung der Impfzentren in NRW

Vorlesen

Im Rahmen der CoVid-19-Impfungen muss in Nordrhein-Westfalen die technische sowie persönliche Unterstützung der Menschen mit Behinderung wunsch- und bedarfsgerecht in den Mittelpunkt gestellt werden. In jedem Impfzentrum ist eine für diese Unterstützungsleistungen verantwortliche Person zu benennen. Es braucht während des gesamten Prozesses der Impfung auf Wunsch des Betroffenen die Möglichkeit der Assistenz, die dem Betroffenen von der reinen Begleitung bis hin zu konkreten bedarfsgerechten Unterstützungsleistungen zur Verfügung steht. Diese Unterstützung umfasst den kompletten Prozess der Impfung, von der Vereinbarung eines Termins über die Impfung selbst bis hin zur Rückkehr von der Impfung.

Vor dem Hintergrund, das aktuell Termine zur Impfung vereinbart werden müssen, gibt es genug Zeit, um den Impfwilligen die konkret gewünschte Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören im Umgang mit der jeweiligen Beeinträchtigung geschulte oder erfahrene, auch ehrenamtliche Personen sowie auch technisch notwendige Hilfsmittel. Es braucht neben dem Fachpersonal, dass impft, auf jeden Fall zusätzliches Personal, dass die geforderte Unterstützung leisten kann. In diesem Zusammenhang sollte das Fachwissen der örtlichen Behindertenräte, soweit vorhanden, wie auch der Selbsthilfeorganisationen genutzt werden.

Die Information über die Impfung selbst und den Ablauf der Impfung muss für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen aber auch für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen so gestaltet sein, dass sie die Informationen aufnehmen können. Auch hier kann auf Selbsthilfeverbände und Leistungserbringer zurückgegriffen werden, in dem diese mit den notwendigen und bedarfsgerechten Informatio-nen und Ansprechpartnern für die Unterstützungsleistungen versorgt werden.

Impfpersonal muss ausrichend Zeit bekommen

Das Impfpersonal muss die Zeit haben, um Menschen mit Behinderung über das Impfen und gerade auch im Hinblick auf das Zusammenwirken mit den jeweils eingenommenen Medikamenten zu informieren. Schon vor der Vereinbarung eines Impftermins ist die Möglichkeit der Unterstützung anzubieten. Hierbei sind die entsprechenden Unterstützer zu benennen und falls gewünscht die Kontakte herzustellen. Das beinhaltet auch die Kostenfrage.

Die Impfzentren selbst müssen für Menschen mit beeinträchtigter Gehfähigkeit sowie für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen barrierefrei sein. Auch müssen die einzelnen Räume, in denen geimpft wird, so gestaltet sein, dass sich die Menschen mit Behinderung, gerade auch mit ihren jeweiligen Hilfsmitteln, problemlos bewegen können und auch eine begleitende Assistenz genügend, coronagerechten Platz findet. Es braucht technische Hilfen, vom Computer zum Ausfüllen der Unterlagen bis hin zu entsprechenden Leitsystemen auf den Weg zum und im Impfzentrum selbst, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, selbständig und ohne Hilfe am Impfprozess teilzunehmen.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen