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Informationen zum Corona-Virus

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Coronavirus
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© Tumisu / Pixabay

Das Corona-Virus (Covid19 | SARS-Cov-2) und damit verbundenen Fragen bestimmen derzeit viele Diskussionen. Beim Landesverband der Lebenshilfe NRW liefen zu Beginnder Krise vermehrt Anfragen zum Corona-Virus ein. Daher hat die Lebenshilfe NRW eine Übersicht an Informationen zusammengestellt, die Arbeit­nehmer:innen und Arbeitgebern in der Eingliederungshilfe aufklären sollen. Hierzu haben wir diese Link-Sammlung erstellt.

Fallen Mitarbeiter:innen aus, weil diese in Quarantäne genommen werden, so greift das Infektions­schutzgesetz, nach dem ein Verdienstausfall von der zuständigen Behörde des Bundeslandes geleistet wird (§ 56 Infektionsschutzgesetz). In Nordrhein-Westfalen sind dies die beiden Landschafts­verbände. 

Wichtige Informationen, auch in Leichter Sprache, liefert die Bundesvereinigung Lebenshilfe regelmässig auf ihrer Webseite.

+++ Informationen zur AstraZeneca-Impfungen +++

Impfstopp für über 60-jährige

Am 30. März empfahl die Ständige Impfkommision (STIKO) erneut die Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca aufgrund eines Brandbrief von sechs Unikliniken auszusetzten. Diesmal für Personen unter 60 Jahren, da es erneut zu Trombosen mit Todesfolge nach der Impfung gekommen war. Daraufhin entschied die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern AstraZeneca nicht mehr für Personen unter 60 Jahren zu verwenden. Dies führt nun auch zu Veränderungen in der Impfreihenfolge, auf die sich die Impzentren nun einstellen müssen. Alles derzeit bekannte hat die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht zusammengetragen.

Impfstopp *inzwischen überholte Informationen*

Wie Sie sicherlich in den Nachrichten oder Sondersendungen bereits gehört haben wird in Deutschland der Impfstoff AstraZeneca vorerst nicht mehr verimpft. Wir als Landesverband gehen davon aus, dass hierdurch zahlrieche bereits geplante Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausfallen werden. Dies ist für den von uns begleiteten Personenkreis und deren Angehörige natürlich ein Nackenschlag, da nach langem Warten auf den Start der zweiten Impfphase damit erst letzte Woche begonnen wurde. Genaueres wissen wir derzeit allerdings auch nicht. Sobald wir mehr erfahren, teilen wir es Ihnen mit.

Derzeit kursieren zahlreiche Informationen rund um den Impfstopp mit AstraZeneca. Diesen hat das Bundesgesundheitsministerium verhängt, weil das Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) dies aktuell empfohlen hat. Kurz auf den deutschen Impfstopp von AstraZeneca stoppten weitere europäische Länder die Vergabe des Vakzins. Der Stopp der Astra-Zeneca-Impfungen basiert auf seltenen Hirnvenenthrombosen (Sinusvenenthrombosen). Die europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) wollen nun zeitnah diese Komplikationen prüfen.

Heute Morgen melden sich bereits Mediziner, die den Stopp kritisch bewerten, da es derzeit keine klaren Fakten gebe, die diese Sinusvenenthrombose mit der Impfung in den Zusammenhang stellen können. Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, hält es aber für richtig, die aufgetretenen Fälle genauer zu untersuchen. In internationalen Studie seien die Thrombosefälle in der Gruppe mit dem Impfstoff und der Placebo-Gruppe jedenfalls gleich hoch gewesen, so Montgomery gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine Wissenschafts­journalistin des WDR geht derzeit davon aus, dass die Impfungen mit AstraZeneca bald wieder durchgeführt werden, dass auf den Vakzinen aber auf das erhöhte Thromboserisiko bei einer Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca hingewiesen werden wird. Aus den USA ist inzwischen bekannt, dass dort das von unabhängige Berater Studiendaten aus den USA nochmal genauer untersuchen werden. Dort ist der AstraZeneca-Impfstoff noch nicht zugelassen.

Nachträge zum Impfstopp

Nachtrag 1:

Am Nachmittag des 16. März 2021 kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an, dass er 150.000 Reserveimpfdosen des Landes der Wirkstoffe Moderna und Biontec für Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe bis ende des Monats bereitstellen werde. Damit sollen die geplanten Impfungen der Menschen mit Behinderung in NRW fortgesetzt werden. Erzieher:innen und Lehrer:innen müssen vorerst bei den Impfungen zurück­stehen, so der Minster in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Armin Laschet.

Nachtrag 2: 

Inzwischen wurde der Impfstoff von Astra­Zeneca wieder für die Impfung durch zugelassen. Als Folge der kurzen Aussetzung hat das MAGS in NRW aber mit dem 11. Impferlass (lesen Sie die dazu­gehörige Pressemitteilung) den Impfstoff von Moderna für die in der Eingliederungshilfe begeliteten Menschen und die dort Arbeitenden Mitarbeiter:innen der Träger bestimmt.

