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Lebenshilfe NRW informiert sich über Bundesteilhabgesetz

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07. Mär 2016

Eine Stärkung der Elternassistenz versprach Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller auf der Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz des Lebenshilfe NRW in Gladbeck.

Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust (rechts) erklärte den Teilnehmer*innen die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum BTHG.
Bundesgeschäftsführerin Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust (rechts) erklärte den Teilnehmer*innen die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe zum BTHG.
© Philipp Peters / Lebenshilfe NRW

Eine Stärkung der Elternassistenz versprach die parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Gabriele Lösekrug-Möller auf der Vorsitzenden- und Geschäftsführerkonferenz des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) in Gladbeck. „Das BMAS wird die Elternassistenz im Referentenentwurf besser stellen, als noch im Arbeitsentwurf“, sagte Lösekrug-Möller im Rahmen ihres Vortrages. „Die Schiedsstellen bleiben“, sagte Sie und nahm damit eine Forderung der Lebenshilfe an den Gesetzentwurf auf. Den rund 120 Vertretern der 76 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfen aus Nordrhein-Westfalen erklärte sie, der Referentenentwurf des Bundesteilhabgesetztes (BTHG) komme in drei oder vier Wochen.

„Der leistungsberechtigte Personenkreis muss erhalten bleiben wie er ist, niemand darf schlechter gestellt werden“, betonte der Vorsitzende der Lebenshilfe NRW, Uwe Schummer MdB. Er und die Bundesgeschäftsführerin der Lebenshilfe, Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, sehen stellvertretend für viele die Gefahr, dass heute leistungsberechtigte Personen von der Eingliederungshilfe ausgeschlossen werden, sollten die vorgesehenen fünf der neun ICF-Kriterien der Weltgesundheitsorganisation (International Classification of Functioning, Disability and Health) als Maßgabe dienen. Die Lebenshilfe fordert, dass bereits zwei ICF-Kriterien als Zugang zur Eingliederungshilfe ausreichen müssen.

Das NRW-Modell der Teilhabe am Arbeitsleben für schwerstmehrfach behinderte Menschen in Werkstätten lobte Lösekrug-Möller, betonte gleichzeitig jedoch, dass es nicht im BTHG vorgeschrieben wird. Es ist eine „besonders gute Lösung, andere Länder dürfen das NRW-Modell gerne übernehmen“, sagte sie.

Deutliche Kritik äußerte Schummer am Beschluss der Finanzminister der Länder, die Entschädigungslösung für misshandelte Kinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe weiter zu verzögern. „Es gibt einen positiven Beschluss der Sozialministerkonferenz. Eine Auszahlung muss in diesem Jahr erfolgen, wir dürfen nicht auf eine biologische Lösung warten. Diese Diskussion ist unwürdig“, sagte Schummer. NRW-Landtagsabgeordneter Josef Neumann (SPD), der am zweiten Tag der Konferenz die Position der NRW-Landesregierung zum BTHG erläuterte, möchte hier bei NRW-Sozialminister Rainer Schmelzer nachhaken. „Die von NRW zugesagten 5 Millionen Euro stehen im Haushalt, das kann der Finanzminister nicht einfach ändern“, so Neumann zu den Vertretern der NRW-Lebenshilfen.

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