E-Mail
E-Mail

Möchten Sie uns schreiben?

Telefon
Telefon

Möchten Sie mit uns sprechen?
02233 93245-0

Inklusion im Arbeitsleben vorantreiben

Vorlesen

24. Sep 2015

Der Bundestag möchte Neugründung & Weiterentwicklung der Integrationsbetriebe in den kommenden drei Jahren stärker fördern. "Mit einer gemeinsamen Initiative setzt die Koalition ein wichtiges Signal für inklusive Arbeit“, so Schummer.

Der Bundestag möchte Neugründung und Weiterentwicklung der Integrationsbetriebe in den kommenden drei Jahren stärker fördern. Dazu wird bereits im Bundestag ein Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, der insgesamt 150 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe hierfür vorsieht. „Wir begrüßen diesen Plan. Mit einer gemeinsamen Initiative setzt die Koalition nun ein wichtiges Signal für mehr inklusive Arbeit“, sagt Uwe Schummer, Vorsitzender des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V.

Die Inklusion ist vor allem am ersten Arbeitsmarkt noch nicht angekommen. Hier besteht durchaus noch Spielraum für mehr Wahlfreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ein gutes Instrument hierfür sind die Integrationsunternehmen. In ihnen arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam als gleichwertige Arbeitnehmer, denn in Integrationsunternehmen wird den Menschen mit Behinderung der Mindestlohn gezahlt. „Integrationsbetriebe bauen schon heute für viele schwerbehinderte Menschen stabile Brücken auf den ersten Arbeitsmarkt. Das Sonderprogramm der großen Koalition wird ihr Potential für mehr Beschäftigung entscheidend voranbringen“, ist Uwe Schummer überzeugt.

Integrationsunternehmen sind in der Regel Kleinunternehmen mit durchschnittlich 20 bis 30 Mitarbeitern, die in der Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau, im Facility Management oder in Industrie und Handwerk tätig sind. Um als Integrationsbetrieb anerkannt zu werden, müssen 25 bis 50 Prozent der Angestellten als behindert oder schwerbehindert gelten. Sie unterscheiden sich damit von den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und ausgelagerten Arbeitsplätzen dieser.

Nordrhein-Westfalen hat bundesweit Vorbildcharakter bei den Integrationsunternehmen, alleine hier existieren bereits 400 solcher Betriebe. An 25 nordrhein-westfälischen Integrationsunternehmen sind Lebenshilfen beteiligt und bieten damit rund 300 Menschen mit Behinderung einen vollwertigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Auch dank des 2008 eingeführten landeseigenen Programms „Integration unternehmen!“, was zu einem regelrechten Gründungsboom führte. Viel mehr noch, im Laufe der Jahre begannen die Integrationsunternehmen damit, weitere Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen.

In einem gemeinsamen Bericht für den NRW-Sozialausschuss aus dem Oktober 2014 kommen Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zum Schluss, dass das Erfolgsgeheimnis der Integrationsbetriebe ihre engagierten Gesellschafter und professionellen Betriebsleiter, wie die Lebenshilfen, sind, die sie zu einem Erfolgsmodell der Teilhabe von Menschen mit Behinderung machen. Viele Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind bereits heute an Integrationsunternehmen beteiligt. „Für sie bietet das neue Förderprogramm der Großen Koalition eine Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln und alternative Konzepte zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung zu erproben“, sagt Uwe Schummer.

In den landesweit 104 Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind 76.600 Menschen mit Behinderung beschäftigt und die Zahlen steigen (2007 = 63.400), bedingt durch den demographischen Wandel und weil die Zahl psychisch kranker Menschen steigt. Im Zeitraum von September 2011 bis September 2014 haben die Werkstätten für behinderte Menschen in NRW 625 Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt vermitteln können, 188 davon in sogenannte Integrationsprojekte, zu denen auch die Integrationsunternehmen gehören.

Nach einer gemeinsamen Rechnung von LVR und LWL aus dem Jahre 2014 steigen die Kosten pro 125 neuer Arbeitsplätze für Beschäftigte der Zielgruppe des § 132 SGB IX in Integrationsunternehmen jährlich um 1 Mio. Euro an. Leider hat sich der Landschaftsverbandes Westfalen Lippe (LWL) im Oktober 2014 zu einem Moratorium für die Neugründung von Integrationsunternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich entschlossen. „Wir erwarten bedingt durch die zusätzlichen Mittel aus der Ausgleichsabgabe, die der Bund für die Förderung der Integrationsunternehmen bereit stellen möchte, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nun sein Moratorium beendet und die Gründung neuer Integrationsunternehmen unterstützt“, sagt Uwe Schummer.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt Cookies und externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen