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Lebenshilfe NRW im LVR-Beirat

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22. Mai 2015

Für die Lebenshilfe NRW sitzen künftig Vanessa Koselowski, als Selbstvertreterin, und Christoph Esser, Referent für Recht und Sozialpolitik im LVR-Beirat für Inklusion und Menschenrechte.

Der Landschaftsverband Rheinland hat einen neuen Beirat. Der „Beirat für Inklusion und Menschenrechte“ besteht neben den Vertretern der politischen Fraktionen im LVR überwiegend aus Menschen mit Behinderung beziehungsweise Vertretern deren Selbsthilfeorganisationen. Die Mitglieder beraten den LVR Ausschuss für Inklusion der 14. Landschaftsversammlung Rheinland in Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Für die Lebenshilfe NRW sitzen Vanessa Koselowski, Vorsitzende des Lebenshilfe-Rates NRW, und Christoph Esser, Referent für Recht und Sozialpolitik, im LVR-Beirat. Vanessa Koselowsi ist eine sogenannte Selbstvertreterin. „Ich freue mich, dass ich im Beirat konstruktiv an politischen Entscheidungen mitarbeiten kann“, sage sie im Anschluss an die erste Sitzung.

„Das Ziel sind gemeinsame Beratungen der politischen Vertretung mit der organisierten Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe“, heißt es in der Präambel der Geschäftsordnung des LVR-Beirates für Inklusion und Menschenrechte. Die Direktorin des LVR, Ulrike Lubek, hob den Partizipationsgedanken in der gestrigen Sitzung hervor und begrüßte die Mitglieder des Beirates mit den Worten „Wir brauchen Sie und wir wollen Sie!“

Die Lebenshilfe NRW begrüßt die Einrichtung des Beirates und erhofft sich so stärkeres Gehör in aktuellen behindertenpolitischen Themen. „Wir werden speziell Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung in die Diskussion mit einbringen und erhoffen uns, dass der LVR neue, vielleicht auch unkonventionelle Lösungen mit trägt“ sagte Christoph Esser nach der ersten Beiratssitzung.

Für die Lebenshilfe NRW sind selbstbestimmte Lebensformen für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Menschen mit Behinderung im Alter sowie Beschäftigungsmodelle für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt wichtige Themen. Ältere Menschen mit einer geistigen Behinderung, die in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben, dürfen mit steigendem Pflegebedarf zudem nicht in Pflegeheime „abgeschoben“ werden. In Alten- und Pflegeheimen fehlt das pädagogische Personal für die Betreuung dieser besonderen Personengruppe.

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