Nachtrag 3:

Das Bundes­gesundheits­ministerium (BMG) teilte auf schriftliche Nachfrage des Landesverband NRW mit, dass ein "Warnhinweis zu den beobachteten sehr seltenen Formen einer Thrombose (v.a. Hirnvenenthrombose) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie)" in den Produkt­informationstexte aufgenommen wurde. "Aufklärungs­unterlagen für Impfwillige wurden hinsichtlich des identifizierten Risikos entsprechend angepasst und den Impfzentren zur Verfügung gestellt. Das PEI stellt zusätliche Informationen für Ärzt:innen bereit.

"Die Symptome treten im Abstand von vier bis 16 Tagen nach der Impfung auf. Menschen mit geistiger Behinderung und deren Betreuer sollten in diesem Zeitraum nach Impfung auf Anzeichen von ungewöhnlichen und anhaltenden Kopfschmerzen achten und sich im Zweifel in ärztliche Behandlung begeben", so das BMG. Dann können Arzt:innen können weitere Untersuchungen durchführen, z.B. ein Blutbild zur weiteren Abklärung.

Kritische Symptome bei Geimpften sind Atemnot, Brustschmerzen, Schwellungen der Beine oder anhaltende Bauchschmerzen, dann sollten zügig Ärzt:innen aufgesucht werden. Wenn einige Tage nach der Impfung starke oder anhaltende Kopfschmerzen oder Sehstörungen auftreten oder Blutergüsse oder punktförmige Hautblutungen außerhalb der Einstichstelle auftreten, sollten ebenfalls Ärzt:innen Arzt aufgesucht werden, so das Ministerium.

Verlorenes Vertrauen in den Impfstoff von AstraZeneca kann nur durch Aufklärung über die Wirksamkeit des Impfstoff zurückgewonnen werden. Dazu finden Sie auf www.zusammengegencorona.de umfassende Informationen. Das PEI ist verpflichtet, über auch über seltene Neben­wirkungen zu informieren. "Das PEI wird die Ereignisse weiter aufmerksam beobachten. Die STIKO wird alle neuen Daten fortlaufend prüfen und bewerten. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit einer Einschränkung der Indikations­gruppen ergeben, wird die STIKO dies in einer aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung umgehend berücksichtigen und bekanntmachen. Ein Wechsel auf einen anderen Impfstoff wird zurzeit nicht empfohlen. Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) sieht derzeit keine Zuordnung von bestimmten Impfstoffen zu bestimmten Personengruppen vor. Jedoch müssen nach § 5 Absatz 1 Satz 2 der CoronaImpfV Folge- und Auffrisch­impfungen mit dem gleichen Impfstoff erfolgen wie die Erstimpfung", so das Ministerium.

Informationen zur 2. Impfphase

Mit Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 (siehe Anhang) an die Bezirksregierungen, Oberbürgermeister*innen und Landrät*innen in NRW vom 18. Februar 2021 hat das MAGS am heutigen Tag Änderungen bzw. Klarstellungen zur bisherigen Erlasslage vorgenommen und Informationen zum weiteren Ablauf des Impfgeschehens gegeben.

Danach sollen ab dem 8. März 2021 gesonderte Impfangebote für in Kindertagesstätten, heilpädagogischen Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen, der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe gem. § 34 SGB VIII tätigen Personen angeboten werden.
Anspruchsberechtigt sind neben Lehrkräften und Erzieher*innen, Kindertagespflegepersonen auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen tätig sind (bspw. Integrationshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen, OGS-Personal an Grundschulen, Frühförderpersonal). Die Art des Beschäftigungsverhältnisses (Festanstellung, beauftragter Dienstleister, Auszubildende etc.) ist für den Impfanspruch unerheblich.

Für die Corona-Impfungen von Beschäftigten in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen und in der Kindertagespflege erhalten die Kreise und kreisfreien Städten für die 10. Kalenderwoche insgesamt 110.000 Dosen des Astrazeneca-Impfstoffs. Weitere 80.000 Impfdosen von Astrazeneca sind demnach in der 11. und weitere 90.000 Impfdosen in der 12. Kalenderwoche für diesen Personenkreis vorgesehen. Alle Impfungen sollen sowohl in den Impfstellen der Impfzentren als auch über mobile Teams in den Einrichtungen selbst verabreicht werden.
Die Impfkapazitäten sollen wegen zu erwartender steigender Impfstoffmengen ausgebaut werden.

Personen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) bis i) CoronaImpfV, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 besteht, werden laut Erlass voraussichtlich ab Ende März ein gesondertes Impfangebot erhalten.

Die Zweitimpfung mit Astrazeneca soll in Nordrhein-Westfalen nun nach zwölf Wochen erfolgen. Bereits vereinbarte Termine für die Zweitimpfung nach neun Wochen könnten aber beibehalten werden. Außerdem sollen Impfdosen, die für das Krankenhauspersonal zugewiesen wurden, auch für andere Berufsgruppen genutzt werden.

