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Neue Landesrahmen­empfehlung Frühförderung verabschiedet

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29. Jan 2016

In NRW ist die Grundlage für den weiteren Ausbau der Komplexleistung Frühförderung in den Kommunen gelegt worden. Nach intensiven Verhandlungen unterzeichneten alle Beteiligten nun die neue Landesrahmenempfehlung.

In Nordrhein Westfalen ist die Grundlage für den weiteren Ausbau der Komplexleistung Frühförderung in den Kommunen gelegt worden. Nach drei intensiven Verhandlungsjahren unterzeichneten Arbeits- und Sozialminister Schmeltzer und Gesundheitsministerin Steffens, die Krankenkassenverbände NRW, der Städte- und der Landkreistag und die Freie Wohlfahrtspflege die neue Landesrahmenempfehlung. Mit ihr kann ab sofort in den Kommunen gearbeitet werden.

Mit den Worten „früh und konsequent fördern: Eine erfolgreiche Inklusionskette schaffen“ forderte die NRW-Landesregierung im Koalitionsvertrag einheitliche Standards für die Dauer und den Inhalt von Diagnostik und bei der Förderung von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung durch die Komplexleistung Frühförderung.

Hierzu hatte das Land NRW eine landesweite Evaluation in Auftrag gegeben, welche die Mängel bisheriger Empfehlungen offenbarte. Gleichzeitig zeigte diese Evaluation den Bedarf zur Weiterentwicklung und belegte, dass die Komplexleistung Frühförderung wirkt. So unterstützt sie die Entwicklung behinderter Kinder und ermöglicht Entwicklungsrückstände zu mildern und Kompetenzen zu entwickeln. Die Komplexleistung Frühförderung hilft, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Durch ihre Anwendung können gesundheitliche Folgekosten frühzeitig vermieden werden.

Die Studie offenbart jedoch auch die unterschiedlichen Strukturen in Nordrhein-Westfalen. Im Rheinland werden die Komplexleistungen nahezu flächendeckend angeboten, in Westfalen-Lippe hingegen bisher nur in 27 Kommunen. Dort finden meist heilpädagogische Frühförderungen statt, bei Bedarf kommt es zu medizinisch-therapeutischen Behandlungen. Die Überarbeitung der Rahmenempfehlung diente der Stärkung der Komplexleistungen und ihrer Ausweitung auf die Städte und Kreise.

Wir, die Lebenshilfe Nordrhein Westfalen e.V. hätten uns hier mehr als eine Landesrahmenempfehlung gewünscht, verbindliche Standards für alle Anbieter solche Frühförderangebote wären in unserem Sinne gewesen. Doch diese neue Landesrahmenempfehlung ist eine Verbesserung zum bisherigen Verfahren und das Ergebnis langer Verhandlungen, an der unser Spitzenverband, der Paritätische NRW im Rahmen der Freien Wohlfahrtspflege teilgenommen hat. Bleibt zu hoffen, dass es nun zu einer zügigen Umsetzung in den Kommunen kommen wird.

Lesen Sie auch die Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege „Kein Kind zurücklassen – Neue Landesrahmenempfehlung Frühförderung verabschiedet“. Darin finden Sie „Wichtige Inhalte im Einzelnen“.

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