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NRW schafft Diskriminierung beim Wahlrecht ab

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13. Jun 2016

Das neue NRW-Inklusionsgesetz bringt aus Sicht der Lebenshilfe NRW Verbesserungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Künftig dürfen alle, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, ihr Wahlrecht wahrnehmen.

In Nordrhein-Westfalen werden Menschen mit Betreuung in allen Belangen künftig nicht mehr von Landtags- und Kommunalwahlen ausgeschlossen.
In Nordrhein-Westfalen werden Menschen mit Betreuung in allen Belangen künftig nicht mehr von Landtags- und Kommunalwahlen ausgeschlossen.

Das neue NRW-Inklusionsgesetz bringt aus Sicht der Lebenshilfe NRW wichtige Verbesserungen für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Künftig dürfen Menschen, die bisher in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, ihr Wahlrecht wahrnehmen. „Die entsprechende Bestimmung wurde sowohl im Kommunalwahlgesetz als auch im Landtagswahlgesetz gestrichen! Dies entspricht unserer langjährigen Forderung und war angesichts der damit einhergehenden Diskriminierung längst überfällig“, sagt der Justiziar der Lebenshilfe NRW, Christoph Esser. Die Lebenshilfe NRW hofft, dass NRW damit Vorreiter für andere Bundesländer und die Bundesrepublik wird, den völkerrechtswidrigen Wahlrechtsausschluss von Menschen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, abzuschaffen.

Erfreut ist die Lebenshilfe NRW ebenso darüber, dass die Kommunikationsform der Leichten Sprache erstmals in NRW gesetzlich anerkannt wurde. Nach dem Kinderbildungsgesetz und dem Schulgesetz NRW haben Eltern mit geistiger Behinderung künftig zum Beispiel bei Elternsprechtagen und -abenden das Recht auf Kommunikationsunterstützung in Leichter Sprache. Bedauerlich ist dagegen, dass öffentliche Träger nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW nur zur „geeigneten Kommunikationsform“ verpflichtet sind. „Wir hatten darauf gedrängt, den Begriff ‚Leichte Sprache‘ einheitlich zu verwenden. Denn nur hierbei handelt es sich um eine Sprache, die nach allgemeinen Regeln mit den betroffenen Menschen entwickelt wurde und auf das Netzwerk Leichte Sprache verweisen“, bedauert Esser. „Wir hoffen nun auf die eigens formulierte Verpflichtung der Landesregierung, entsprechende Kompetenzen für Leichte Sprache aufzubauen“, sagt Esser.

Positiv aus Sicht der Lebenshilfe NRW ist ebenfalls, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unabhängige Monitoring-Stelle auf Landesebene geschaffen wurde und dass das Gesetz Träger öffentlicher Belange verpflichtet, bei der Gestaltung baulicher Anlagen, öffentlicher Wege, Plätze, Straßen sowie öffentlich zugänglichen Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel, die Verbände der Menschen mit Behinderung frühzeitig zu beteiligen und entsprechend fachlich zu unterstützen. „Mit dem Deutschen Institut für Menschenrecht wurde eine unabhängige und bewährte Institution beauftragt, die Umsetzung der UN-BRK in NRW zu überwachen, was eindeutig zu begrüßen ist,“ sagt Esser.

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