Ebenfalls ab dem 8. März 2021 ist auch denjenigen Polizeikräften, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind, ein Impfangebot zu unterbreiten. Priorität haben dabei Impfungen von Einsatzhundertschaften.

Um bei der Vielzahl der zwischenzeitlich impfberechtigten Berufsgruppen die Prüfung des Impfanspruchs zu erleichtern, können die Kreise und kreisfreien Städte von impfwilligen Personen die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung einfordern. Hierzu kann ein Vordruck verwendet werden, der auch über die Website des MAGS abgerufen werden kann (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_schutzimpfung.pdf).

Impfungen gegen das Coronavirus – Informationen für Menschen mit Behinderungen in der Altersgruppe über 80 Jahre

Am 22. März hat die NRW-Landesregierunge ein Informationsschreiben zur Corona-Schutzimpfung für Menschen mit Behinderung veröffentlicht.

Coronatests in NRW

Durch § 1 Abs. 2 der genannten Verordnung, sind nun Coronaselbsttests möglich: „Über einen Coronaselbsttest, der unter Aufsicht der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugten Personen vorgenommen wurde, kann ebenfalls ein Testnachweis erteilt werden.“

Damit gibt es eine durch diese Verordnung eingeräumte Möglichkeit auch in der Werkstatt entsprechende Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen. Das ist insbesondere für die Menschen relevant, die bisher aufgrund von medizinischen Gründen nicht getestet werden konnten.

An der grundsätzlichen Regelung weiterhin Coronaschnelltests durchzuführen, siehe § 5 Abs. 2 hat sich nichts geändert.

Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und zur Regelung von Absonderungen nach § 30 des Infektionsschutzgesetzes (Corona-Test-und-Quarantäneverordnung - CoronaTestQuarantäneVO) Stand: 11. März 2021

Barrierefreiheit in Impfzentren in NRW

Über die Barrierefreiheit von Impfzentren informiert die neue Online-Präsenz der Kompetenz­zentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW).  Die Webseite https://barrierefrei-impfen.ksl-nrw.de/de bietet zahlreiche Informationen zur barrierefreien Schutzimpfung gegen Covid-19 für Menschen mit Behinderung.

In der Rubrik Regionale Kontakte finden Sie für jede kreisfreie Stadt und jeden Kreis in Nordrhein-Westfalen wichtige Kontakte: Adressen des Impfzentren, Telefonnummern der Städte und Kreise zum Thema Corona, Kontaktdaten der Behindertenbeauftragen, der EUTBs und der KSLs.

Die Rubrik Fragen und Antworten liefert viele hilfreiche Informationen. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert. In der Rubrik Aktuelle Hinweise finden Sie aktuelle Nachrichten.

Bei Fragen zur behindertengerechten Ausstattung oder zu den Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort, gibt das zuständige Impfzentrum oder die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung gerne Auskunft.

NRW Gesundheitsministerium

Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat auf seiner Webseite Informationen in Leichter Sprache zum Corona-Virus als PDF online gestellt. Auf der Sonderseite des Ministeriums finden Sie auch immer die aktuellen Verordungen zu allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.

Robert-Koch-Institut (RKI)

Über aktuelle Entwicklungen zum Corona-Virus informiert das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite. Halten Sie hier auch den Twitter-Kanal des RKI im Auge. Wie mit Kontaktpersonen des Corona-Virus umzugehen ist erfährt man ebenfalls beim RKI, und zwar an dieser Stelle. Inzwischen hat das RKI auch Informationen für Pflegeheime und Pflegedienste rausgegeben, die auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe angewendet werden können.

Faktenblätter des RKI zum Impfen

Um die impfende Ärzteschaft in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, hat das Robert Koch-Institut kompakte Faktenblätter zum Impfen entwickelt. Bereits verfügbar sind die Faktenblätter als PDF für die HPV-Impfung, zur Herpes-zoster-Impfung, zur Masern-Impfung, zur Influenza-Impfung und zu "Impfungen in der Schwangerschaft".

Neu sind die Faktenblätter zur COVID-19-Impfung. Es gibt für die impfende Ärzteschaft je ein Faktenblatt zu mRNA- und eines zu vektorbasierten Impfstoffen.

Kurzarbeit

Unternehmen, die Aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus in ihrem Betrieb eingeschränkt sind, können Kurzarbeit beantragen. Die notwendigen Informationen dazu finden Arbeitgeber hier. Informationen zur Kurzarbeit für Arbeitnehmer finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es zehn wichtige Hygienetipps um Infektionen vorzubeugen. Dort finden Sie auch eine FAQ Corona-Virus (SARS-CoV-2).

DEHOGA Bundesverband

Der DEHOGA Bundesverband informiert Betreiber von Gaststätten, Restaurants und Hotels ebenfalls mit einem Informationsblatt zum Corona-Virus.

Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Zehn Tipps für die betriebliche Pandemieplanung stellt der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mittels einer kleinen Infobroschüre bereit.

Ausnahmen von der Maskenpflicht

Unser Verbandsjurist hat dazu folgende Informationen.

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