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Änderungen bei Vergütung heilpädagogischer Tagesstätten

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21. Sep 2015

Die bisherige Vergütungsregelung für heilpädagogische Tagesstätte & heilpädagogische Gruppen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) müssen geändert werden so der Rechnungsprüfungsausschusses.

Die bisherige Vergütungsregelung für heilpädagogische Tagesstätte beziehungsweise heilpädagogische Gruppen im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) müssen geändert werden. Dies ist Auflage des Rechnungsprüfungsausschusses, der die bisherigen Budgetregelungen kritisiert. Hierzu werden die Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit dem LVR entsprechend der Regelungen bis 31. Dezember 2016 verhandeln. Ziel ist es, dass die bisherigen Entgelte in einer Grund- und Maßnahmepauschale sowie in einen Investbetrag übertragen werden und jeder Leistungsanbieter eine Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LVR abschließt.

Die aktuellen Budgets werden letztmalig ab dem 1. März 2015 rückwirkend um 1,5 % und ab 1. März 2016 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2016 um 1,7 % pauschal fortgeschrieben. Leistunganbieter, die mit dieser Erhöhung nicht zurechtkommen, haben die Möglichkeit eine Einzelverhandlung mit Unterstützung des Paritätischen zu führen.

17 Leistungsanbieter von 82 heilpädagogischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss als überteuert eingestuft. Diese 17 Leistungsanbieter werden nun vom LVR zu Einzelfallhandlungen aufgefordert. Für den Fall dass Sie zu Einzelverhandlungen aufgefordert werden, bitten wir Sie um eine entsprechende Information und Kontaktaufnahme mit ihrer Fachberatung für Kindertagesstätten des Paritätischen.

Am 1. Oktober findet um 10 Uhr in der Alten Feuerwache in Wuppertal eine trägerübergreifende Konferenz zu diesem Thema statt. Hierzu hat der Paritätische bereits am 17. September eine Einladung verschickt.

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