E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Medikamentenvergabe in Werkstätten

Vorlesen

17. Sep 2015

Das NRW Gesundheitsministerium (MAIS) kommt zum Ergebnis, dass einfachste Maßnahmen der Behandlungspfelge in Werkstätten für behinderte Menschen durch Fachkräfte der Arbeits- und Berufsförderung erbracht werden können.

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) kommt zu dem Ergebnis, dass einfachste Maßnahmen der Behandlungspfelge (z.B. regelmäßig die Gabe von Tabletten nach ärztlicher Anweisung, das Messen des Bluthochdrucks oder des Blutzuckergehalts, das Anziehen von Thrombosestrümpfen, das An- und Ablegen einfach zu handhabender Stützverbände, das Einreiben mit Salben (soweit es sich nicht um schwierige Wundversorgung handelt), die Verabreichung von Bädern u.Ä.) auch in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) durch Fachkräfte der Arbeits- und Berufsförderung erbracht werden können. Dabei ist auch hier jedoch auf eine entsprechende Einweisung zu achten.

Darüberhinausgehende Maßnahmen der Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Injektion von Insulin, sind in WfbM allerdings durch eigene Pflegefachkräfte / Heilerziehungspfleger/innen oder die begleitenden Dienste zu erbringen.

Für den Bereich der WfbM kann nicht auf die "Rahmenempfehlung Behandlungspflege in stationären Heimen in der Behindertenhilfe" zurückgegriffen werden, da diese Empfehlung nur für den Bereich des stationären Wohnens der Eingliederungshilfe gilt.

Den vollständigen Bericht des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales für die Sozialausschusssitzung vom 28. August 2015 können Sie gerne bei uns anfordern.

Bericht des MAIS zur Medikamentenvergabe in Werkstätten für behinderte Menschen

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen